Das Landgericht Stuttgart hat einem Anleger, der eine stille Beteiligung an der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG erworben hatte, durch Urteil vom 24.02.2017 Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater zugesprochen. Der Berater hatte unvertretbare Angaben zur Sicherheit der Kapitalanlage gemacht und muss daher Schadensersatz in Höhe von 51.500,00 € zzgl. Zinsen bezahlen.
Bislang haben Berater und Vermittler in der Affäre um die Kapitalanlagen ihre Kunden noch fest im Griff. Anlegergemeinschaften werden – wie in diesem Stadium einer Anlage nicht selten – von den Beratern und Vermittlern dominiert, um sich selbst aus der Schusslinie zu bringen. Diese Phase dürfte sich jetzt dem Ende zuneigen. Will man den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Hamburg Glauben schenken, war Lombardium nichts anderes als ein Schneeballsystem von bemerkenswertem Umfang (ca. 125 Mio. EUR). Die Verwertung der Pfänder, die die Beteiligungen so sicher machen sollten, wird zu einer Enttäuschung der Anleger werden. Spätestens dann werden die stillen Gesellschafter von Lombardium kein Interesse mehr an der „Ermittlung und Verfolgung der eigentlich Schuldigen an der Katastrophe“ – so der Slogan einer von Beratern und Vermittlern beherrschten Anlegergemeinschaft – haben. Sie werden sich vielmehr Gedanken machen, ob ein Berater oder Vermittler die Lombardium-Anlage tatsächlich als ebenso sicher wie eine Einlage bei einer Bank verkaufen durfte.
Quelle: Wüterich · Breucker Rechtsanwälte, Stuttgart
Wer wurde verklagt? Doch sicher nicht LOMBARDIUM. Eine Klage ist nur gegen die Oderfelder möglich weil nur die Vertragspartner der Zeichner waren. Oder irre ich mich. Bei 2 ist das ganz sicher nur die Oderfelder.