Amtsgericht Niebüll, 5 IN 70/16
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, AG Flensburg HRA 12014, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lombardium Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Ebeling, Paulstraße 7 a, 25980 Sylt / OT Westerland,
ist am 05.02.2017 um 16.30 Uhr angeordnet worden, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Altern. InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Grimm 8, 20459 Hamburg bestellt.
Amtsgericht Niebüll, den 05.02.2017
Eurawide AG
Mühlefuhr 8
Na, endlich. Keine Zahlung mehr ohne Insolvenzverwalter. Wieviel von Oktober bis jetzt „verschwunden“ ist, wird er wohl feststellen können. Bei Verfehlungen gibt es sicher großen Ärger (Staatsanwaltschaft)