Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 08.06.2022 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der LS Invest AG für den gebilligten Konzernabschluss zum 31.12.2020 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 08.06.2022 eine Prüfung des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 der LS Invest AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.
Grund für die Anordnung der Prüfung war das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften. Diese konkreten Anhaltspunkte beziehen sich auf die fehlerhafte Darstellung von Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit dem Erwerb eines Hotels im Jahr 2015 vom Mehrheitsgesellschafter der LS Invest AG im Konzernanhang und im zusammengefassten Lagebericht, die Bewertung von zwei Beteiligungen der LS Invest AG an Gesellschaften mit Sitz in Spanien sowie die Verneinung maßgeblichen Einflusses auf diese Beteiligungen, den Ausweis langfristiger Vermögenswerte in der Segmentberichterstattung sowie deren Überleitung auf die Vermögenswerte des Unternehmens, die Darstellung des Sachanlagevermögens im Konzernanhang und den Ausweis bestimmter Erträge aus Kursdifferenzen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns.
Kommentar hinterlassen