Nun, zumindest war das eine Diskussion, die es heute vor dem Oberlandesgericht in Dresden gab. Jedoch wurde noch keine Entscheidung dazu getroffen von Seiten des Gerichts.
Trotzdem scheint das OLG Dresden wohl zu dieser Einschätzung zu neigen und will nun in den nächsten Wochen einen Hinweisbeschluss dazu erlassen.
Sollte das OLG wirklich zu dieser Einschätzung der Fehlerhaftigkeit des Prospektes zum LC 3 kommen, hätte das auch sicherlich weitreichende Konsequenzen für die Vermittler, denn die könnten in die Vermittlerhaftung kommen.
Auch Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen sieht diese Chance für die Anleger, aber auch die Gefahr für die Vermittler. Jens Reime rät nun, zunächst einmal abzuwarten, wie das OLG Dresden nun entscheiden wird.
Kommentar hinterlassen