Natürlich gibt es hier viele denkbare Personen und Unternehmen die man versuchen kann in die Haftung zu bringen. Ob das nun in die engere oder erweiterte Prospekthaftung, oder auch für ein „Fahrlässiges Rating“ ist in dem man die Graumarktbeteiligungen mit einer Festgeldanlage vergleicht. Alles in Ordnung, aber was ist da bis zum heutigen Tage passiert. Theoretisch könnte doch die IG für einen geschädigten Anleger auch solch einen Prozess führen. Wird so ein Prozess schon geführt? Nicht das uns dies bekannt wäre.
Schaut man sich zum Beispiel das Thema „BWF Stiftung an“ dann wäre doch solch eine Klage denkbar. Warum wird diese Klage (Klagen) noch nicht geführt? Das hat doch mit dem Insolvenzverwalter letztlich nichts aber auch gar nichts zu tun. Ich sehe bis heute bei der IG Lombard nur „taktische Spielchen“ ohne jeglichen Nährwert für den Anleger und ohne jeglichen sichtbaren Erfolg. Vielleicht gibt die IG Lombard darüber mal Auskunft, was da derzeit gerade passiert ohne Geheimnisse zu verraten. Natürlich ist doch jetzt auch der Zeitpunkt gekommen wo Anleger ganz klar über alle Möglichkeiten nachzudenken wie sie zumindest einen Teil des verlorenen Kapitals zurückbekommen können. Dazu gehört natürlich auch zu klären ob der jeweilige Berater einen Fehler im Beratungsprozess gemacht hat. Nicht jeder Berater hat automatisch „falsch beraten“, um das auch mal ganz deutlich zu sagen. Wir kennen Beratungsprozesse die völlig in Ordnung sind von der Dokumentation und der Risikobelehrung her. Wir kennen aber auch beim LC2 viele Anleger denen das Produkt mit dem Vergleich des „Festgeldes“ schmackhaft gemacht wurde. Da dürfte der jeweilige Berater sicherlich in Erklärungsnot geraten können, im Ergebnis dann auch in die Haftung. Aus meiner Sicht müssen im Interesse der Anleger alle Optionen geprüft und diskutiert werden.
Ich halte auch von einem vermeintlichen „Burgfrieden“ nichts. Peter Stütz und die IG Lombard haben eine Entscheidung getroffen, die diese sich sicherlich genau überlegt hat. So was macht man nicht Spontan. Jetzt ist man empört das Nichtmitglieder der IG Lombard sich empören. Mensch Herr Stütz, das ist kein Gläubigerausschuss IG Lombard wie sie den installiert haben, sondern das muss ein den Anlegern verpflichteter Gläubigerausschuss sein. Das man in dieser jetzigen Konstellation daran berechtigte Zweifel hat, damit müssen Sie leben Herr Stütz und nun die Folgen ertragen.
Wir werden an die Anleger die wir kennen ein Informationsschreiben versenden mit Hinweisen die wir für wichtig erachten und Bedenken die wir mit der Besetzung des jetzigen Gläubigerausschusses haben. Das ist unsere subjektive Meinung ganz klar, da muss der Anleger dann wissen was er macht.
Tatsache ist für uns, das es keine Vertrauensbasis mehr zur IG Lombard geben kann durch das jetzige Handeln.Schade, denn unser Verhältnis zu Dr. Christoph Sieprath war bisher Einwandfrei udn von gegenseitigem Vertrauen geprägt. Das hat man nun alles in 60 Minuten zerstört, ohne jeglichen Sinn. Die ainfachste Erklärung für das Handeln wäre ja noch, das Peter Stütz mit dem Amt dann nochmals glänzen wollte nach Außen. Jetzt ist der Lack ab Herr Stütz.
JS ich bring hier gar nichts durcheinander.
Ich meine gewisse Personen der IG Lombard die immer sich lobenswert hervorheben
was Sie schon alles vollbracht haben und ja auch im Gläubigerausschuss sitzen,diese könnten
doch durch ihr wirken auch was in Bewegung bringen,zumindestens dem Insovenzverwalter gewisse Tipps weitergen.
Dann wäre es endlich mal an der Zeit dass gewisse Herren mal endlich was eintreiben!
Vom reden kommt da nichts mehr zurück,was die alle ja ziemlich gut können reden und nicht handeln.
Handeln tun nur diese,die schon lange bei Wasser und Brot sitzen sollten, in aller Ruhe da sich keiner
daran hindert, sondern dem Schauspiel in aller Ruhe noch zuschaut.
