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M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien

geralt (CC0), Pixabay
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M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

LAGEBERICHT

der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien

GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

Geschäftsmodell

Die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien (nachfolgend: M.M.Warburg & CO oder „die Bank“) ist eine Privatbank, die sich – eingebettet in eine Holdingstruktur – im Besitz privater Anteilseigner befindet. Dabei sind die wesentlichen Anteilseigner im Aufsichtsrat und Aktionärsausschuss über Stimmrechtsbevollmächtigte vertreten.

Nachhaltige, vertrauensvolle und partnerschaftlich angelegte Kundenbeziehungen bilden ebenso wie Diskretion und Zuverlässigkeit die Grundlage für den Erfolg der M.M.Warburg & CO. Eine tragende Säule ist dabei die Unabhängigkeit des Unternehmens und der Anteilseignerfamilien. Unternehmerische Entscheidungen frei von kurzfristigen Renditevorgaben institutionell geprägter Anteilseigner treffen zu können, ermöglicht es, eine auf Langfristigkeit orientierte Geschäftspolitik zu betreiben.

Neben ihrem Hauptsitz in Hamburg verfügt die Bank in Deutschland über eine umfassende regionale Präsenz und unterhält Geschäftsstellen in Berlin, Braunschweig, Bremen, Frankfurt, Hannover, Köln, München, Osnabrück und Stuttgart. Ergänzt werden die Aktivitäten der M.M.Warburg & CO durch Tochterunternehmen und Beteiligungen, die sich überwiegend am Standort Hamburg befinden.

Im Verbund mit diesen Unternehmen ist M.M.Warburg & CO in den folgenden Geschäftsfeldern tätig, in denen sie das gesamte Leistungsspektrum einer Universalbank anbietet:

Private Banking Corporate Banking Capital Markets Asset Management
• Vermögensbetreuung und -beratung • Vermögensbetreuung und -beratung • Sales • Fondsgeschäft
• Vermögensverwaltung • Kreditgeschäft • Corporate Finance • Verwahrstellengeschäft
• Family Office Dienstleistungen • Hypothekenbankgeschäft • Research Dienstleistungen

Der regionale Schwerpunkt der Aktivitäten der M.M.Warburg & CO liegt – entsprechend ihrer regionalen Verankerung – in Deutschland; insofern wird die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft respektive ihrer Beteiligungen insbesondere durch die volkswirtschaftlichen Entwicklungen am deutschen Markt beeinflusst. Dessen Dynamik hängt allerdings wesentlich von den europäischen und globalen (Geld- und Kapital-) Märkten ab. Der rechtliche Rahmen der Geschäftstätigkeit ergibt sich aus den nationalen und – insbesondere im Bereich der Bankenregulierung – aus europäischen Regelungen.

Aus dem Geschäftsmodell lassen sich quantifizierbare Zielgrößen für die Steuerung der Bank ableiten. Diese Kennzahlen werden regelmäßig überwacht und ausgewertet, mit dem Ziel die Einhaltung der Strategie sicherzustellen. Alle definierten Zielgrößen finden auch im Rahmen der geforderten Sanierungsplanung Berücksichtigung.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

2021 war für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von M.M.Warburg & CO ein weiteres von der Corona-Pandemie bestimmtes Jahr. Das Auf und Ab der Infektionsstände bestimmte den Grad der Schutzmaßnahmen im privaten, öffentlichen und betrieblichen Leben. Diesbezüglich hat die Bank Anfang 2022 eine Gesamtbetriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten zur besseren Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Privatleben der Mitarbeiter und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Bank abgeschlossen.

Zum Jahresende 2021 waren bei der Bank 698 (688) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (nachfolgend zusammengefasst als „Mitarbeiter“ bezeichnet) beschäftigt.

Wir danken allen Mitarbeitern für ihren Einsatz und ihr Engagement. Dem Betriebsrat gilt unser Dank für die jederzeitige vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Erklärung der Unternehmensführung

Für den Aufsichtsrat sowie für die Geschäftsleitung der Bank ist in 2021 in Bezug auf den Frauenanteil eine Zielgröße von 0% festgelegt. Die Festlegung dieser Quote für den Aufsichtsrat und die Geschäftsleitung trug dem Charakter der Bank als inhabergeführtes Familienunternehmen mit den noch laufenden Verträgen der Geschäftsleiter und Aufsichtsräte Rechnung.

Die Geschäftsleitung der Bank wird durch die Mitglieder des Vorstands der M.M.Warburg & CO Geschäftsführungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, wahrgenommen.

Die Geschäftsleitung hat den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsleitung wie folgt festgelegt:

Führungsebene 1: 6,7%

Führungsebene 2: 16,4%

Die Frist zur Erreichung der Zielgrößen ist auf den 30.06.2022 festgelegt.

