LS INVEST AG
Duisburg
Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS Invest AG bekannt, dass von einer Aktionärin eine Anfechtungsklage bzw. hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 35 O 81/21 beim Landgericht Düsseldorf, 5. Kammer für Handelssachen, anhängig ist. Die Klägerin beantragt mit ihrer Anfechtungsklage:
„Der Beschluss der Hauptversammlung der Beklagten vom 21. Oktober 2021
wird jeweils für nichtig erklärt; hilfsweise: die Nichtigkeit der vorgenannten Beschlüsse wird festgestellt.“ |
Duisburg, im Februar 2022
LS INVEST AG
Der Vorstand
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