Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesregierung ihr Nationales Luftreinhalteprogramm in Teilen überarbeiten muss. Die Richter befanden, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die von der EU gesetzten Ziele zur Reduzierung von Luftschadstoffen vollständig zu erreichen.
Diese Entscheidung stellt einen weiteren juristischen Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dar, die bereits Mitte Mai in einem ähnlichen Fall zur Nachschärfung des Klimaschutzprogramms erfolgreich war.
Das betroffene Luftreinhalteprogramm, ursprünglich 2019 verabschiedet und im Mai 2024 aktualisiert, umfasst verschiedene Maßnahmen zur Reduktion von Schadstoffen wie Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid. Diese Schadstoffe haben erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit – Studien zufolge fordert allein Feinstaub jährlich etwa 250.000 Todesopfer in der EU.
Das Gericht sieht nun Handlungsbedarf bei der Bundesregierung, um die Luftqualität in Deutschland weiter zu verbessern und die europäischen Vorgaben vollständig zu erfüllen. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung effektiver Umweltschutzmaßnahmen und die Notwendigkeit, bestehende Programme kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen.
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