In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 63744 eingetragenen LuxCapital Management GmbH, Im Mediapark 8, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Savas Celik, Im Mediapark 8, 50670 Köln
Geschäftszweig: die Unternehmensberatung, Vermittlung und Verwaltung von Finanzdienstleistungsprodukten
ist am 24.04.2015, um 12:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, Brückenstr. 21, 50667 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
73 IN 172/15
Amtsgericht Köln, 24.04.2015
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