Dem Stadtkämmerer der Stadt Leipzig wird der berühmte Stein vom Herzen gefallen sein, als er das Urteil des Londoner Gerichts erfahren hat. Aber auch für die Bürger der Stadt Leipzig ist das eine gute Nachricht, denn die Bürger hätten den Mist, den die Verwaltung der Stadt zugelassen hat dann im Endeffekt bezahlen müssen. Nun ist der Kelch an der Stadt Leipzig vorübergegangen – Prima! Guter Job von den Rechtsanwälten, die sich jetzt über ein sattes Honorar freuen dürfen. 360 Millionen müssen die Banken nun an Forderungen gegen die Stadt Leipzig insgesamt abschreiben plus die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die UBS kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen, was die UBS sicherlich tun wird. Hätte Leipzig verloren, wäre das Prozedere ähnlich gewesen. Also auf zur nächsten Runde
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