Lotto24 AG
Hamburg
– ISIN DE000LTT0243 –
– WKN LTT024 –
Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien
Die ordentliche Hauptversammlung der Lotto24 AG (die „Gesellschaft“) vom 17. Juni 2020 hat beschlossen, nach näherer Maßgabe des in der im Bundesanzeiger am 8. Mai 2020 veröffentlichten Einberufung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 wiedergegebenen Beschlussvorschlags das Grundkapital von EUR 24.154.890, eingeteilt in 24.154.890 auf den Namen lautende Stückaktien, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG um EUR 22.544.564 auf EUR 1.610.326, eingeteilt in 1.610.326 auf den Namen lautende Stückaktien, herabzusetzen.
Mit der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Hamburg am 4. August 2020 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von je 15 Stückaktien zu einer Stückaktie. Sie dient in voller Höhe der Einstellung in die Kapitalrücklage.
Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden nach dem Stand vom 21. August 2020, abends (Record-Date), die alten Aktien von den Depotbanken im Verhältnis 15 zu 1 zusammengelegt. Für je 15 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie erhalten die Aktionäre der Gesellschaft eine neue nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000LTT2470 / WKN LTT247) eingebucht.
Soweit ein Aktionär einen nicht durch 15 teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A289BP5 / WKN A289BP) eingebucht. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung eines etwa erforderlichen Spitzenausgleichs gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 10. September 2020, wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs von Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Erstattungen der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.
Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis zum 19. August 2020 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstags. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien wird am 20. August 2020 an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.
Hamburg, im August 2020
Lotto24 AG
Der Vorstand
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