Sehr geehrter Herr Bremer,
sehr gern beantworten wir Ihre Fragen zu unserem Unternehmen und entschuldigen uns noch einmal für die Verzögerung. Leider ist es uns nicht gelungen, Ihre E-Mail vom 30. März aufzufinden. Daher wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Kopie der gesendeten E-Mail schicken könnten, um der Ursache besser auf den Grund gehen zu können. Vielen Dank!
1. Wie lange gibt es Ihr Unternehmen schon?
Wir von der proConcept AG kaufen im Rahmen unseres Projektes LV-Doktor Lebens- und Rentenversicherungen auf. Das Projekt LV-Doktor existiert bereits seit fünf Jahren.
2. Kaufen Sie Verträge mit einem Konzept an, und wenn ja mit welchem?
Wir von der proConcept AG haben ein neues Ankaufmodell entwickelt und im Wirtschaftsjahr 2009 mehr Policen angekauft als alle klassischen Zweitmarktanbieter zusammen. Im Rahmen unseres Projektes LV-Doktor erwerben wir die Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungen, lassen diese von unseren Anwälten kündigen und erstatten die Rückkaufswerte sofort an unsere Kunden. Diese Rückkaufswerte sind oft bedeutend höher, als den Kunden zuvor von den Versicherungen mitgeteilt wurde. Danach fordern wir alle insgesamt eingezahlten Beiträge plus Zinsen von den Versicherungen zurück. Außerdem können die Kunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung durch uns kündigen lassen, die Verluste steuerlich geltend machen.
Ewald Lienen, ehemaliger Spieler von Arminia Bielefeld und jetzt Trainer von TSV 1860 München, hat beispielsweise durch unsere Kündigung seiner Lebensversicherung einen um 14 Prozent höheren Rückkaufswert erhalten.
3. Warum soll der Kunde gerade bei Ihrem Unternehmen Kunde werden?
Die Kunden entscheiden sich einerseits für LV-Doktor, weil sie durch uns die Chance haben, 100 Prozent ihres eingezahlten Geldes plus Zinsen zurück zu bekommen. Und andererseits, weil sie absolut kostenlos Mitglied in unserer Anspruchsgemeinschaft werden können.
Unsere Kunden erhalten durchschnittlich einen um sieben Prozent höheren Rückkaufswert ausgezahlt, als ihnen zuvor von den Versicherungen mitgeteilt wurde, wenn wir die Police durch unsere Anwälte kündigen lassen. Auch bis zu 20 Prozent höhere Rückkaufswerte haben wir durch die anwaltliche Kündigung der Verträge bereits für einzelne Kunden erreichen können. Wir zahlen unseren Kunden die Rückkaufswerte sofort und in einer Summe aus.
Im Anschluss an die Kündigungsabwicklung fordern wir alle in die jeweilige Versicherung eingezahlten Beiträge sowie die aufgelaufenen Zinsen zurück. Mit unseren deutschlandweit ansässigen Partner-Anwaltskanzleien und unserer jahrelangen Erfahrung, haben wir das notwendige Know-how und den Biss, das auch durchzusetzen.
4. Betreiben Sie reines Factoring für den Kunden und übernehmen Sie die rechtliche Abwicklung?
Nein, wir betreiben kein reines Factoring für den Kunden. Wir kündigen die Verträge und zahlen den Rückkaufswert sofort und in einer Summe aus. Anschließend fordern wir von den Versicherungen alle insgesamt eingezahlten Beiträgen plus die aufgelaufenen Zinsen für den Kunden zurück. Wir übernehmen also die vollständige rechtliche Abwicklung, sowie alle Kosten und Risiken. Für den Kunden bedeutet das eine stressfreie und risikolose Wahrnehmung seiner Interessen.
5. Welche konkreten Gebühren entstehen Ihrem Kunden?
Grundsätzlich ist die Einreichung der Verträge bei uns kostenlos. Der Kunde hat allerdings die Wahl, sich zwischen verschiedenen Mehrerlösbeteiligungen zu entscheiden.
