Das können wir so festhalten, denn mehr als 100 Anleger haben sich in den letzten drei Tagen bei uns in der Redaktion gemeldet. Überwiegend Anleger, die nicht von der IG Lombard oder von Rechtsanwalt. Dr. Sieprath aus Köln vertreten werden.
Wir wollen mit der IG Lombard und den Herren Stütz und Dr. Sieprath nichts zu tun haben und auch nicht von denen unsere Interessen vertreten lassen, so der Tenor der Meinung. Mancher Anleger sieht die Wahl als ein weiteres „Schurkenstück“ im Vorgang Lombardium an. So richtig überrascht ist man nicht, so ein Anleger, bei dem was in dem Gesamtvorgang Lombardium alles nicht nachvollziehbar ist.
Die Gesprächspartner, die sich bei uns gemeldet haben, wollen nun mit ihren Rechtsanwälten versuchen, etwas gegen die Zusammensetzung des Gläubigerausschusses zu tun. Muss man das wirklich so hinnehmen, dass der führende Vertriebspartner und sein Rechtsanwalt hier das Sagen haben?
Die Redaktion wird in der nächsten Woche alle uns bekannten Vertriebler des Produktes „Lombardium“ persönlich anschreiben und diese auffordern, aus der IG Lombard mit ihren Anlegern auszutreten, denn hier werden nicht mehr die Interessen der Anleger vertreten, sondern nur noch die des Vertriebes. Diese Befürchtung muss man leider haben.
Unser Wunsch an die Vertriebler, die mitschuldig an den Verlusten ihrer Anleger sind, tun SIE bitte einmal etwas für IHRE Anleger und treten Sie mit denen aus der IG Lombard aus.
Es wurden gesetzenkonform Vollmachten erteilt und danach auch die Plätze verteilt. Sie können z.B. bei der Bundestagswahl nach der Stimmabgabe auch nicht die Stimme „zurück ziehen“. Anwälte die sich betroffen fühlen sollen versuchen, das der Ausschuß erweitert wird. M. E. haben die zu oft, zu viel versucht sich Mandate zu beschaffen und zwar immer mit fragwürdigen Angriffen gegen die Mitbewerber. Sogar gegenseitig verklagt haben die sich. Na, feine Anwälte.
Anmerkung der Redaktion:
Es geht doch hier um Anleger, und nicht wie es jetzt den Eindruck macht, um die Schutzinteressen des Vertriebes zu wahren. Es muss hier doch ganz klar um die Interessen der Anleger gehen. Meinen Sie allen ernstes, das es das kann,wenn der eine oder andere Vermittler weiß (vermutet) das er eine Falschberatung durchgeführt hat? Wir vermuten das wir beim LombardClassic2 in vielen Fällen eine Falschberatung durch den Vermittler vorliegen haben, wenn die Informationen der Anleger korrekt sind die sich bei uns gemeldet haben. Sachliche Korrektheit hat oft nichts mit dem Eindruck zu tun der vermittelt wird.
Der Gläubigerbeirat hat die Aufgabe, den Verwalter bei der Eintreibung von Geldern für die Masse zu „helfen“. Wenn das „beendet“ ist, wird an alle Anleger der gleiche Prozentsatz ausgeschüttet. Dabei geht es nach meiner Meinung nicht um „schon 36 Monate“ abgelaufen sondern alle bekommen das Gleiche, weil bis zur Auschüttung durch den Verwalter sowieso alle Verträge ausgelaufen sein werden. Der Gläubigerbeirat sollte hinterfragen, ob der Geschäftsfüher eine Haftpflichversicherung für Manager hat. Wenn ja wird der Verwalter diese wohl -hoffentlich- zur Kasse bitten und um diese Summe wird die Ausschüttungsmasse erhöht. Tatsächlich haben mehr als 75 % dafür gesorgt, das der Beirat so aussieht, wie er nun ist. Das mag gefallen oder auch nicht.
Unabhängig davon kann jeder Anleger versuchen mit einer Klage gegen die beteiligten Personen einen Schadenersatz zu erstreiten. Ich glaube aber, das diejenigen so klever waren um über keine pfändbaren Mittel zu verfügen. Ich habe so langsam den Eindruck, dass einige Anleger glauben durch eine evtl. gewonnene Schadenersatzklage gegen EOB dann aus der Masse vorrangig bedient zu werden. Dem ist nicht so: ALLE erhalten den gleichen, bescheidenen, Prozentsatz. Wenn ma also zur Tabelle angemeldet ist kann man also (nur einmal) den gesamten Schaden anmelden. Bekommen wird JEDER nur den gleichen Satz, sofern die Forderung über diesen Betrag liegt.
Vollkommen frei kann auch jeder versuchen dem Berater Falschberatung vorzuwerfen und, wenn er das BEWEISEN kann, den Anlageberater auf Schadenersatz verklagen. Also, sollte jemand der IG Vollmacht erteilt haben ihn im Insolvenzverfahren zu vertreten, kann er selbstverstädlich über einen anderen Anwalt den Beraterwegen falscher Beratung verklagen. Es sind zwei völlig getrennten Dinge. Viele der Berater (nicht alle!) haben eine Haftpflichversicherung, die der Höhe nach begrenzt ist— und da gilt: wer zuerst kommt hat eine Chance, denn wenn der Haftpflichtbetrag verbaujcht ist, gibt es NICHTS mehr.
Deswegen versteht ich die ganze Aufregung nicht.
Ich kann schon die „nicht in den Gläubigerbeirat gewählten Anwälte verstehen. Aber wir leben in einer Demokratie und wer die Mehrheit auf sich vereinigen kann, ist gewählt. Das hier nur 3 Personen zum Zuge kommen ist wohl so vorgesehen. Aber man sollte lieber versuchen ob der Verwalter nicht mit fünf arbeiten kann- mit Zustimmung des Gerichts. Wenn nun die unterlegenen Anwälte sich nicht genug Stimmen besorgen konnte, wer ist dann Schuld? Hier geht es doch knallhart um Geschäft für die Kanzleien und es wurde sehr schmutzig geschossen. Aber das Ergebnis ist doch klar:
1. RA Dr. Sieprath 32,14%
2. Peter Stütz 28,48%
3. Peter Schreiber 26,74%
4. RA Dr. Leitz 18,93%
5. RA Röhlke 18,6%
6. RA Dr. Pforr 14,28%
7. RAin Fohrer 13,67%
Mich interessiert nur, wer ist Herr Schreiber. Ein Anwalt oder ein Vermittler? Selbst wenn der Beirat auf 5 vergrößert werden könnte hat nur RA Dr. Leitz und Röhlke eine Chance. Der, der am meisten um Klienten geworben hat wäre auch dann nicht dabei. —- In einer Demokratie muss man auch verlieren können und auch ein Internetforum sollte das akzeptieren. Vielleicht ist ein falsches Handeln dann was für WISO zur Berichterstattung. Also selbst Herr Trump ist mit nur wenigen Stimmen Vorsprung Päsident der USA geworden. Hier sind die drei Ersten mit 87,36% gewählt worden.
Heir nochmal der Link zur Verbraucherzentrale in Hamburg. Die haben im Februar 2016 schon darauf hingewiesen sich nicht von der IG vertreten zulassen
http://www.vzhh.de/geldanlage/444266/lombardium-ig-lombard-und-was-jetzt-zu-tun-ist.aspx