Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bekanntmachung
über die Erteilung einer Erlaubnis
nach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 102 WpHG der London Stock Exchange plc, mit Sitz in 10 Paternoster Square, London, EC4M 7LS, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, am 1. April 2019 stattgegeben. Damit erhält die London Stock Exchange plc als ein Markt für Finanzinstrumente mit Sitz im Ausland die Erlaubnis, Handelsteilnehmern mit Sitz im Inland über ein elektronisches Handelssystem einen unmittelbaren Marktzugang zu gewähren.
WA 21-Wp 5140–2019/0003
Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer
Kommentar hinterlassen