Startseite Allgemeines Lombardium Vermittler verklagen ist klar der richtige Weg!
Allgemeines

Lombardium Vermittler verklagen ist klar der richtige Weg!

Teilen

In den letzten 14 Tagen haben wir hier die Kommentare zum Thema „Vermittler Lombardium-IG Lombard-Vermittlerhaftung“ verfolgt. Eine Diskussion, in der es dann Personen aus der IG gibt, die hier Stimmung dafür machen wollen, Vermittler nicht zu verklagen. Klar, denn den Vermittlern geht es ganz klar um Selbstschutz, und was interessiert die Vermittler der „dumme Anleger; dessen Kohle ist ja schon weg, warum soll ich jetzt meine Kohle auch noch verlieren?“

Natürlich gibt es bisher k a u m bekannte Urteile gegen Lombardium Vermittler. Das hat aber n i c h t den Hintergrund, dass da keiner die Vermittler verklagt, sondern den Hintergrund, dass die Vermittler „ein Urteil scheuen wie der Teufel das Weihwasser“. Deshalb wurden in vielen uns bekannten Fällen Vergleiche geschlossen natürlich mit dem Vermerk „über den Inhalt des Vergleiches dann Stillschweigen zu bewahren“. Genau das ist der wahre Grund, warum man da nicht viel hört. Bei uns aber haben sich „Dutzende“ von Anlegern gemeldet, die nun schon Klagen führen gegen die Vermittler, unter anderen auch gegen das Unternehmen von Peter Stütz.

Nochmals ganz klar der Hinweis: Sie sollten ganz schnell Ihre Chance suchen, Ihr Geld wiederzubekommen, so lange die Vermittler noch Geld haben bzw. die Deckung der Vermögensschadenshaftpflicht noch da ist.

Mittlerweile haben wir auch von einigen „kontroversen Urteilen Kenntnis“, darunter vom LG Leipzig, dem LG Chemnitz und LG Hamburg. Chemnitz und Leipzig sehen die Prospekte als fehlerhaft an, das LG Hamburg hingegen sieht keinen Fehler. Hier wurde die Beraterhaftung klar verneint.

Das Urteil ist aber unserer Kenntnis noch nicht rechtskräftig und geht wohl dann noch zum OLG in Hamburg. Wie das OLG Hamburg hier dann entscheiden wird, steht natürlich noch in den Sternen. Trotzdem kann man an der Unterschiedlichkeit der Urteile auch die unterschiedliche Bewertung der jeweiligen Kammern des entscheidenden Landgerichtes erkennen. Wir sagen hier nochmals ganz klar, lassen sie bitte ihren Beratungsprozess überprüfen, ob der in Ordnung war. Wenn nicht, dann sollten Sie umgehend versuchen, auf dem Klageweg an ihr Geld zu kommen. Klagen Sie jetzt, bevor andere das tun und ihr Geld zurückbekommen.

3 Kommentare

  • Wenn jemand GERICHTSFEST BEWEISEN kann, ,dass er auf NICHT auf Risiken hingewiesen wurde, er die Broschüre NICHT bekommen hat und auch nicht gelesen hat, dann soll er klagen. Aber nur dann wenn man sich ganz sicher ist, denn wenn die Klage verloren wird, muss er zu seinem Verlust aus der Beteiligung noch die nicht unerheblichen Kosten seines Rechtsanwaltes auch noch die Kosten des gegnerischen Anwaltes übernehmen. Wenn er gewinnt ist er fein raus, wenn der Berater eine Haftpflicht Versicherung oder Vermögen hat. Achtung: für frühe Abschlusse bestand keine Versicherungspflicht, wenn der Berater nur den § 34 c hatte war diese mit „Notfrist“ bis zum 31.12.2012 gültig (ohne Versicherungspflicht). Nur der § 34 f war mit einer Haftpflicht Versicherung verpflichtend. Es betrifft also fast den gesamten LC 2. In solchen Fällen hilft nur eine direkte Klage gegen den Berater. Bei der Versicherung gibt es eine Höchstsumme,. wer zuerst kommt, malt zuertst. Ohne Versicherung sollte man prüfen, ob das Haus usw. nicht der Frau gehört, denn einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

    • Sehr geehrte Anleger der Lombard-Classic-Fonds Produktlinien,

      der einzig richtige Weg, der Ihnen die Nchstenliebe gerade zur Adventszeit lässt, ist Ihre Verluste einfach zu tragen wie ein Mann und aus dem Schaden klug zu werden. Denn: auch Betrüger und Kriminelle haben ein Recht auf eine gesegnete Weihnacht!

      Themawechsel: Stellen Sie sich bitte vor, wie Herr E. im Kreise seiner Familie, beispielsweise in der Finca auf Malle, ein prächtiges Weihnachtsfest feiert. Die Festtagstafel biegt sich unter der Last von Gans, Trüffeln und Kaviar. Das Tafelsilber blitzt und blinkt im Licht des dreimetrigen Weihnachtsbaums, unter dem eine Unzahl von Geschnken liegt. Und dann sie Beschereung:
      Eine Rolex (noch eine, seufz, er hat ja keine Fantasie) für Steffi, hochwertige Geschenke wie Autos, Prada, Gucci und Hermes für Ca.., Ma.., Flo.., Be.. und auch noch eine kleine Aufmerksamkeit für die naive kleine Pia aus Hamburg. Die Korken kanllen, der Champagner fließt, Oh Du fröhliche …

      Man muss auch gönnen können!

      Daher, lieber Anleger, schnallen Sie einfach die nächsten Jahre einfach den Gürtel enger, denken daran wie gut es Herrn E. und seiner Familie geht und machen einfach nichts. Nicht klagen! Auf einen Fall klagen! Und schon niemanden anzeigen!

      Einfach nur leise wimmern. Sie Opfer.

      Ihnen ein na ja, angemessenes, Weihnachtsfest!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bericht zum Insolvenzeröffnungsverfahren der Schumann Zweirad Handel GmbH

Aktenzeichen: 303 IN 2096/24 Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht Sachverhalt: Im Insolvenzeröffnungsverfahren über...

Allgemeines

Digitale Medien Neuenhagen eG da hatten wir dann wohl keine Lust mehr Bilanzen zu hinterlegen Herr Gollee

Eine berechtigte Frage, wenn man sich das Unternehmensregister genauer anschaut, denn die...

Allgemeines

HBH Beratung &Betreuung eG auch hier weider keine Bilanzen auffindbar

Gerade Genossenschaften sollten doch ein Vorbild für Transparenz sein und sich daher...

Allgemeines

Showdown im Schmieröl-Skandal: Wenn Diesel plötzlich glänzt

Deutschlandweit lieferten Ermittler einen echten Krimi ab: Eine Bande soll Schmieröl im...