Lollygag Partners LTD/Online-Handelsplattform finocapital.io: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung und den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 25. März 2021 gegenüber der Lollygag Partners LTD, Dominica, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform finocapital.io Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs), Forex-Produkten, Futures, Indices, Metallen, Energie und Aktien abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Lollygag Partners LTD bietet die Geschäfte zu selbstgestellten Preisen an und tritt in die Handelsverträge der Kunden als Gegenpartei ein.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht und handelt daher unerlaubt.
Im Zusammenhang mit den oben genannten Geschäften sind vorgebliche Mitarbeiter der BaFin telefonisch an Kunden herangetreten. Anschließend haben die Kunden vorgebliche E–Mails der BaFin mit dem Absender: support@bbafin.com erhalten. Die BaFin stellt klar, dass sie als reine Finanzmarktaufsichtsbehörde in keinem Fall in die unerlaubten Geschäfte der Lollygag Partners LTD einbezogen ist. Bei der genannten E–Mail-Adresse handelt es sich nicht um eine E–Mail-Adresse der BaFin. E–Mails der BaFin haben ausschließlich das Format xxx@bafin.de.
Die BaFin hat in einer Meldung vom 7. August 2018 vor nicht-lizenzierten Anbietern von Internet-Handelsplattformen gewarnt.
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