Es ist sicherlich ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte, das hier das Amtsgericht in Niebüll derzeit schreibt. Bereits im Oktober soll das Unternehmen Lombardium nach unseren Recherchen selber Insolvenz angemeldet haben. Was so einfach klingt, ist aber wohl doch nicht so einfach gewesen. Der Chef des Amtsgerichtes in Niebüll hat sich vermutlich als Absicherung erst einmal dazu entschieden, ein Gutachten darüber erstellen zu lassen, ob das Niebüller Gericht für das Verfahren überhaupt zuständig sein darf und kann. Zu sehr steckte dem Chef wohl noch der Streit mit einem Hamburger Kollegen in den Schuhen, bei dem es um die Zuständigkeit in Insolvenzverfahren ging. Nun wartet man also schon fast ein halbes Jahr auf dieses Gutachten! Dies ist eigentlich unglaublich, aber in dem gesamten Vorgang Lombardium erstaunt uns gar nichts mehr.
Das hatte ich schon mal einesgtellt:
Lombradium Hamburg GmbH & Co. KG
hat am 6.10.2016 beim AG Niebüll einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. Bis heute, 8.12. ist über diesen Antrag noch nicht entschieden. Es wird geprüft, ob das AG zuständig ist.
Der Witz ist wohl die Eigenverwaltung!
Na, da freut sich aber Herr Ebeling. Er hat ja Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Solange ein Gericht nichts anderes bestimmt, kann er weiter – eingeschränkt- handeln. Ich hatgte schon im letzen Jahr mit dem Pressesprecher von Sylt gesprochen und der hat mir das Gleiche gesagt.