Eine Kombination die durchaus Sinn macht, wenn man nicht unbedingt in Deutschland in erneuerbare Energien investiert. Staatliche Einspeisevergütungen gibt es nahezu in allen europäischen Ländern. Italien, Spanien, Protugal, Bulgarien usw. Alle diese Länder gelten auch als politisch stabil, d. h. ein Investor kann dort seines Kapitals sicher sein, wenn er investiert.
Er kann auch darauf vertrauen, dass seine Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Investition im Nachhinein nicht zu seinen Ungunsten „nachgebessert“ werden. Mit dem Wissen und mit der Sicherheit im Rücken ist eine solche Investition aus unserer Sicht nachvollziehbar.
Vergütungsmodell/Einspeisevergütung Italien
Quelle www.solarladen.de
Photovoltaik wird durch eine Festvergütung gefördert. Zudem übernimmt der Gestore dei Servizi Elettrici (GSE) auf Anfrage für Erneuerbare Energieträger die Veräußerung des Stroms, und es besteht die Möglichkeit des Net-Meterings.
Steuerliche Regulierungsmechanismen:
Für Photovoltaikanlagen gilt eine reduzierte Umsatzsteuer von 10% anstelle von 20%. Diese Förderung können nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen und Personen mit sonstigen Berufen in Anspruch nehmen. Beim Import aus dem Ausland erhält ein Unternehmen eine Rechnung ohne ausländische Umsatzsteuer und muss stattdessen die italienische Umsatzsteuer entrichten.
Förderungsberechtigung
Gefördert wird ausschließlich Strom aus Photovoltaikanlagen. Die Förderung ist begrenzt auf Strom aus Anlagen mit einer installierten Leistung von 1.200 MW bezogen auf ganz Italien. Sobald diese installierte Leistung erreicht ist, soll die Förderung enden.
Die Anlage ist nach dem 20.04.2007 in Betrieb genommen worden. Die Inbetriebnahme schließt Umbau und Leistungssteigerung mit ein, allerdings wird bei Potenzierung nur die zusätzliche Leistung gefördert.
Die Anlage ist zwischen dem 01.10.2005 und dem 11.04.2007 in Betrieb gegangen.
+ Die Leistung der Anlage unterschreitet 1 kW nicht.
+ Die in Anhang 1 genannten technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
+ Netzkoppelung: Die Anlage muss an das Elektrizitätsnetz oder an ein kleines, isoliertes Netz angeschlossen sein.
Nicht förderfähig sind unter anderem Anlagen, für deren Bau öffentliche Fördergelder (EU, Italien, regional und lokal) in Anspruch genommen wurden, soweit sie 20% der Investitionskosten übersteigen.
Photovoltaik in Italien (Vergütung):
Italien hat eine interessante Vergütung, festgelegt im „Conto Energia“.
Das Conto Energia sieht für PV-Anlagen folgende Vergütungen vor:
VOLLSTÄNDIGE GEBÄUDEINTEGRATION (PV-Anlage ist integraler Gebäudebestandteil):
bis 3 kWp: 49,00 €-Ct. / kWh
3 – 20 kWp: 46,00 €-Ct. / kWh
ab 20 kWp: 44,00 €-Ct. / kWh
TEILWEISE GEBÄUDEINTEGRATION (PV-Anlage ragt NICHT über Gebäudekante hinaus):
bis 3 kWp: 44,00 €-Ct. / kWh
3 – 20 kWp: 42,00 €-Ct. / kWh
ab 20 kWp: 40,00 €-Ct. / kWh
NICHT INTEGRIERT (PV-Anlage z.B. auf Freifläche oder aufgeständert über Attika hinaus):
bis 3 kWp: 40,00 €-Ct. / kWh
3 – 20 kWp: 38,00 €-Ct. / kWh
ab 20 kWp: 36,00 €-Ct. / kWh
Befristung:
Die Vergütung wird auf exakt 20 Jahre gezahlt. Die hier genannten Vergütungssätze gelten für 2007 und 2008. 2010 wird eine Anpassung erfolgen. Neben dem Verkauf des gesamten Stroms gibt es für Anlagen bis 20kWp die Möglichkeit, den Strom selbst zu nutzen und trotzdem eine Vergütung dafür zu erhalten, das so genannte „Scambio sul posto“. Nähere Infos würden hier aber den Rahmen sprengen.
Außerdem gibt es bei Schulen, Krankenhäusern und Orten mit weniger als 5.000 Einwohnern einen Bonus von 5%.
Für Anlagen bis zu 1MWp, die NICHT am Scambio sul posto teilnehmen, wird ein zusätzlicher Betrag direkt von AEEG für jede kWh gezahlt.
Dieser wird in seiner Höhe jährlich neu festgelegt und liegt aktuell bei:
– 9,64 €-Ct. / kWh bei Erzeugung bis zu 500.000 kWh im Jahr
– 8,12 €-Ct. / kWh bei Erzeugung zwischen 500.000 kWh und 1.000.000 kWh im Jahr
– 7,10 €-Ct. / kWh bei Erzeugung ab 1.000.000 kWh im Jahr
Aufgrund der zum Teil sehr guten Einstrahlungsverhältnisse in Italien ist dieses Land aus unserer Sicht hoch interessant für PV-Anlagen.
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