Nichtfinanzielle Erklärung

Die Warburg Bank ist nach Maßgabe der §§ 340a Abs. 1a in Verbindung mit § 289b Abs. 2 HGB von der Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung befreit, da sie in den Konzernlagebericht der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH einbezogen wird. Die M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH veröffentlicht gemäß § 315b Abs. 3 HGB einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, der zusammen mit dem Konzernlagebericht offengelegt wird.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Von der kurzen, aber heftigen Rezession zu Beginn des Jahres 2020 hat sich die Weltwirtschaft 2021 vergleichsweise rasch erholt. Vor allem umfangreiche fiskalpolitische Maßnahmen in vielen Industrieländern sowie die expansive Geldpolitik sorgten für erheblichen Auftrieb. Lieferengpässe sowie zu geringe Transportkapazitäten und zunehmende Corona-Neuinfektionen haben sich jedoch in einigen Ländern und Regionen im Laufe des dritten Quartals negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung ausgewirkt und zu einer Abschwächung der Konjunkturdynamik geführt. Insgesamt nahm die globale Wirtschaftsleistung 2021 um sechs Prozent zu, wobei die Wirtschaft in den Schwellenländern etwas stärker gewachsen ist als die der Industrieländer. Für 2022 erwartet der IWF bislang ein Wachstum der Weltwirtschaft von 3,6 Prozent, wobei diese Prognose aufgrund der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges zu optimistisch sein könnte. Der weitere Aufschwung wird auch künftig von den Corona-Neuinfektionen und den daraus resultierenden Einschränkungen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens beeinflusst. Nicht unerhebliche Unsicherheiten gehen dabei von neuen Corona-Virusvarianten aus.

Die USA erlebten 2021 einen sehr kräftigen Wirtschaftsaufschwung. Neben der expansiven Geldpolitik gingen auch von der Fiskalpolitik starke wirtschaftliche Impulse aus: Die US-Wirtschaft wuchs im ersten und zweiten Quartal 2021 mit einer auf das Gesamtjahr hochgerechneten Rate von 6,3 Prozent bzw. 6,7 Prozent, sodass die durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Verluste bereits im zweiten Quartal vollständig aufgeholt wurden. Getragen wurde die wirtschaftliche Erholung von einem robusten Arbeitsmarkt. Betrug die US-Arbeitslosenquote im Januar 2021 noch 6,4 Prozent, sank sie bis Ende des Jahres auf 3,9 Prozent. Eine hohe Beschäftigung sowie eine im historischen Vergleich überdurchschnittliche Sparquote der privaten Haushalte unterstützten den US-Konsum. Die Dynamik der US-Wirtschaft schwächte sich im dritten Quartal ab – hier betrug die annualisierte Wachstumsrate 2,3 Prozent. Ausgebremst wurde die Wirtschaft durch eine hohe Preisdynamik sowie Lieferengpässe. Im vierten Quartal 2021 ist die US-Wirtschaft jedoch wieder stärker gewachsen, sodass sich für das Gesamtjahr eine Wachstumsrate des realen Bruttoinlandprodukts von 5,7 Prozent ergeben hat.

Im Gegensatz zur US-Wirtschaft enttäuschte in Deutschland die wirtschaftliche Entwicklung im ersten Halbjahr 2021. So verringerte sich das Bruttoinlandsprodukt im ersten Quartal 2021 um 1,7 Prozent im Vergleich zum Vorquartal und verzeichnete im zweiten Quartal einen Anstieg um gut zwei Prozent. Aufgrund der hohen Abhängigkeit vom verarbeitenden Gewerbe mit dem Fokus auf den Automobilsektor litt die deutsche Wirtschaft überdurchschnittlich stark unter den globalen Lieferkettenproblemen, fehlenden Speicherchips, hohen Transport- und Rohstoffkosten sowie fehlenden Vorleistungsgütern. Zusätzlich dämpften Corona-bedingte Einschränkungen den privaten Konsum. Im dritten Quartal wuchs das BIP erneut um rund 1,7 Prozent, jedoch reichte dieses Wachstum noch nicht aus, um die durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Verluste vollständig aufzuholen. Das vierte Quartal war durch neue Corona-Beschränkungen gekennzeichnet, sodass die Wirtschaftsleistung gegenüber dem Vorquartal erneut etwas zurückging. Alles in allem ergab sich im Gesamtjahr 2021 ein Wirtschaftswachstum von 2,9.Prozent. Der russische Überfall auf die Ukraine und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten und hohen Rohstoffpreise führen in Deutschland zu einer Stagflation, also einem stagnierenden Wirtschaftswachstum bei gleichzeitig hohen Preissteigerungsraten. Frühindikatoren wie das Ifo Geschäftsklima oder die Umfragen vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) oder vom Analysehaus Sentix signalisieren zudem ein stark erhöhtes Rezessionsrisiko.

