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Lokführer Streik

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Diese Rechte haben Sie, wenn sich der Zug verspätet:

Rechte bei Verspätung von mindestens 20 Minuten

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie

  • einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).

Rechte bei Verspätung von mehr als 60 Minuten

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten können Sie

  • vor Fahrantritt von Ihrer Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
  • die Reise abbrechen und zum Startbahnhof zurückkehren, wenn die Fahrt sinnlos geworden ist. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des vollen Fahrpreises.
  • die Reise abbrechen und sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.

Alternativ erhalten Sie bei Durchführung der Reise

  • ab 60 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt
  • ab 120 Minuten Verspätung eine Entschädigung in Höhe 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises.

Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet. Aufpreis für den ICE-Sprinter wird ab 30 Minuten Verspätung des ICE-Sprinters erstattet. Der Kunde hat die Wahl, ob die Entschädigung ausgezahlt wird oder er einen Gutschein erhält.

Als Streckenzeitkarten des Nah- und Fernverkehrs werden Sie pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt. Die Entschädigung liegt zwischen 1,50 Euro (Zeitkarte Nahverkehr; 2. Klasse) und 15 Euro (BahnCard 100; 1. Klasse)

Und bei Streik?

Fällt Ihr Zug aufgrund eines Streiks aus oder ist eine Verspätung von mehr als 60 Minuten zu erwarten, können Sie die Erstattung des Fahrpreises verlangen. Treten Sie die Fahrt an und erreicht Ihr Zug das Ziel mit mehr als 60 Minuten Verspätung, ist abhängig vom Einzelfall zu beruteilen, ob Ihnen auch die oben genannten Entschädigungen zustehen. Denn diese Rechte haben Reisende nicht, wenn die Bahn kein Verschulden an der Verspätung trifft. Ob ein Verschulden der Bahn vorliegt oder nicht, wird daher häufig zu Streitigkeiten führen. So kann sich ein Bahnunternehmen zum Beispiel auf den Streik einstellen, entsprechende Vorkehrungen treffen und so Verspätungen vermeiden, wenn dieser bereits längere Zeit zuvor angekündigt wurde.

Unsere Tipps

  • Verlangen Sie schon im Zug ein Fahrgastrechte-Formular und lassen Sie sich den Zugausfall bzw. die Verspätung bestätigen.
  • Bewahren Sie Ihre Fahrkarten gut auf.
  • Gibt es Streit um die Entschädigung können Sie sich an die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr wenden (www.soep-online.de)

Quelle:VZ HH

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