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Lombardium GmbH & Co. KG/Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft – Die Meinung von Rechtsanwalt Röhlke

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Erste Oderfelder KG kann fällige Auszahlungen nicht leisten – weitere Rückzahlungen an die Anleger bleiben ungewiss – Besteht das Risiko einer schleppenden Verwertung der Pfandgüter?

Mit einem Schreiben vom 23.12.2015, welches weitgehend inhaltsgleich auch an die Vermittler der Kapitalanlage gingen, wendet sich aktuelle die Erste Oderfelder Beteiligungs GmbH & Co. KG an die Anleger der „Lombard Classic“-Beteiligungen. Die Beteiligungsgesellschaft entwirft ein dunkles Bild der zukünftigen Zahlungsflüsse an die Anleger und stellt ein „Lösungskonzept auf gesellschaftsrechtlicher Ebene“ in den Raum, welches nicht näher beschrieben wird. Zugleich warnt die Erste Oderfelder vor dem Risiko des Eintritts einer Insolvenzsituation bei Eingang von Klagen der Anleger in großer Menge oder aber bei Ausfall bestehender Verpflichtungen der Lombardium KG gegenüber der Ersten Oderfelder KG.

Lombardium-Anleger werden im Schreiben aufgeklärt: Pfandschuldner vielleicht nicht flüssig – Verpfändete Wirtschaftsgüter – Kunstgegenstände – Auktionen

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin, der eine Vielzahl von Lombardium-Anlegern vertritt, bewertet das Schreiben: „Wie von uns bereits befürchtet, kann die Erste Oderfelder KG auch weiterhin die fälligen Auszahlungen an ihre Anleger nicht bedienen. Nach den Mitteilungen in den Schreiben der Fondsgesellschaft liegt dies daran, dass die verpfändeten Wirtschaftsgüter nicht wieder ausgelöst wurden und auf Auktionen veräußert werden mussten. Soweit Kunstgegenstände betroffen waren, sollen Auktionen in Paris nach den Anschlägen vom November 2015 allerdings noch nicht einmal die Mindestzuschläge erbracht haben, so dass sich die Verwertung der Kunstgegenstände verzögert.

Problematisch scheint sich auch die Rückabwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) gegenüber der Lombardium KG bezüglich der Pfanddarlehen für Inhabergrundschuldbriefe zu gestalten. Nach Ansicht der Ersten Oderfelder KG erscheint es unrealistisch, dass die Pfandschuldner die hohen Pfanddarlehen zeitnah zurückführen können, so dass die Inhaberpapiere versteigert werden müssen. Nach hiesigen Informationen der Verpfänder des Inhabergrundschuldbriefs nicht immer auch der Eigentümer des betroffenen Grundstücks war, ist abzusehen, dass derartige Auktionen nur unter großem rechtlichen Aufwand durchgeführt werden können – was auch eine zeitliche Verzögerung bewirken wird“, meint der erfahrene Jurist.

Bestehen weitere Risiken für betroffene Erste Oderfelder Beteiligungs GmbH & Co. KG Anleger?

Das Risiko dieser schleppenden Verwertung der Pfandgüter hat auch die Erste Oderfelder KG in dem Schreiben an die Anleger beschrieben. Das Geld der Anleger wurde von der Ersten Oderfelder KG als Darlehen an die Lombardium KG weitergeleitet. Die Anleger kriegen ihre Einlagen in vertragsmäßigem Umfang also nur dann von der Ersten Oderfelder zurück, wenn die Lombardium ihrerseits die Darlehen an die Erste Oderfelder zurückführt. Wenn aber die Pfandgegenstände nicht zeitnah verwertet werden können, wird möglicherweise die Darlehensforderung der Ersten Oderfelder gegenüber der Lombardium KG ausfallen und die Erste Oderfelder könnte die Zahlungen an ihre eigenen, atypisch still beteiligten Anleger nicht mehr leisten. Die Erste Oderfelder spricht davon, dass in einem solchen Fall ein formaler Insolvenztatbestand vorliegen könnte, der zu einer Vernichtung von Werten in erheblichem Ausmaß führen kann.

Wer trägt die Verantwortung? Wie gestalten sich die Lösungsoptionen aus Sicht der Erste Oderfelder Beteiligungs GmbH & Co. KG? Warum sollen betroffene Anleger zusammenhalten?