Welche gewisse Herren? Eintreiben kann nur Einer und das ist der Insolvenz Verwalter. Die arbeiten normal und versuchen so viel wie möglich der Masse hinzu zu fügen. Er wird vom Beirat „kontrolliert“ und ist dem Gericht gegenüber verantwortlich.
Wenn Du den Bericht an das Gericht gelesen hast wirst Du feststellen, dass dort schon bei dieser doch sehr umfangreichen Lage sehr wohl gearbeitet wird. Da ist alles was evtl. zu Rückflüssen zu erwarten ist aufgeführt.
Der zweite Fall ist gegen die ehemals Handelnden. Hier ermittelt die Stattsanwaltschaft und wird wohl irgenwann Anklage erheben. Da hier wohl auch keine Fluchtgefahr besteht wird niemand vor einem Urteil in Haft genommen. Jeder gilt solange als Unschuldig bis ein Urteil etwas anderes festgestellt hat.
Ingeborg ich stelle bei Deinen Bemerkungen immer wieder fest, dass Du die Sachen durcheinander wirft. Geld zurück gibt es nur vom Insolvenz Verwalter. Die Verfahren der Staatsanwaltschaft bringen Dir höchstens eine Genugtuung, mehr nicht!
Also, mal wieder meine Meinung.
1. Die IG Lombard gibt -hoffentlich- nur seinen Mitgliedern irgendwelche Aktivitäten bekannt. Warum sollen die Mitglieder -wenn auch nur kleinen- Beitrag bezahlen und dann wird es kostenlos an alle verbreitet.
2. Der Insolvenz Verwalter wird niemanden einen Bericht senden. Er ist nur dem Gericht gegenüber verantwortlich. Er trifft seine Entscheidungen – im Prinzip – nach Gutherrenart. Der Beirat kann ihn nur bei rechtlichen Verstößen stoppen, ansonsten kann er „Ratschläge“ erteilen.
3. An Wert -wurde auch schon hier veröffentlicht- ist noch ca. 5. % vorhanden, der Rest ist erst einmal weg. Das ist genau der Prozentsatz, den ich schon vor Monaten geschätzt habe und der auch hier veröffentlöicht wurde. Wer meint gegen den Schuldner (Ebeling) oder gegen den Vermittler vorgehen zu müssen, muss Geld in die Hand nehmen und selber Klagen. Klagen können sich nicht gegen die EO richten, denn der Verwalter ist Herr des Verfahrens. Da muss man warten bis -irgendwann, mehrere Jahre- Geld vom Verwalter kommt.
4. Wenn Ebeling sich bei einer Haftpflichversicherung versichert hat kann der Verwalter auch dort Geld eintreiben und es der Masse zuschlagen.
5. In wie weit der Insolvenzverwalter auf seiner Webseite Informationen einstellt wollen wir mal abwarten. In der Regel sind diese Informatioen dürftig oder sehr dürftig. Er muss keine Zwischenergebisse des laufenden Verfahrens veröffentlichen. Die meisten Verwalter stellen nur Unterlagen vom Gericht ein. Du kannst mit Deiner PIN Dich dort einloggen und das kann jeder Gläubiger sehen ob seine Forderung anerkannt oder bestritten wird. Mehr nicht! Schriftwechsel mit Gläubigern führt der nur, wenn er Geld „eintreiben“ will.
6. Weder durch Klagen oder Presseveröffentlichungen in welchen Medien auch immer wird man Einfluss nehmen können.
L E I D E R
Endlich Herr Bremer traut sich mal einer zu sagen was Sache ist genau so seh ich es auch und ich denke viele andere ebenso
Ich würde gerne eine von Ihnen die oben genannte Info erhalten ,leider bin ich die letzten Wochen nicht zu Hause so dass ich nicht alles genau verfolgen kann.
Die Frage was eigentlich am 29.3.17 gesprochen wurde und was noch an Wert vorhanden ist hat sich für mich bis heute noch nicht beantwortet,da ich nicht daran Teil genommen habe.
Dachte mir dass der Insolvenzverwalter einen Bericht versendet hier heißt es immer nur warten und es geschieht nichts.
Mit Deiner PIN kannst Du Dich beim Ins. Verwalter einloggen und kannst feststellen ob Deine Forderung angemeldet ist und ferner kannst Du den 44-Seiten Bericht des Verwalter an das Gericht lesen!