Modell 25 – Unser „Risikolospaket“
Dieses Modell geht einfach immer und passt für Jeden. Und so funktioniert es: Der Kunde reicht einfach seine Unterlagen ein, wartet den Ausgang unserer Musterverfahren ab und erhält dann 25 Prozent von allem, was wir noch herausholen. Der Kunde hat bei diesem Modell keine Kosten und kein Risiko.
Modell 50 – „Einfach mehr bekommen“
Unser Modell 50 ist speziell für die Kunden, die die Verluste nicht einfach so hinnehmen möchten. Auch bei diesem Modell reicht der Kunde einfach seine Unterlagen bei uns ein und wartet, bis wir unsere Musterverfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Allerdings erhält er 50 Prozent von allem, was wir noch herausholen und beteiligt sich dafür einmalig mit 300 Euro an unseren Verfahrenskosten.
Modell RS – „Die Versicherungslösung“
Wenn der Kunde eine Rechtsschutzversicherung hat, welche die Verfahrenskosten trägt, zahlt er lediglich an die Rechtsschutzversicherung die vereinbarte Selbstbeteiligung. Wir betreiben das Verfahren als eines unserer Musterverfahren, das heißt: wir stellen den Rechtsanwalt, das Know-how und machen die Arbeit. Der Kunde tut eigentlich nichts als abzuwarten. Dabei besteht natürlich das Risiko, das wir das Verfahren verlieren können. Doch wir tun selbstverständlich alles dafür, das dies nicht passiert – versprechen können wir leider nichts. Aber dafür bekommt der Kunde 75 Prozent von allen künftigen Erstattungen.
Unabhängig von den eben genannten Mehrerlösmodellen beträgt die Gebühr für die Vertragskündigung durch uns 87,50 Euro. Dafür erhalten unsere Kunden oft einen bedeutend höheren Rückkaufswert, als bei eigener Kündigung. Sie können außerdem die Verluste steuerlich geltend machen. Nachdem wir den Vertrag gekündigt haben, ist der Kunde automatisch Mitglied in unserer Anspruchsgemeinschaft und erhält von allem was wir noch von der Versicherung zurück holen können 25 Prozent.
6. Hat der Kunde die Möglichkeit sein Geld wieder zu Re-Investieren über Sie?
Nein, direkt über uns kann der Kunde sein Geld nicht re-investieren. Wir geben auch keine Produktempfehlungen, sondern übernehmen nur die rechtliche Vertretung.
7. Wie lange dauert im Regelfall die Abwicklung in Ihrem Hause?
Wir zahlen unseren Kunden die Rückkaufswerte sofort und in einer Summe aus – spätestens zehn Tage nachdem es bei uns eingegangen ist, also ca. vier Wochen nach Eingang des Vertrages bei uns.
8. Wie viele Kunden haben Ihre Dienstleistung bis zum heutigen Tage bereits in Anspruch genommen?
Aktuell vertreten wir die Ansprüche von mehr als 60.000 Menschen, die alle mit der Entwicklung bzw. Abrechnung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung unzufrieden sind.
9. Warum sollte ein Kunde aus Ihrer Sicht eine LV heute nicht weiterführen?
Die Kombination von Versicherung und Kapitalanlage ist aus unserer Sicht längst nicht mehr zeitgemäß. Eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung macht unserer Meinung nach keinen Sinn, da die Kosten zu hoch und die Renditen zu gering sind. Außerdem beenden bekanntlich fast drei Viertel aller Lebens- oder Rentenversicherungsinhaber die Police vorzeitig, weil sich beispielsweise die Lebensumstände geändert haben. Außerdem ist eine jahrzehntelange Zahlungsverpflichtung für viele Menschen generell nicht tragbar, weil niemand in der Lage ist 30 Jahre im Voraus zu planen.
