Gestern am ersten Arbeitstag des Jahres für viele unserer User war diese Frage die meist gestellte Frage an unserer Redaktion von Usern. Über 40 Mails und ca. 15 Telefonanrufe erreichten uns dazu. Einige davon waren wohl von der Falschmeldung der Kanzlei Gröpper Köpke aus Hamburg verunsichert. Denn dass eine seriöse Rechtsanwaltskanzlei solch eine Falschmeldung im Internet verbreitet, konnte man sich nicht vorstellen auf Seiten unserer Gesprächspartner. Mittlerweile ist diese irreführende Meldung nicht mehr online zu finden. Das dürfte das Ergebnis einer straffbewährten Unterlassungserklärung sein, die man der Kanzlei Gröpper Köpke aus Hamburg von Seiten der genannten Gesellschaften hat zukommen lassen. Das zeigt aber auch, dass es eben doch Kanzleien gibt, die dann mal nicht korrekt prüfen und in ihrer Außendarstellung berichten. Nun, die Meldung ist weg und somit dürfte eben klar sein, dass es keine Insolvenz der genannten Gesellschaften gibt.
Trotzdem ist es natürlich wichtig jetzt zu handeln, um eine Insolvenzsituation für die Zukunft dann auch auszuschließen für beide Gesellschaften. Das muss von allen Beteiligten die oberste Prämisse sein. Das sieht aber auch die Geschäftsführung beider Gesellschaften so. Um aber NEU anfangen zu können, muss man erst Mal „Tabula Rasa“ machen, allen alten Mist einmal aufarbeiten und das was in den Gesellschaften auch möglicherweise an unschönen Dingen passiert ist, schonungslos aufdecken und auch den Anlegern und dem Vertrieb sagen: „das ist passiert“, man muss erläutern warum und wem das passiert ist, denn es gab und gibt ja in jeder der Gesellschaften dann auch Verantwortlichkeiten für bestimmte Handlungen. Mittlerweile haben wir dann auch mitbekommen, dass Pfänder beliehen wurden, die es „de facto gar nicht gab im rechtlichen Sinne“. Hier ist man ganz einfach Betrügern auf den Leim gegangen. Natürlich laufen dort entsprechende Strafverfahren gegen diese Betrüger, aber das verlorene Geld ist dann noch lange nicht wieder da. Auch haben wir davon gehört, dass es gegen einen ehemaligen Geschäftsführer einer Managementgesellschaft eine umfangreiche Strafanzeige gibt. Der soll Gelder im 7-stelligen Bereich ohne Rechtsgrundlage ausgegeben haben.
Unser Apell an die jetzige Geschäftsführung ist ganz einfach: „Hosen runter“ und zwar nicht nur bis auf den Knöchel, sondern ganz ausziehen, nackig machen, wie man so schön sagt. Vertrieb und Anleger haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, was da mit den Anlegergeldern passiert ist. Bedenken Sie bitte meine Herren, Sie arbeiten mit Ihnen anvertrauten Geldern von Dritten, da kann es nichts anderes als glasklare Transparenz geben. Da waren wir uns aber mit den jetzigen Verantwortlichen der Gesellschaft auch einig. Mit teilgenommen an dem Gespräch hat auch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas und Jürgen Pforr aus Bad Salzungen, die mittlerweile eine ganze Menge Mandate von betroffenen Kapitalanlegern inne hat. Wir halten die Kanzlei Pforr für eine unabhängige Kanzlei in diesem Vorgang, deren Fokus auf die best- mögliche Lösung für die investierten Anleger fokussiert ist, wie Dr. Thomas Pforr in dem Gespräch nochmals ausführlich betont hat. Es geht der Kanzlei Pforr nicht darum, hunderte von Prozessen zu führen, sondern es geht hier um eine zukunfstfähige Lösung, die den Anlegern das eingezahlte Kapital sichert. Die Kanzlei Dr. Pforr kennen wir seit ungefähr 1 jahr aus dem Verfahren gegen die BWF Stiftung und weitere Gesellschaften aus deren Umfeld. Hier machen die einen wirklich ordentlichen Job. Wir sind da bei Anlegerschutzanwälten ja immer vorsichtig mit wohlwollenden Aussagen, aber das Gespräch in Hamburg war wirklich in Ordnung. Die Kanzlei Dr. Pforr will wohl in dieser Woche die Anleger (ihre Anleger) in einem Schreiben dazu kontaktieren und wesentliche Dinge dort erläutern gegenüber diesen.
Wichtig für die Zukunft der Gesellschaft ist aber auch ein Wechsel in der Gesellschaftsform, denn so wie die Gesellschaft heute konstruiert ist, haben beide Gesellschaften keine Chance zum Überleben, darüber muss man sich ganz klar sein. Es muss eine Wandlung in eine AG erfolgen. Im Rahmen dieser Wandlung werden dann die jetzigen Anteile der Kapitalanleger in Aktien getauscht, zu einem Aktienkurs, der dann noch von Spezialisten aus diesem Bereich, wie zum Beispiel der ACON Bank, zu ermitteln sein wird. Dieser Kurs hängt natürlich ganz klar vom Wert der noch vorhandenen Pfänder ab, und natürlich auch von dem Zukunftskonzept für die Gesellschaften.
Der Wert der Pfänder soll nun bis Ende März von unabhängigen Fachleuten bewertet werden, aber auch da ist sicherlich Vorsicht geboten, denn diese Werte sind auch eine „Momentaufnahme“, die sich an dem dann aktuellen Markt für die einzelnen Pfänder orientieren wird bzw. orientiert hat. Wir hoffen, dass es hier noch einen messbaren Gegenwert von 80 Millionen Euro PLUS geben wird. Das wäre dann ein Teil der Basis für die Wandlung in Aktien. Der 2. Teil ist dann das Zukunftskonzept der Gesellschaft, denn nur das lässt die Phantasie bei den Aktionären dann anspringen. Genau dieser Phantasie bedarf es aber um dann den Aktienkurs auch steigen zu lassen, damit die dann Aktionäre der Gesellschaft auch den Mehrwert nicht nur für sich sehen, sondern dann auch bei einem Aktienverkauf erlösen können.
Dieses Konzept hat man in der Tasche, wurde uns dann auch anlässlich des Hamburg Termins vorgestellt. Ein Konzept, zu dem man mit dem Verfasser des Konzeptes seit einem Jar im Gespräch ist, und seit Dezember auch in Verhandlungen. Mittlerweile, so wurde uns von beide Seiten signalisiert, soll es dort eine Handschlageinigung geben. Prima, dann läuft ja dieser Baustein in die richtige Richtung für die Anleger.
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