Ausgangspunkt des Vergleichs war ein OGH-Urteil vom Sommer 2017. Dieser erklärte 61 Klauseln der Lyoness-AGB zu sogenannten „erweiterten Mitgliedsvorteilen“ aus den Jahren 2012, 2009, 2008 und 2007 für gesetzeswidrig.
Verträge auf Basis dieser AGB wurden dadurch ungültig, die bezahlten Beträge plus Zinsen – abzüglich allfälliger Mitgliedsvorteile wie dem Freundschaftsbonus – müssen nun zurückgezahlt werden. Um wie viel Geld und Kunden es geht, wollen beide Seiten nicht sagen.
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