Die wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone wurde zu Jahresbeginn aufgrund der hohen Corona-Neuinfektionen in vielen Ländern der Eurozone gebremst. Das reale Bruttoinlandsprodukt verringerte sich im ersten Quartal gegenüber dem Vorquartal um 0,1 Prozent. Im zweiten und dritten Quartal erholte sich jedoch die Wirtschaft und wuchs um jeweils 2,2 Prozent, ehe sich die wirtschaftliche Dynamik zum Jahresende hin abschwächte. Viele Länder verzeichneten dabei ein sehr starkes Wachstum, das vor allem von Aufholeffekten im Dienstleistungssektor geprägt war. Wachstumsspitzenreiter waren Frankreich, Italien, Portugal und Spanien. Auch die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt waren erfreulich. So sank die Arbeitslosenquote im Jahresverlauf von 8,3 Prozent auf 7,0 Prozent und unterschritt sogar das Vor-Corona-Niveau von 7,5 Prozent (Januar 2020).

In den vergangenen Jahren, insbesondere seit der Finanzkrise 2008/​2009, lag die Inflation fast immer unter der Marke von zwei Prozent. 2021 nahmen die Preissteigerungsraten jedoch deutlich zu. Aufgrund von Basiseffekten, Engpässen bei Vorprodukten, der sprunghaft angestiegenen Güternachfrage sowie gestiegenen Rohstoffpreisen lagen die Preissteigerungsraten in den USA und in der Eurozone weit über der Zwei-Prozent-Marke. Die stärkste Veränderung gegenüber dem Vorjahr zeigte zeitweise der Ölpreis. Nachdem dieser im April 2020 im Durchschnitt bei rund 10 US-Dollar lag, hat er sich im Laufe des Jahres 2021 bis auf 80 US-Dollar je Barrel erholt. Da die Energiepreise in den Warenkörben hoch gewichtet sind, hat dies zu einem starken Anstieg der Inflationsraten geführt. So lag die US-Inflationsrate im Dezember 2021 bei 7,2 Prozent und auch die Preissteigerungsrate der Eurozone kletterte bis Ende des Jahres auf 5,0 Prozent, womit sie weit über der Zielmarke der EZB lag.

Trotz der konjunkturellen Erholung und der gestiegenen Inflationsraten nahmen die Notenbanken nur langsam den Fuß vom Gas. Die EZB hat ihre geldpolitische Strategie überarbeitet und sieht Preisstabilität gewährleistet, wenn mittelfristig eine Inflationsrate von zwei Prozent erreicht wird. Dieses symmetrische Ziel erlaubt es der EZB, ein vorübergehendes Überschreiten der Zielinflationsrate von zwei Prozent zu tolerieren, sofern die Zielmarke im Vorfeld unterschritten wurde. Demnach ist es nicht verwunderlich, dass die europäische Zentralbank den Leitzins bislang unverändert beließ und erst im März 2022 das PEPP-Anleiheaufkaufprogramm beendete, wobei das APP-Programm erst zu Beginn des dritten Quartals 2022 auslaufen wird. Die Federal Reserve beließ den Leitzins 2021 ebenfalls unverändert, begann jedoch im November 2021, ihre Anleihekäufe zu reduzieren („Tapering“), und verdoppelte im Dezember sogar das Tempo. 2022 hat die US-Notenbank den Leitzins bereits in zwei Schritten um insgesamt 75 Basispunkte erhöht. Anders als die FED und EZB, begannen Notenbanken überwiegend aus Schwellenländern 2021 ihre Leitzinsen zu erhöhen. Aber auch vereinzelte Notenbanken aus Industrieländern, wie zum Beispiel Norwegen oder Neuseeland, leiteten eine geldpolitische Straffung ein und nahmen erste Zinsanpassungen nach oben vor.

Mit dem Anstieg der Inflation sowie konjunkturellen Erholung sind Kurse von Staats- und Unternehmensanleihen unter Druck geraten und die Renditen angestiegen. Die Rendite von 10-jährigen Bundesanleihen stieg von rund -0,58 Prozent am Jahresbeginn auf rund -0,18 Prozent am Jahresende. Im Jahresverlauf verloren deutsche Staatsanleihen über alle Laufzeiten an Wert (2 J.: -0,9 Prozent; 5 J.: -1,5 Prozent; 10 J.: -3,3 Prozent). Auch insgesamt wiesen europäische Staatsanleihen eine negative Wertentwicklung auf. 10-jährige US-Treasury-Anleihen verloren ebenfalls an Wert (-2,4 Prozent). Aufgrund der Aufwertung des US-Dollar entspricht dies aber in Euro einem Plus von rund fünf Prozent. Die sich vergrößernde Zinsdifferenz zwischen der Eurozone und den USA setzte den Euro im vergangenen Jahr bereits erheblich unter Druck. Gegenüber dem US-Dollar wertete der Euro um insgesamt 7,6 Prozent ab.