„Der schwarze Peter für diesen Vermögensverlust wird natürlich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) und den bösen Anlegeranwälten zugeschoben. Die Erste Oderfelder spricht davon, dass mit ausgelöst durch die Anordnung der BaFin, es zu derartiger Vermögensvernichtung kommen wird. Zudem wird bereits, bevor entsprechende Klagen bei der Ersten Oderfelder eingegangen sind, das Schreckgespenst des bösen Anlegeranwaltes ausgemalt. Sollten Anwälten mehrere hundert formularhaft fabrizierte Klagen einreichen, würden allein die Kosten der Rechtsverfolgung zwangsläufig zu einem Insolvenztatbestand führen, so die Fondgesellschaft.

Dieses Argument ist natürlich hanebüchen, soweit Anleger bereits teilweise seit März 2015 auf die Rückzahlung ihrer Einlage warten. Die Anleger haben sich absolut vertragstreu verhalten und stehen jetzt vor der alternativlosen Entscheidung, die Mittel der Rechtsordnung zu nutzen“, meint Rechtsanwalt Röhlke.

Die Fondgesellschaft dagegen versucht eine Solidargemeinschaft der Anleger zu bilden und stellt eine nicht näher ausgeführte Lösungsoption auf gesellschaftsrechtlicher Ebene in den Raum, die auch unter Zuhilfenahme einer Rechtsanwaltskanzlei erarbeitet werden soll. Diese Rechtsanwaltskanzlei hat sich bereits im Internet mit der Idee in Verbindung bringen lassen, die Erste Oderfelder KG in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Ob hier auch die atypisch stillen Beteiligungsverträge der Anleger in Aktien umgewandelt werden sollen, konnte dem Netz allerdings bisher nicht entnommen werden.

Fazit: Risiko der Debt-Equity Swaps – Schwierigkeiten des Geschäftsmodells der Lombardium KG – Womit können die betroffenen Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungs GmbH & Co. KG rechnen?

Ein derartiges Modell hätte aber seine Tücken, meint Rechtsanwalt Röhlke: „Sogenannte Debt-Equity Swaps sind riskant und machen nur dann Sinn, wenn ein sanierungsfähiges operatives Geschäft vorliegt. Sollten hier die allerdings die Darlehen der Ersten Oderfelder in Aktien der Lombardium KG nach entsprechender formwechselnder Umwandlung getauscht werden, wäre den stillen Beteiligten möglicherweise immer noch nicht geholfen: denn ob das Geschäftsmodell der Lombardium KG sanierungsfähig ist, ist vollkommen offen. Gerade die aktuelle Krise bei der Veräußerung der Pfandgegenstände zeigt ja, mit welchen Schwierigkeiten das Geschäftsmodell behaftet ist.“

Röhlke weist auf die Parallelen des Vorgangs zur Umwandlung der Darlehen der Canada Gold Trust Fond KG´s und Anteile der Zielgesellschaften in Kanada hin. Letztlich habe der Debt-Equity Swap bei der Canada Gold Trust – Gruppe die Anleger dort keinen Cent besser gestellt, als sie vorher standen. Anlegern der Lombardium und Ersten Oderfelder KG kann nur geraten werden, anwaltliche Hilfe aufzusuchen.Lombardium GmbH

5 Kommentare

  • Ich will auch nett sein, aber ich habe alle -inzwischen gelöschten- Meldungen und Kommentare von Ihnen aus dem Jahr 2014 in Papierform. Sie werden plötzlich sehr milde, das sah bei einigen Meldungen in 2014 von Ihnen anders aus. Ähnlich war es auch mit den Meldungen bei GoMaPa, die dann auch nach einem „Interview“ mit Herrn Ebeling durch Herrn Sebastian Sanders vom 22.5.2014 sehr verständnisvoll wurden. Sorry, aber ich mache mir daraus einen eigenen Reim. Was Sie ausführlich erklären ist Deckungsagleich mit den Erklärungen von den Herren Wüstemann und Ebeling und den (früheren) Mitarbeitern Herrn Schmidt, später Herrn Baranek. Warum stellen Sie bei der Neuordnung Ihrer Seiten nicht die vielen, neagtiven Kommentare zu den Themen mit ein. In meinen Augen ist die ZENSUR durch Sie.

