Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat eine Entscheidung des OLG Düsseldorf aufgehoben, wonach dem Wettanbieter SWS (vormals Fluxx) 11,5 Millionen Euro Schadensersatz von den staatlichen Lottogesellschaften zusteht (Az. KZR 25/14). Zwar bestehe ein Schadensersatzanspruch, aber die Höhe sei vom OLG nicht korrekt berechnet worden.
SWS, eine Tochter der Mybet-Holding, streitet sich seit Jahren mit den den staatlichen Lottogesellschaften. Bereits im Jahr 2008 hatte der BGH bestätigt, dass die staatlichen Anbieter gegen das Kartellrecht verstoßen hatten, weil diese Annahmestellen aufgefordert hatten, Spielaufträge gewerblicher Vermittler nicht anzunehmen. SWS verlangte wegen des Boykotts Ersatz für entgangenen Gewinn in den Jahren 2006 bis 2008.
Im April 2014 sprach das OLG Düsseldorf dem Unternehmen 11,5 Millionen Euro Schadensersatz zu. Dem Grunde nach bestätigt der BGH diese Entscheidung. Allerdings bemängelt er, dass das OLG bei der Berechnung des Ersatzes nicht alle Umstände gewürdigt habe. Neben der Frage, wie lange das Kartell bestanden hat, hätte das OLG auch berücksichtigen müssen, dass die Umsätze der Lottogesellschaften im betreffenden Zeitraum zurückgegangen waren und es in mehreren Bundesländern neue Provisionsverbote gegeben hat.
Das OLG durfte jedoch annehmen, dass sich die Verhaltensabstimmung bis 2008 auf das Marktverhalten der im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) zusammengeschlossenen staatlichen Gesellschaften ausgewirkt hat. Bei einer einmaligen kartellrechtswidrigen Absprache, die jedoch auf unbestimmte Dauer angelegt ist – in diesem Fall ein Boykottaufruf – spreche eine Vermutung dafür, dass die beteiligten Unternehmen sich auch dauerhaft an die Absprache halten würden.
Quelle:JUVE
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