Angetrieben von guten Konjunkturdaten und hohen Unternehmensgewinnen verzeichneten 2021 viele Aktienmärkte eine sehr positive Kursentwicklung. Ferner führte für viele Anleger aufgrund der negativen Wertentwicklung festverzinslicher Papiere kaum ein Weg an Aktien vorbei. Vor allem in den Industrieländern erreichten Indizes neue Rekordstände. So überschritt der DAX im November erstmals die 16.000 Punkte und notierte am Jahresende mit einem Plus von knapp 16%. Einen noch kräftigeren Wertzuwachs wies der Euro Stoxx 50 mit 24,1 Prozent auf. Neue Höchststände sowie kräftige Wertzuwächse seit Jahresbeginn wurden auch auf dem amerikanischen Aktienmarkt erzielt (S&P 500: 28,7 Prozent; Dow Jones: 20,9 Prozent). Durch die starke Aufwertung des US-Dollars entsprach das für Euroanleger Wertzuwächse in Höhe von 38,5 Prozent (S&P 500) bzw. 30,1 Prozent (Dow Jones). In den ersten Monaten des Jahres kam es aufgrund der sich abzeichnenden restriktiveren Geldpolitik und des damit verbundenen Renditeanstiegs sowie der zunehmenden wirtschaftlichen Unsicherheiten in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine sowohl an den Aktien- als auch an den Rentenmärkten zu deutlichen Kursverlusten.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Corona-Krise hat die Bankenbranche in vielfältiger Weise betroffen. Durch die Fortsetzung und Ausweitung der expansiven Geldpolitik waren die Ertragschancen im zinstragenden Geschäft weiterhin begrenzt. Es wurde offenbar, dass die Pandemie unweigerlich zu einer Verlängerung dieser Politik führen wird.

Die umfangreichen staatlichen Wirtschaftshilfen sowie die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis April 2021 haben bisher verhindert, dass Kreditausfälle die Bankbilanzen auf breiter Front belasteten. Die Kapitalmärkte konnten sich trotz zwischenzeitlichem Einbruch erholen und haben zum Jahresende 2021 teilweise mit Höchstständen abgeschlossen. Auch getrieben durch die Kursanstiege hat sich das Anlagevolumen erhöht und die Geschäftsaktivität der Kunden wieder aktiviert. Die erfreuliche Entwicklung der Märkte führt auch dazu, dass die Referenzrenditen in einzelnen Strategien übertroffen werden konnten.

Der Druck zur digitalen Transformation ist während der Corona-Krise weitergewachsen, da es je nach Geschäftsmodell ein entscheidender Wettbewerbsvorteil ist, wenn den Kunden möglichst viele Dienstleistungen benutzerfreundlich auf digitalem Wege zur Verfügung stehen.

Die zunehmende Nutzung des Online-Bankings, der verstärkte Einsatz von bargeldlosen Zahlungsmitteln sowie die Online-Shopping Angebote haben außerdem zu einer spürbar geringeren Frequentierung der Bankfilialen geführt. Die Ausdünnung der Filialnetze, die ohnehin seit Jahren aus Kostengründen vorangerieben wird, hat sich vor diesem Hintergrund weiter verstärkt.

Während der andauernden Pandemie wurden spezielle Covid 19-Reportings eingeführt, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Bankenbranche möglichst frühzeitig zu erkennen. Gewährte Erleichterungen wurden im Jahresverlauf 2021 schrittweise zurückgenommen.

Geschäftsverlauf

Organisatorische Veränderungen

Im Rahmen der Überprüfung der Unternehmensführung im Zusammenhang mit dem neuen strategischen Zielbild sind die Herren Joachim Olearius (zum 30.09.2021), Dr. Peter Rentrop-Schmid (zum 05.07.2021) und Matthias Schellenberg (zum 10.06.2021) aus der Partnerschaft im Geschäftsjahr ausgeschieden. Zum 05.07.2021 ist Frau Manuela Better neu in die Partnerschaft eingetreten. Zum 16. Februar 2022 ist Herr Stephan Schrameier in die Partnerschaft eingetreten und hat die Aufgaben vom zum 31.03.2022 ausgeschiedenen Patrick Tessmann übernommen.

Ende 2021 haben wir zudem bekannt gegeben, dass Herr Dr. Bernd Thiemann den Vorsitz des Aufsichtsrates abgeben wird. Ihm ist unmittelbar ab 01.02.2022 Herr Dr. Reiner Brüggestrat nachgefolgt.

Die Bank und die M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH, ihre 100% Gesellschafterin, haben mit Notarvertrag vom 26. August 2021 zur Vereinfachung der rechtlichen Strukturen, und um eine moderne Governance zu entwickeln, die Verschmelzung der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH auf die Bank beschlossen. Die Verschmelzung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsicht. Durch die Verschmelzung wird sich das Kapital der Bank aufgrund der Buchwertdifferenz handelsrechtlich auf Basis der Planung um voraussichtlich € 46,7 Mio. reduzieren (sog. Verschmelzungsverlust). Für Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner hat die Verschmelzung ansonsten keine Auswirkungen, da die Warburg Bank mit ihren Arbeitsverhältnissen und Kundenbeziehungen unverändert fortbesteht.

Operative Geschäftstätigkeit

Der Geschäftsverlauf 2021 ist insbesondere durch Abbau von Risikoaktiva sowie organisatorischen Veränderungen und ersten Anpassungen der Governance geprägt. Die Anpassungen betreffen sowohl personelle Veränderungen wie auch Anpassungen hinsichtlich der Gremien und der Gruppen-Struktur.

