IN 2389/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der M. H. Wohnungsbau GmbH, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin AG Charlottenburg, HRB 207817
vertreten durch die Geschäftsführerin Durmaz Dilek
– wurde am 12.07.2021 um 11.00 Uhr Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
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