Viele LV-Aufkäufer haben Produkte aufgekauft, die sie nicht hätten kaufen dürfen, um nicht mit dem Thema „Einlagegeschäft“ konfrontiert zu werden. Bei vielen Produkten, die aufgekauft wurden, sind die Zweifel ganz klar angebracht; dies zum Beispiel bei Wertpapieren.
Nun haben wir in der vorigen Woche erfahren, dass es ein Unternehmen gibt, welches in Abstimmung mit der BaFin und den gesetztlichen Vorgaben, ein Modell entwickelt hat, welches für den Ankauf von allen Verträgen genutzt werden kann. In der Tat! Wir haben dieses Modell von einem Rechtsanwalt prüfen lassen………..und kein Haar in der Suppe gefunden. Klasse – finden wir. Wir denken in den nächsten Wochen wird der Markt sicherlich von diesem Produkt hören.
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