So verringerte sich in der Folge die Bilanzsumme um € 841 Mio. (16,2%) auf € 4.339 Mio. Dabei wurden im Berichtsjahr Forderungen an Kunden aus vorgenannten Gründen um € 274 Mio. zurückgeführt. Eigenbestandsschiffe wurden im Volumen von € 107 Mio. veräußert. Das Kreditgeschäft mit Kunden hält nunmehr einen Anteil von 19 % an der Bilanzstruktur.

Auf der Passivseite ist der Rückgang der Bilanzsumme in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch Rückzahlung der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte mit der EZB (sog. targeted longer-term refinancing operations – TLTRO) in Höhe von € 500 Mio. zu sehen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beträgt € 141 Mio.

Der Zinsüberschuss ist aufgrund des Abbaus des Kreditvolumens deutlich rückläufig (€ 4,7 Mio.). Mit € 2,9 Mio. wirkt der Zinsbonus aus dem TLTRO positiv.

Eine Steigerung des Provisionsüberschusses in Höhe von € 3,4 Mio. auf € 96,4 Mio. konnte durch eine höhere Anzahl an Transaktionen im Corporate Finance-Geschäft und der Steigerung der volumens- und performanceabhängigen Provisionen in der Vermögensverwaltung erreicht werden.

Die Entwicklung des Handelsergebnisses entsprach unseren Erwartungen und lag auf dem Niveau des Vorjahres.

Das Finanzierungsportfolio der Einheit „Workout Schiffe“ konnte aus Risikogesichtspunkten zum Jahresende ohne zusätzliche Risikovorsorge vollständig abgebaut werden. Die Übergabe der letzten finanzierten Seeschiffe erfolgte im ersten Halbjahr 2022.

Der Verwaltungsaufwand ist um € 14,3 Mio. angestiegen. Hiervon entfallen € 7,9 Mio. auf den Personalaufwand, was im Wesentlichen auf die leicht gestiegene Mitarbeiterzahl und auf die im Vorjahr vorgenommenen Änderungen in Bezug auf die variablen und fixen Vergütungsbestandteile zurückzuführen ist. Der Sachaufwand ist insbesondere aufgrund externer Beratungsleistungen um € 6,4 Mio. gestiegen.

Aus dem Verkauf der Container-Eigenbestandsschiffe wurde ein Ergebnis in Höhe von € 9,8 Mio. realisiert. Aus dem Verkauf einer Beteiligung konnte ein Gewinn in Höhe von € 9,2 Mio. erzielt werden. Diesem Veräußerungsgewinn stehen Buchwertabschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt € 18,7 Mio. gegenüber.

Die Neuausrichtung der Governance belastet den Sachaufwand und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit insgesamt mit € 11,0 Mio.

Der Jahresüberschuss 2021 beträgt nunmehr T€ 59, nachdem im Vorjahr noch ein Fehlbetrag in Höhe von € 15,0 Mio. ausgewiesen wurde. Aufgrund der geplanten Verschmelzung wurde mit der Muttergesellschaft, der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH, ein Erlassvertrag zum bestehenden Ergebnisabführungsvertrag (EAV) abgeschlossen, so dass das Ergebnis nicht abgeführt werden muss.

Lage

Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung der M.M.Warburg & CO

Gewinn- und Verlustrechnung 2021 2020 Veränderung
T€ T€ T€ %
Zinserträge 26.292 38.277 -11.985 -31,3
Zinsaufwendungen -1.400 6.864 -8.264 -120,4
Laufende Erträge 5.956 8.426 -2.470 -29,3
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungen 4.958 3.496 1.462 41,8
Zinsüberschuss 38.606 43.335 -4.729 -10,9
Provisionserträge 105.337 100.185 5.152 5,1
Provisionsaufwendungen 8.934 7.172 1.762 24,6
Provisionsüberschuss 96.404 93.013 3.391 3,6
Nettoertrag aus Handelsgeschäften 6.710 6.617 93 1,4
Personalaufwand 72.406 64.518 7.888 12,2
Andere Verwaltungsaufwendungen/​AfA 78.237 71.791 6.446 9,0
Verwaltungsaufwand 150.642 136.309 14.333 10,5
Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge/​Aufwendungen 16.997 8.145 8.852 108,7
Risikovorsorge 3.575 -23.955 27.530 -114,9
Ertrag aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken 0 1.850 -1.850
Ergebnis aus Finanzanlagen -11.584 -644 -10.940 1.698,8
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 64 -7.948 8.012 -100,8
Außerordentliche Erträge 0 403 -403
Steuern 5 7 -2 -28,4
Abgeführte Ergebnisse/​auszugleichender Verlust 0 -7.448 7.448
Jahresüberschuss 59 -15.000 15.059 -100,4

Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit beträgt T€ 64 nach € – 7,9 Mio. im Vorjahr.

Der im Vorjahr ausgewiesene Jahresfehlbetrag wurde durch die Auflösung von Gewinnrücklagen ausgeglichen.

