Gestern erhielten wir insgesamt fast 20 Anrufe zu einem Anlegerschreiben welches gestern wohl die Anleger der genannten Gesellschaften erreicht hat. Hier wurde in dem Schreiben nach Ansicht der Anleger dei sich bei usn gemeldet hatten, nicht deutlich genug hervorgehoben, das das Unternehmen BDO mit einer NEUBEWERTUNG der Pfänder beauftragt wurde von Seiten der genannten Gesellschaften, nicht nur mit einer Untersuchung der Pfänder. Das soll dann am heutigen Tage nochmals im Anlegerinformationssystem klargestellt werden.Ich gehe nun einmal davon aus „das Schreiben hat ein Rechtsanwalt verfasst, kein Pragmatiker“ insofern entspannt bleiben und schauen ob die Klarstellung dann heute auch erfolgt. Gefragt wurde natürlich auch „wer sich dann diese Neubewertung, wenn die durchgeführt wurde, ansehen dürfe?“ Nun, auch das will man heute erläutern. Wobei dies aus meiner Sicht „nicht wichtig ist“, denn das Ergebnis ist wichtig um festzustellen, ob es mit den Gesellschaften weitergehen kann, und was das Ergebnis letztlich auch für die Anleger bedeutet. Was man sich dann auch ansehen muss, ist eine möglicherweise entstehende Differenz zwischen Neubewertungswert und dem Wert den man zum Zeitpunkt der Beleihung angesetzt hat. Da könnte es dann noch Fragen geben die dann von den Verantwortlichen zu beantworten wären.
Kommentar hinterlassen