RA Röhlke berichtet über Lombard Classic 3
Die Chancen für geprellte Anleger des Skandal-Fonds „Lombard Classic 3“ auf Schadenersatz sind rechtzeitig vor einem möglichen Verjährungseintritt zum 01.01.2019 noch einmal gestiegen. In einer mündlichen Verhandlung vom 5. November 2018 hat das Landgericht München zu Protokoll gegeben, dass die Vermittler eine Verpflichtung trafen, anhand der Pfand-Listen der Gesellschaft die Frage eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz zu überprüfen. Bekanntlich ist dieser Verstoß letzte Ursache für die Untersagung des Geschäftsbetriebes durch die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gewesen. Für Anleger bestehen daher exzellente Schadensersatz-Aussichten gegen die Vermittler. Diese mussten seit Beginn des Jahres 2013 auch über eine Vermögensschadenshaftpflicht Versicherung verfügen, sodass auch eine Insolvenz der Vermittler nicht notwendigerweise zu einem Verlust des Geldes führen muss.
Es eilt!
Rechtsanwalt Christian-H. Roehlke, der das Verfahren in München betreute, berichtet: „Normalerweise berichten wir ja über Urteile und Entscheidungen, nicht über bloße Protokoll-Hinweise der Gerichte. Angesichts der zum Jahreswechsel drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen der Anleger, soweit sie auf eine nicht erfolgte Aufklärung über die Geschäfte mit Grundschuldbriefen gestützt wird, ist die Ansicht des Landgerichts München jedoch berichtenswert. Denn für viele Anleger drängt die Zeit: Viele von ihnen haben noch keine Klage gegen Vermittler eingereicht, obwohl dies der schnellste und sicherste Weg zu einer Kompensation des Vermögensverlustes ist“, meint der Anwalt.
Roehlke befürchtet, dass viele Anleger erst zu spät aufwachen werden. Der Jurist vermutet, dass der Insolvenzverwalter der Lombard Classic 3, Herr Rechtsanwalt Scheffler, die von den Anlegern vereinnahmten Auszahlungen und Entnahmen zurückfordern wird. Von diesen Forderungen sind die Anleger von den Vermittlern freizustellen, wobei aber auch dieser Anspruch möglicherweise in 2019 verjährt sein kann.
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