Zur Ermittlung der Rendite auf das eingesetzte Kapital wird das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit ins Verhältnis zum Vorjahres-Eigenkapital gesetzt, woraus sich eine Rendite von 0,02% (Vorjahr: -3,1%) errechnet. Die nach § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG ermittelte Kapitalrendite liegt bei 0,0 (Vorjahr: -0,43%).

Die Cost Income Ratio, zu deren Ermittlung der Verwaltungsaufwand ins Verhältnis zur Summe aus Zins-, Provisions- und Handelsergebnis gesetzt wird, liegt bei 106,3% (Vorjahr: 95,3%).

Zinsüberschuss

Die Zinserträge und -aufwendungen der Bank entstehen im Wesentlichen im klassischen Kredit- und Einlagengeschäft sowie aus der Anlage in Wertpapieren.

Der Zinsüberschuss ist im Vorjahresvergleich deutlich rückläufig. Die Entwicklung ergab sich aufgrund höherer Geldanlagen bei der Deutschen Bundesbank sowie des Abbaus von zinstragenden Risikopositionen. Mit € 2,9 Mio. wirkt der Zinsbonus aus TLTRO III positiv.

Die Dividendenerträge und Gewinnabführungen von Tochterunternehmen lieferten einen wichtigen Ergebnisbeitrag. Die Dividendenerträge fielen jedoch deutlich geringer aus als im Vorjahr, was auch nicht durch bessere Ergebnisbeiträge der Töchter kompensiert werden konnte.

Insgesamt führte dies zu einem Rückgang des ausgewiesenen Zinsüberschusses.

Provisionsüberschuss

Der Provisionsüberschuss konnte im Vorjahresvergleich verbessert werden. Hierzu trugen der Ausbau des Corporate Finance Geschäft und einer Steigerung der Provisionen in der Vermögensverwaltung bei.

Handelsergebnis

Mit € 6,7 Mio. wurde ein auf Vorjahresniveau liegendes Handelsergebnis erzielt. Das Geschäft mit verzinslichen Wertpapieren und Aktien trug hierzu mit € 4,2 Mio. (Vorjahr: € 2,0 Mio.) bei; aus dem Devisen- und Derivategeschäft resultierten Ergebnisbeiträge in Höhe von € 2,5 Mio. (Vorjahr: € 4,6 Mio.).

Verwaltungsaufwand

Der Personalaufwand beläuft sich auf € 72,4 Mio.; hiervon entfallen auf Löhne und Gehälter € 60,9 Mio. (Vorjahr: € 54,3 Mio.) und € 11,5 Mio. (Vorjahr: € 10,2 Mio.) auf soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung. Der Personalaufwand des Vorjahres war durch die Umstellung des Vergütungssystems reduziert. Die restliche Steigerung entfiel im Wesentlichen auf den Mitarbeiteraufbau sowie auf Abfindungszahlungen.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind einschließlich der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen auf € 78,2 Mio. (Vorjahr: € 71,8 Mio.) gestiegen. Dies ist vor allem auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anpassung der Governance (Beratung-, Rechtskosten und Abfindungen) zurückzuführen.

Sonstige betriebliche Erträge/​Aufwendungen

Die beiden Posten beinhalten vor allem die Erträge und Aufwendungen aus dem Betrieb der im Bestand befindlichen Schiffe. Hierin machen sich die positiven Ergebnisse in Höhe von € 9,8 Mio. aus dem Verkauf von vier Containerschiffen bemerkbar.

Risikovorsorge

Das Nettoergebnis Risikovorsorge ist positiv und beträgt € 3,6 Mio. nach € -24,0 Mio. im Vorjahr. Hier konnte im Wesentlichen bestehende Risikovorsorge im Zusammenhang mit dem Abbau der Risikopositionen im Schiffskreditgeschäft aufgelöst werden.

2021 2020 Veränderung
T€ T€ T€ %
Nettovorsorge für Einzelrisiken im Kreditgeschäft 4.162 -22.366 26.528 -118,6
Nettovorsorge für generelle Risiken im Kreditgeschäft 492 -460 952 >-100,0
Ergebnis aus dem Wertpapiergeschäft -1.079 -1.129 50 -4,4
Risikovorsorge 3.575 -23.955 27.530 -114,9

Finanzanlageergebnis

Die Ergebnisse der Wertpapiere des Anlagevermögens basiert auf Marktpreisschwankungen und der Fortführung der Anschaffungskosten. Zudem wirkt sich der Verkauf einer Beteiligung in Höhe von € 9,2 Mio. positiv aus. Diesem Veräußerungsgewinn stehen Buchwertabschreibungen auf verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt € 18,7 Mio. gegenüber.