    Anmerkung der Redaktion:
    Lieber JS, wir betrieben diese Plattform stehen damit auch ganz klar für alle rechtlichen Dinge gerade die aus Kommentaren entstehen die rechtlich angreifbar sind. das entscheiden aber nicht wir, sondern unser Rechtsanwalt, und der hat Ahnung davon, davon gehen Sie bitte aus. Wir sind nicht MILDE, sondern machen uns natürlich Gedanken wie man retten und nicht nur zerstören kann. Draufhauen ist doch einfach, einfacher geht es nicht. Wir haben auch mit der Seitenumstellung keine Kommentare gelöscht die vor freigeschaltet waren. Es ist die gleiche Anzahl von Kommentaren nach der Seitenumstellung gewesen wie davor. Das ist nun mal so. GOMOPA macht seine eigenen Berichte die wir nicht kennen, uns aber auch nur kollegial interessieren mehr nicht, und da gibt es durchaus Kollegen die ihr Handwerk verstehen. Ich kenne nur Herrn Ebeling aus 2 Terminen und Herrn Wüstemann aus einem Termin. Das war es aber auch. Natürlich, sehr geehrter JS, muss ich das Selbe sagen wie die beiden Herren, wenn ich davon überzeugt bin das das richtig ist. Warum ich davon überzeugt bin, zum jetzigen Zeitpunkt, habe ich so glaube ich gut und nachvollziehbar erläutert. Natürlich kann nicht Jeder meiner Meinung sein, das ist auch nicht gewollt. Im Gegenteil wir können mit Kritik umgehen, das sehen Sie ja.

    • Liebe Redaktion,
      als mehrfach Geschädigter verfolge ich das Unwesen im grauen Markt schon seit Jahren. Dank ihrer oft sehr informativen Seite ist mir das auch ohne Mitgliedschaft und Gebühren möglich. Für mich sind und waren vor allem die Kommentare von Anwälten und Betroffenen besonders wichtig.
      Leider kann ich seit ihrer Umstellung zum Jahresende alle Kommentare nur noch bis November 2015 einsehen. Auch über die Archiv Funktion habe ich es erfolglos probiert.
      Sie schreiben doch alle Kommentare sind noch da, was mache ich falsch?

  • Die Umwandlung in eine AG kostet nicht nur viel Geld und macht die Sache nicht besser. Lt. Aussagen von Herrn Ebeling verlieren alle durch einen „Umtausch“ in Aktien Geld. Bei der Neubewertung der Pfänder und der bereits versiebten Gelder, rechne ich mit mindestens 40 % Verlust für alle Anleger. Dann kommt noch hinzu, dass wenn die Anleger zustimmen, sicher keine Möglichkeiten gegen die GF der GmbH möglich sind. Die haben sich dann ohne Regressmöglichkeit in die AG gerettet und haben einen neuen Job!
    Ich wiederhole nochmals meinen Vorschlag: Die Gesellschaft führt eine Gesellschafterversammlung durch auf welcher beschlossen wird, alle stillen Gesellschafter in ordenliche Gesellschafter mit vollem Stimmrecht umzuzwandeln. Dann wird mit diesen eine Gesellschafterversammlung durchgeführt, die einen starken Beirat aus dem Anlegerkreis für die GL wählt. Dieser Beirat wird mit umnfangreichen Rechten gegenübet der GL ausgestattet und hat die Möglichkeit auch die Notbremse zu ziehen. Dadurch werden nicht nur unnütze Kosten gespart die alten Macher bleiben auch für „Vergangenes“ in der Haftung. Eine Insolvenz sollte in jedem Fall vermieden werden, dann verlieren wir sicher noch mehr Geld.

    Anmerkung der Redaktion:
    Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft und LombardClassic3 Gmbh & Co. KG
    Umwandlung in eine AG

