Nicht jeder Vermittler, der Lombardium-Produkte verkauft hat, hat automatisch auch „falsch beraten“, um das mal ganz klar hier zu sagen. Es gibt keinen Pauschalverdacht, aber was es geben muss, ist, dass jeder Vermittler überprüfen lassen muss, ob sein Beratungsprozess in Ordnung war. Genau das kann ja bei einer Überprüfung auch herauskommen. Anleger sollten dazu mit einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt ein Beratungsgespräch führen, um dann zu entscheiden, ob man gegen den Berater vorgehen kann und will. Es muss aber eben ein Rechtsanwalt sein, der auch bereit ist, Vermittler gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Alle Vermittler, die das Produkt LombardClassic2 verkauft haben, könnten hier dann unter einem „Generalverdacht“ stehen, weil genau zu diesem Produkt mit einem Rating geworben wurde, welches Investitionen in das Produkt LombardClassic2 mit Festgeld verglichen hatte. Jeder Berater, der mit diesem Rating gearbeitet hat, muss sich eigentlich darüber bewusst gewesen sein, dass das sicherlich ein gewagter Vergleich ist. Genau das ist einer der Punkte, den wir im Zusammenhang mit der IG Lombard äußerst kritisch sehen; eine IG, die von Vermittlern gegründet wurde und geleitet wird. Da hat man dann wenig Vertrauen, dass die sich auch „selber ans Bein pinkeln“ würden.
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