Vermögenslage

Aktiva 31.12.2021 31.12.2020 Veränderung
T€ T€ T€ %
Barreserve 45.694 1.169.950 -1.124.256 >100,0
Forderungen an Kreditinstitute 1.081.738 145.375 936.363 644,1
Forderungen an Kunden 822.004 1.096.027 -274.023 -25,0
Schuldverschreibungen/​andere festverzinsliche Wertpapiere 1.531.214 1.607.739 -76.525 -4,8
Aktien/​nicht festverzinsliche Wertpapiere 18.520 27.394 -8.874 -32,4
Handelsbestand 69.097 50.671 18.426 36,4
Beteiligungen/​Anteile an verb. Unternehmen 126.377 143.556 -17.179 -12,0
Treuhandvermögen 443.276 608.773 -165.497 -27,2
Immat. Anlagewerte/​Sachanlagen 98.852 201.561 -102.709 -51,0
Sonstige Aktiva 102.107 128.905 -26.798 -20,8
Bilanzsumme 4.338.879 5.179.951 -841.072 -16,2

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum 31.12.2020 deutlich zurückgegangen. Diese Entwicklung ergab sich durch den Abbau von Risikopositionen, insbesondere im Portfolio Workout Schiffe mit € 151 Mio., aber auch durch den Verkauf von vier Containerschiffen des Sachanlagevermögens und dem Abbau der unter den Treuhandvermögen gezeigten Sondervermögen in Abwicklung.

Die Forderungen an Kreditinstitute und die Barreserve haben sich trotz Rückzahlung des TLTRO III in Höhe von € 500 Mio. nur um € 188 Mio. reduziert. Die Forderungen an Kunden haben sich um € 274 Mio. oder 25% reduziert.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere haben sich durch Fälligkeit und Verkauf um € 76,5 Mio. reduziert.

Handelsbestand

Im Handelsbestand von € 69,1 Mio. (Vorjahr: € 50,7 Mio.) werden derivative Finanzinstrumente und schwebende Devisenkassageschäfte mit einem Marktwert in Höhe von € 63,6 Mio. (Vorjahr: € 45,7 Mio.) ausgewiesen.

Weiterhin werden Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von € 5,7 Mio. (Vorjahr: € 5,2 Mio.) sowie in geringem Umfang Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere als Handelsbuchbestände geführt. Der nach der Value-at-Risk-Methode ermittelte Risikoabschlag beläuft sich im Vorjahresvergleich unverändert auf € 0,2 Mio.

Beteiligungen/​Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Verminderung des Bestandes betrifft den Verkauf einer Beteiligung sowie die Abschreibung von Anteilen an verbundenen Unternehmen.

Immaterielle Anlagewerte /​ Sachanlagen

Die Veränderung ist vor allem auf den Verkauf von vier Containerschiffen zurückzuführen.

Finanzlage

Passiva

31.12.2021 31.12.2020 Veränderung
T€ T€ T€ %
Verbindlichkeiten Kreditinstitute 189.586 686.155 -496.569 >100,0
Verbindlichkeiten Kunden 3.195.042 3.336.237 -141.195 -4,2
Handelsbestand 40.481 51.664 -11.183 -21,6
Treuhandverbindlichkeiten 443.276 608.773 -165.497 -27,2
Sonstige Passiva 52.556 78.880 -26.324 -33,4
Rückstellungen 55.503 50.866 4.637 9,1
Nachrangige Verbindlichkeiten 98.500 103.500 -5.000 -4,8
Fonds für allgemeine Bankrisiken 3.849 3.849 0 0,0
Eigenkapital (nach EAV) 260.086 260.027 59 0,0
Bilanzsumme 4.338.879 5.179.951 -841.072 -16,2
Eventualverbindlichkeiten 24.540 32.566 -8.026 -24,6
Unwiderrufliche Kreditzusagen 111.692 151.971 -40.279 -26,5

Verbindlichkeiten

Der Rückgang der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten betrifft die Rückzahlung TLTRO in Höhe von rd. € 500 Mio.

Handelsbestand

Der Handelsbestand von € 40,5 Mio. (Vorjahr: € 51,7 Mio.) betrifft im Wesentlichen die negativen Marktwerte derivativer Finanzinstrumente.

Nachrangige Verbindlichkeiten

Aufgrund der planmäßigen Rückzahlung nachrangiger Verbindlichkeiten in Höhe von € 10,0 Mio. und der Emission von nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von € 5,0 Mio. verringerte sich die Position um € 5,0 Mio. auf € 98,5 Mio.

Kapitalstruktur

Das Eigenkapital der Bank setzt sich wie folgt zusammen:

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Gezeichnetes Kapital 125.000 125.000
Kapitalrücklage 135.000 135.000
Andere Gewinnrücklagen 0 0
Bilanzgewinn 86 27
Eigenkapital 260.086 260.027

Aufgrund der geplanten Verschmelzung wurde mit der Muttergesellschaft, der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH, ein Erlassvertrag zum bestehenden Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, so dass der Jahresüberschuss in den Bilanzgewinn eingestellt wird.

Liquidität

Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen zu können, und damit die erfolgreiche Steuerung des Liquiditätsrisikos, ist Bedingung für die Unabhängigkeit des Bankhauses. Daher kommt dem Liquiditätsmanagement besondere Bedeutung zu. Es zielt darauf ab, in jedem Laufzeitband die notwendigen liquiden Mittel zur Verfügung zu stellen, die die Bank benötigt, um Finanzierungsvorhaben zu realisieren bzw. fällige Verbindlichkeiten zu bedienen.

