Lombardium, Pfandhausskandal, BGH hat entschieden

Published On: Montag, 18.12.2023By

Während wir uns fragen, wann denn wohl mal das Straf-Hauptverfahren vor dem Landgericht Hamburg gegen die Beschuldigten eröffnet wird (die Anklage stammt „schon“ aus Sommer 2020), haben in den Anfechtungsklagen teilweise bereits drei Instanzen stattgefunden. Wir erinnern uns: Es ging um Scheingewinne, welche der Insolvenzverwalter von den ehemaligen Anlegern zurückforderte. Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hatte – so die Klagebegründungen – in Wahrheit keine Gewinne erwirtschaftet, sondern ein Schneeballsystem betrieben. Anleger der stillen Beteiligungen in den Angeboten Lombard Classic und Lombard Classic 2 hätten deshalb keinen Anspruch auf Auszahlungen von Gewinnen gehabt sowie seien die Einlagen in Wahrheit durch die Verluste aufgezehrt worden.

Überwiegend gaben die Landgerichte dem Insolvenzverwalter recht. Auch die meisten Oberlandesgerichte schlossen sich an. Gegen vier Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe, welche den Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters bestätigten, gingen die dortigen Beklagten in Revision. Vor dem Bundesgerichtshof hatten sie jedoch auch keinen Erfolg. Am Schluss der mündlichen Verhandlungen vom 14. Dezember 2023 verkündete der IX. Zivilsenat des BGH jeweils die Zurückweisung der Revision und bestätigte damit die Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters. Auf Nachfrage beim Prozessbevollmächtigten des Insolvenzverwalters in den Vorinstanzen teilt dieser mit, dass die schriftliche Begründung des BGH aber noch nicht vorliegt.

 

2 Comments

  1. Daniel Blazek Samstag, 23.03.2024 at 19:24 - Reply

    Es handelt sich um mehrere gleichgelagerte BGH-Entscheidungen vom 14.12.2023, beispielsweise BGH IX ZR 10/23. Die Entscheidung ist auf der BGH-Homepage seit einigen Wochen abrufbar. Der BGH gab dem Lombardium-Insolvenzverwalter darin recht, dass er laufende Scheingewinne und Scheinguthaben anfechten und verlangen konnte, die von der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG im Rahmen verschiedener Emissionen im Anfechtungszeitraum an die jeweiligen Anleger leistete. Die Angelegenheit ist damit höchstrichterlich geklärt und der Anfechtungskomplex nahezu abgeschlossen.

  2. Jürgen Kanz Samstag, 23.03.2024 at 16:58 - Reply

    Hallo, eine kurze Rückfrage von welchem Datum ist dieser Bericht? Sind diese Urteile ,von dehnen sie hier schreiben, diese Anleger gemeint die ihre Zinsen noch gar nicht zurück bezahlt haben?
    Gibt es denn was neues in dieser Geschichte? Ich warte auch schon Jahrelang darauf ,dass dieser Albtraum endlich mal zu Ende geht und eigentlich sind die die doofen ,so wie ich die schon vor 3 Jahren bezahlt haben und jetzt darauf warten müssen, bis alles durch die Gerichte durch ist und eh nichts gebracht hat sondern nur wieder unser Geld verschlungen hat.

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