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LV-Ankauf was ist eigentlich noch erlaubt?

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So richtig weiss das derzeit keiner. Am Freitag hatte ich dazu ein Gespräch mit einem Herrn der Deutschen Bundesbank, die wohl in dem gesamten Verfahren auch mitmischt – zu meinem Erstaunen!

Nach anfänglichem Zögern kamen aber doch so ein paar Dinge heraus, die man durchaus als Ansatzpunkte sehen könnte.

Die BaFin durchforstet derzeit wohl ganz massiv das Internet nach Anbietern aus dem LV-Vertragsaufkaufsbereich. Hier schaut man sich sowol die Unternehmen, die „Hintermänner (Frauen)“ aber auch das Konzept an. Fehlt es dem Konzept an Plausibilität ist das der erste Punkt auf der Watchlist.

Weiterhin sind natürlich auch die Punkte wichtig, die zur „Schließung“ des Unternehmens 4future geführt haben.

Wichtig ist wohl, dass die ankaufende Gesellschaft selber die Kündigung des Vertrages (der Verträge) vornimmt, dies nicht im Namen des Kunden macht bzw. durch einen Dienstleister (Treuhänder) erbringen lässt.

Schwierig wird wohl auch die Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen gesehen, es sei denn diese haben in Deutschland eine Erlaubnis für die von denen ausgeführten Tätigkeiten und in Deutschland angebotenen Dienstleistungen.

Wichtig scheint auch zu sein, das Geld von den Verträgen direkt an die Gesellschaft fliesst, nicht über irgendwelche Konstruktionen oder Dritte. Dann könnte in der Tat Einlagegeschäft vorliegen.(siehe auch Urteil 4future)

Weiterhin wird man sich wohl auch die Kontenbewegungen der Gesellschaften anschauen können. Dies ist ja in Deutschland gesetzlich erlaubt.

Unsere Meinung

Alles in Allem denken wir, wäre eine kurzfristige gesetzliche Regelung dieses Geschäftes sicherlich erstrebenswerter als Mutmassungen anzustellen, auch wenn das Gespräch selber sehr interessant war.

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