    Lieber User JS,
    gestatten Sie mir das ich mich in Ihren Kommentar einmal einmische, denn Sie sehen hier aus meiner, sicherlich subjektiven Sicht, einige Dinge falsch. Es geht hier nicht um strafrechtlich relevante Dinge, sondern um die Rettung der Anlegergelder.
    Dazu muss man sich, aus meiner Sicht, erst mal das Geschäftsmodel der Gesellschaften anschauen. Her geht es um die Beleihung von Pfandgegenständen, ein eigentlich sicheres uns auch ertragreiches Geschäft, dann wenn alles glatt läuft. Aber Geschäfte werden auch durch das Leben bestimmt, und da läuft dann nicht immer alles Glatt. So wie das im Leben eben dann auch mal ist. Nicht jeder der ein Pfand abgibt und beleiht holt es dann auch wieder ab. Das ist die Erfahrung die die Unternehmen nun in den letzten Jahren machen mussten. Dann geht es irgendwann an die Pfandverwertung. Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Sollte das Pfand dann erfolgreich versteigert werden können, dann bekommt der „Darlehensgeber“ sein Geld zurück darüber hinausgehende Erlöse verbleiben dann beim Darlehensnehmer. Nun haben sich beide Gesellschaften nicht mit dem normalen Pfandgeschäft abgegeben, sondern mit den großen und teuren Pfändern. Nehmen wir hier bitte einmal das Beispiel „Kunst“. Nehmen wir hier mal ein Bild an, das von einem dafür qualifizierten Gutachter auf einen Wert von 3 Millionen Euro taxiert wurde, und die Gesellschaft hat dann dieses Bild mit einem Betrag von 800.000 Euro beliehen, also weite unter dem Schätzpreis aber auch unter der Hälfte des Schätzpreises. Nun holt der Pfandgeber sein Pfand, aus welchen Gründen auch immer, nicht ab und d Pfandnehmer hat nun die Möglichkeit das Pfand zu versteigern. Dazu gibt er das Bild zum Beispiel einem international bekannten Auktionshaus, das das Bild taxiert und mit einem Mindestpreis versieht, sagen wir hier einmal 1 Million Euro auf Grund der aktuellen Lage auf dem Kunstmarkt. Selbst wenn nur dieser Mindestpreis erreicht würde, wäre der Pfandnehmer ja raus aus der Nummer mit dem Erlös des Mindestpreises. Nun passiert aber das was nicht berechenbar ist bei solchen Geschäften, es gibt nur ein Gebot weit unter dem angesetzten Mindestpreis, aber auch weit unter dem Erlös den der Pfandnehmer braucht um sein Geld wiederzubekommen. Sie haben gar keine Chance das Bild zu verkaufen, weil der Verlust zu hoch wäre, also nehmen sie das Bild wieder mit. Damit fehlt ihnen aber auch Liquidität im Unternehmen, mit den dann bekannten Folgen. Nun können sie aber auch nicht mit dem Bild von Auktion zu Auktion reisen, denn dadurch würde das Bild noch mehr an Wert verlieren. Hier heißt es also warten. Ähnliche Szenarien haben sie bei Booten, Diamanten usw. Es macht also ganz klar Sinn hier den Liquiditätsdruck den die Gesellschaften jetzt haben wegzunehmen und hier eine gesellschaftsrechtliche Form zu wählen, die dann mehr Flexibilität zulässt, was dann eher hilft mehr zu erlösen als weniger. Das sollte auch Ihnen klar sein.
    Was hat die Umwandlung in eine AG dann überhaupt mit Verlusten zu tun? Natürlich kostet diese Umwandlung Geld, aber der Nutzen daraus dürfte in einem wesentlich größeren Umfang vorhanden sein.
    Sie machen hier negative Stimmung mit nicht fundierten Anwürfen die Sie definitiv zu diesem Zeitpunkt nicht beweisen können, denn die Bewertung der Pfänder steht ja noch aus, soll ja bis zum 31. März diesen Jahres erfolgen. Bis dahin sollte sich jeder mit Spekulationen zurückhalten. Solche Spekulationen sind zu diesem jetzigen Zeitpunkt nicht seriös, nur darum geht es. Sie können auch keinem der jetzigen Verantwortlichen zum jetzigen Zeitpunkt den Vorwurf machen unlauter gehandelt zu haben. Ich gebe Ihnen aber recht, wenn Sie sagen würden „das muss man herausfinden“. Da sind wir dann auf einem gemeinsamen Nenner. Vorverurteilungen sind völlig fehl am Platz zum jetzigen Zeitpunkt, darauf bitte i m m e r bei Kommentaren achten. Wir sind kein Vorverurteilungsportal. Keiner sagt auch das es mit den Herren dann in einer AG weitergehen muss, das kann man dann auch einer Hauptversammlung entscheiden, wenn es die AG dann gibt.
    Was ich mich allerdings frage, sehr geehrter JS, wie kommen Sie darauf das eine Umwandlung in eine AG die Verfolgung möglicher Straftaten beeinflussen könnte. Ich halte Sie eigentlich für so klug, dass Sie genau wissen das, das nicht der Fall ist.
    Es wird eine Aufarbeitung o h n e Ansehen der Person geben, mit welchem Ergebnis und welchen dann notwendigen Schlussfolgerungen wird man herausfinden müssen. Der Prozess der Aufarbeitung hat gerade erst begonnen.
    Das Anleger an allen Entscheidungen beteiligt werden müssen ist auch eine ganz klare Sache. Das geht auch nicht anders. Hier muss man jedem Anleger direkt sprechen, wenn ein entsprechendes und entscheidungsfähiges Konzept vorliegt u n d wenn das Ergebnis der Aufarbeitung vorliegt. Dafür sowas wie einen „Anlegerbeirat“ zu bilden verbietet sich aus meiner Sicht. Sie können nicht für andere über deren Geld entscheiden.
    In einem Insolvenzverfahren mag das ein guter Vorschlag sein, aber das haben wir bei keiner der genannten Gesellschaften. Ihr Vorschlag in ihrem Kommentar, lieber JS, würde allerdings solch ein Szenario „eher befeuern“.

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