Lotto24 AG
Hamburg
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die ZEAL Network SE hat uns angesichts des mit Wirkung zum Ablauf des 13. September 2021 erfolgten Widerrufs der Zulassung der Aktien der Lotto24 AG zum Handel im regulierten Markt vorsorglich gemäß § 20 Abs. 1 AktG und § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Lotto24 AG sowie eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Lotto24 AG unmittelbar gehören.
Hamburg, den 14. September 2021
Der Vorstand
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