10. Verwenden Sie ein eigenes Beratungsprotokoll zu Ihrem Produkt?
Nein, weil sich nur Menschen an uns wenden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung verwerten möchten.
Weitere Fakten über LV-Doktor – ein Projekt der proConcept AG
Unser Ankaufvolumen im Jahr 2009 betrug 109 Mio Euro, während die klassischen Ankäufer (BVZL-Mitglieder) lediglich Verträge im Wert von rund 100 Millionen Euro ankauften. Zum Vergleich: Die klassischen Zweitmarktanbieter kauften im Jahr 2007 Verträge im Wert von rund 1,4 Mrd. Euro und im Jahr 2008 noch im Wert von 500 Mio. Euro an.
Ganz anders bei uns: 2007 kauften wir Verträge im Gesamtwert von 160 Mio. Euro an, 2008 hatten wir auch einen Einbruch auf 93,5 Mio. zu verzeichnen, aber 2009 konnten wir das Ankaufvolumen um 20% auf 109 Mio. Euro steigern – für 2010 streben wir eine weitere Steigerung in derselben Höhe an.
Insgesamt haben wir im vergangenen Jahr 10.475 Verträge angenommen. Der sofort ausgezahlte Rückkaufswert war durchschnittlich um ca. sieben Prozent höher als die normalen Rückkaufswerte, welche die Versicherungsgesellschaften an die Kunden auszahlen. Mittlerweile vertreten wir Nachzahlungsansprüche in Höhe von mehr als 500 Mio. Euro, das sind die Gelder, die unsere Kunden noch bekommen, wenn wir unsere Musterverfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Außerdem können unsere Kunden die bis heute erzielten Verluste steuerlich geltend machen.
Über LV-Doktor
Im Rahmen von LV-Doktor (www.lv-doktor.de) erwerben wir die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, um diese effektiv zu bündeln und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend zu machen. Dadurch sind wir in der Lage, die Ansprüche als Großgläubiger in einem Verfahren oder außergerichtlich durchzusetzen. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine kostengünstige wie auch effektive Wahrnehmung seiner Interessen.
Wir übernehmen dabei sämtliche Kosten des Rechtsstreits und tragen das komplette Prozesskostenrisiko. Unser Ziel ist es, möglichst alle Beiträge von den Gesellschaften erstattet zu bekommen.
Über die proConcept AG
Die proConcept AG (www.proconcept.ag) ist eine internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Wir übernehmen ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden und vertreten als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 60.000 Menschen. Diese setzen wir in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher, durch.
Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Musterverfahren abgeschlossen sind und bekommt dann das Geld, welches ihm noch zusteht. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH, Dienstleister der proConcept AG, ist zertifiziert nach ISO 9001:2008 und ISO 14001:2004.
Anmerkung
Wir danken Ihnen für die ausführliche Beantwortung unserer Fragen!
Die Redaktion
Diebewertung
Natürlich gibt es von uns dafür jetzt 3 lachende smileys
leider habe ich durch lv Doktor kein erfolg bei mir verzeichnen können, seit 2011 laufen meine Prozesse, ausser, das ich meine rechtschutzversicherung verloren habe, weil die gerichts- und Prozesskosten bis jetzt auf 10.000 € gekostet haben, aber ich habe noch keine Erstattung gese hen.
Ich habe mehrere Verträge zum „Luxustarif“ mit 300.- Kosten je Vertrag und 50% Anteil für den LV – Doktor für alle weiteren Rückzahlungen über den Rückkaufswert hinaus kündigen lassen. Grundsätzlich war ich von der Idee des LV-Doktor überzeugt. Heute, ca. 7 Jahre später gehe ich davon aus daß es sich um eine Art Strukturvertrieb o.ä. handelt.
