Nun haben die ersten Anleger wohl die Rückforderung von Ausschüttungen (Scheingewinnen), die an sie geleistet wurden, von Seiten des Insolvenzverwalters auf dem Tisch liegen.
Zumindest kann man dies aus einem Gespräch entnehmen, welches wir am heutigen Tage mit Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen zu diesem Thema geführt haben. Herr Reime bestätigte uns, dass er die Ansprüche an seine Mandanten zunächst einmal überprüfen will auf deren Rechtmäßigkeit.
Interessant an diesem Vorgang könnte natürlich auch die Frage sein, inwieweit andere Rechtsanwälte, die die Anleger bereits im Forderungsanmeldungsverfahren vertreten haben, jetzt überhaupt noch bei den Anfechtungen für die betroffenen Anleger tätig werden dürfen.
Jens Reime erklärt uns auch in kurzen Worten, warum dies so sein könnte.
Ein Rechtsanwalt muss bei der Forderungsanmeldung grundsätzlich das Beste für seinen Mandanten herausholen. Wenn er aber dann gleichzeitig Anfechtungsgegner vertreten würde, würde er ja versuchen, Forderungen zur Masse abzuwehren.
Der Anwalt würde damit seine Forderungsanmeldungsmandanten in der Konsequenz und Praxis benachteiligen. Das könnte in der Tat eine spannende Frage sein. Rechtsanwalt Jens Reime hat bei den Forderungsanmeldungen keine Mandanten gegenüber dem Insolvenzverwalter vertreten.
Das vereinfacht ihm heute natürlich seine Arbeit deutlich.
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