Als Kunde erfährt man regelmäßig nicht was bezüglich der eigenen einzelnen Verträge unternommen wird oder jemals unternommen wurde. Es findet auf Nachfrage eine verschwurbelte, verklausulierte Kommunikation über die m.E. einzigen aktuellen und vergangenen zwei Aktivitäten statt, das Geldzählen und das Nichtstun. Entgegen aller Beteuerungen von ghostwritern und der öffentlich als lv-doktor Content Schreiberlingen erkennbaren Forums – Einträgen erhält man keinerlei konkrete Informationen.
Mit etwas massivem Nachhaken am Telefon und etwas geringschätzigen Kommentaren auf der LV-Doktor eigenen Beweihräucherungsseite kann man nach Jahren noch auf eine „individuelle Lösung“ in Form einer geringen Nachzahlung kommen, die m.E. jedoch den Aufwand nicht Wert sind mit diesem „Dienstleister“ in Kontakt zu treten.
Eine Versicherungsgesellschaft bei der einer meiner Verträge durch den LV – Doktor gekündigt wurde hat sich Spaß gemacht, muß man schon sagen, mir die diletantische Kommunikation zur Kündigung meines Vertrages regelmäßig weiterzuleiten. Hut ab! das hätte ich auch als Nichtjurist hinbekommen.
…m.E. gilt nach wie vor: LV-Doktor, außer Spesen nix gewesen!
Der Laden hat eine Schlappe vor dem BGH einstecken müssen d.h., der Kunde kann seine eingereichte LV zurückfordern, anbei das Urteil des BGH in Kurzform, damit dürfte dem Laden das Leben in Zukunft schwerer werden, das Callcenter verhält sich derartig aufdringlich wenn Kündigungen eingehen, daß die Kunden auflegen. SO UND JETZT das URTEIL: Es geht um die BGH Urteile vom 11. Dezember 2013 – IV ZR 46/13 – und – IV ZR 131/13 -: Bei der Abtretung von Rechten aus einer Kapitallebensversicherung an ein Unternehmen, das sich geschäftsmäßig mit der Kündigung und Rückabwicklung solcher Versicherungs-verträge befasst, ist für die Abgrenzung einer nach § 2 Abs. 2 und § 3 RDG unter Erlaubnisvorbehalt stehenden Inkassodienstleistung zum (erlaubnisfreien) echten Forderungskauf entscheidend, ob eine einzuziehende Forderung endgültig auf den Erwerber übertragen wird und dieser das volle wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der Forderung übernimmt
Mit zwei Entscheidungen über Revisionen, die das OLG Nürnberg, bzw. das LG Nürnberg Fürth zugelassen hatten, Urteilen vom 11. Dezember 2013 in den Verfahren – IV ZR 46/13 – und – IV ZR 131/13 -, hat der u. A. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit erfreulicher Klarheit einem dubiosen Geschäftsmodell ein verdientes Ende bereitet, das schon von seiner Konstruktion her in aggressiver Weise auf die Umgehung der in der Bundesrepublik geltenden Bestimmungen für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Rechtsberatung und Besorgung fremder Rechtsgeschäfte ausgerichtet war.
Das Geschäftsmodell der Klägerin sah vor, von der Rechtsentwicklung im Bereich der Abwicklung von vorzeitig beendeten Lebensversicherungsverträgen in der Weise zu profitieren, dass von Verbrauchern durch eine in der Schweiz ansässige Konzerngesellschaft laufende, bereits gekündigte und auch bereits vermeintlich vollständig abgewickelte Lebensversicherungen formal „erworben“ wurden, um diese, nach Kündigung, bzw. Widerruf oder Anfechtung zu verwerten, bzw. Nachforderungen aus der Abwicklung geltend zu machen.
Schon dieses Geschäftsmodell zeigt, dass die Tätigkeit der Klägerin ausschließlich auf die rechtliche Durchsetzung von Forderungen gegen Lebensversicherer in der Bundesrepublik für „Kunden“ gerichtet ist, die entweder selbst ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben oder zumindest Lebensversicherungsverträge, die der Geltung deutschen Rechts unterworfen waren, mit solchen Versicherern genommen hatten, es sich also Rechtsbesorgung handelt.
Schon die Idee, den Forderungserwerb auf eine in der Schweiz, im Kanton Zug, ansässige AG nach schweizerischem Recht auszulagern, sich aber, ausweislich des Internetauftritts der Klägerin, ausschließlich auf den deutschen Markt auszurichten, zeigt, dass hier lediglich die formalen Voraussetzungen für eine vermeintlich erlaubnisfreie Rechtsberatungs- und Rechtsbesorgungsdienstleistung geschaffen werden sollten. Dem hat der Senat, wie schon zuvor die Instanzgerichte, mit der gebotenen Deutlichkeit einen Riegel vorgeschoben. Das bedeutet das Geschäft wurde zu Unrecht betrieben.
Zur Vorgeschichte, bei dem Laden wurden einige Policen eingereicht, mit der Bitte um Rückabwicklung, Ergebnis weniger wie wenn man selbst gekündigt hätte, trotz vollmundiger Versprechen und Vergleichsrechner etc.
Offensichtlich ist bei dem Laden eine Sicherung durchgebrannt, der Vermittler
wird hier vom Callcenter massiv unter Druck gesetzt, daß man doch gefälligst die Mailadresse angeben MUß, meiner Meinung verstößt man hier gegen datenschutzrechtliche Bewstimmungen um dem Kunden dann Schreiben zu schicken worin man Ihn auffordert seine Rechtsschutzversicherung anzugeben um Mandate für (in der Vergangenheit Dexcom GmbH = ein bekannter Münchener Rechtsanwalt im Hintergrund) den vorgenannten Anwalt zu ge-
nerieren.
LV-Doktor / Proconcept: nach acht!! (8) Jahren -außer Spesen nichts gewesen ! Ausreden , Vertröstungen und ein völlig überfordertes Callcenter. Verbrecherferein ! Warum ist der Firmensitz von Monsieur Heidenreich eigentlich in der Schweiz und nicht in Halle. Derzeit versucht man über unterschiedliche Portale „schön zu schreiben“ .
https://www.test.de/Lebensversicherung-Langes-Warten-auf-Geld-von-Proconcept-4489432-0/
https://www.test.de/Lebensversicherung-Proconcept-fuehrt-Kunden-bewusst-in-die-Irre-4703381-0/
Ich kann nur sagen: FINGER WEG!!
Um es kurz zu sagen, bei dem Laden stinkt es gewaltig, das ist eine reine ABM-Maßnahme für den Rechtsanwalt Steinpichler, denn der hatte die Dexcom ursprünglich mit dem LV Doktor proConcept AG zusammen gegründet. Auch über den RA eingereichte Policen werden nicht korrekt mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet d.h., der Kunde bezahlt pauschal einen Betrag von ca. 250 € pro Vertrag und bekommt dann den Rückkaufswert bestenfalls einige Prozent obendrauf. Altverträgen die bei der proConcept AG eingereicht worden sind werden auch nicht weiterverfolgt (nach neuestem BGH-Urteil möglich), Fazit: Abzocke !
Ich habe auch meine LV durch den LV-Doktor kündigen lassen. Das Geld kam ein paar Wochen später, Super.
Dann wollte eine Firma Dexcom für mich mehr Geld erstreiten im Auftrag von Proconcept. Auch gut.
Jetzt teilt mir Dexcom mit, dass auf Grund eines Gutachtens keine weiteren Schritte eingeleitet werden und die Ihre Kosten mit der Rechtsschutzversicherung abrechnen.
Nun will meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsanwalt nicht übernehmen, mit der Begründung dass ja noch kein Versicherungsfall eingetreten ist. Bleibe ich jetzt auf den Kosten sitzen?
Grüße
Karl Wiesner