Wichtigste Refinanzierungsquelle sind die Kundeneinlagen. Ergänzend werden der Interbankenmarkt und Fazilitäten bei der Deutschen Bundesbank zur Liquiditätsbeschaffung genutzt.

Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) der Bank wird zum 31.12.2021 mit 165,9% (Vorjahr: 169,6%) ausgewiesen.

Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) der Bank wird zum 31.12.2021 mit 194,8% ausgewiesen.

PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Risikobericht

Das Risikomanagement umfasst die Steuerung und Überwachung aller geschäftlichen Aktivitäten der M.M.Warburg & CO. Als bankaufsichtsrechtlich übergeordnetes Unternehmen der M.M.Warburg & CO Finanzholding-Gruppe (nachfolgend: „die Finanzholding-Gruppe“) legt M.M.Warburg & CO die gruppeneinheitlichen Standards des Risikomanagementsystems fest. Diesen unterliegt auch M.M.Warburg & CO selbst.

Die Einbeziehung der nachgeordneten Unternehmen in das Risikomanagement der M.M.Warburg & CO erfolgt auf Ebene der M.M.Warburg & CO im Einklang mit dem Rechnungs- und Meldewesen über den Beteiligungsansatz (Buchwert zuzüglich eventuell gewährter Kredite/​Haftungen). Zur Identifikation wesentlicher Unternehmen im Sinne des Risikocontrollings bzw. der MaRisk führt die M.M.Warburg & CO jährlich oder anlassbezogen eine Beteiligungsinventur sowie innerhalb der wesentlichen Unternehmen Risikoinventuren zur Bestimmung der wesentlichen Risikoarten durch.

Aus der zuletzt durchgeführten Beteiligungsinventur ergaben sich zum Stichtag 31.12.2021 folgende wesentliche Tochterunternehmen:

MARCARD, STEIN & CO AG

M.M.Warburg & CO Hypothekenbank AG

Warburg Invest Holding GmbH mit den Tochtergesellschaften

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH („Warburg Invest KAG mbH“)

Warburg Invest AG

Als Folge des gruppeneinheitlichen Risikomanagementansatzes ist die Geschäfts- und Risikostrategie des Bankhauses M.M.Warburg & CO als bankaufsichtsrechtlich übergeordnetes Unternehmen eng mit der Finanzholding-Gruppe und den nachgeordneten Unternehmen verzahnt.

Die jährliche Geschäftsplanung sowie die strategische Mehrjahresplanung des betriebswirtschaftlichen Controllings übersetzt die Geschäfts- und Risikostrategie in operationalisierte, auf Geschäftsbereiche und Profitcenter heruntergebrochene Kennzahlen für das laufende bzw. die folgenden Geschäftsjahre. Das betriebswirtschaftliche Controlling überprüft monatlich im Rahmen von Soll-Ist-Vergleichen die Planung auf ihre Zielerreichung und hält dadurch die Geschäftsplanung laufend nach.

Risikosteuernde Maßnahmen der Geschäftsleiter zur Reduzierung, Übertragung oder der Entscheidung des Tragens der Risiken ergeben sich über die Risikoquantifizierung, -analyse und -berichterstattung im Rahmen der operativen Risikosteuerungsprozesse.

Durch die Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements in der M.M.Warburg & CO sind durch die Geschäftsleiter für alle im Rahmen der Risikoinventur identifizierten Risikoarten Risikomanager bestimmt, die die Risiken operativ verantworten. Besondere Funktionen im Sinne der Risikoüberwachung nach MaRisk bilden die Risikocontrolling-Funktion und die MaRisk-Compliance-Funktion. Diese werden durch die Interne Revision ergänzt. Hierbei wurde die zentrale Compliance Funktion in 2021 durch Reorganisation des Bereichs „Group Compliance Officer“ neu strukturiert.

Das Ziel des Risikomanagements ist es, die jederzeitige Risikotragfähigkeit des Bankhauses M.M.Warburg & CO im Rahmen der verfolgten Geschäfts- und Risikostrategie sicherzustellen.

Risikomanagementsystem

Die M.M.Warburg & CO ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Im Rahmen des Risikomanagements und Risikocontrollings wurden davon als wesentliche Risiken das Adressenausfall-, das Marktpreis-, das Liquiditäts- und das operationelle Risiko identifiziert. Darüber hinaus sind strategische Risiken von Bedeutung.

Die genannten Risiken lassen sich nicht auf die M.M.Warburg & CO begrenzen. Vielmehr erfordert die Risikoüberwachung und -steuerung ein gruppenweites integriertes Risikomanagement. Das Risikomanagement umfasst daher im Rahmen der von den Geschäftsleitern festgelegten Geschäfts- und Risikostrategie die Identifikation, Quantifizierung, Begrenzung, Überwachung und Berichterstattung aller Risiken der Gruppe.

Das kontrollierte Eingehen von Risiken unter Beachtung von Ertragsgesichtspunkten ist ausschlaggebend für die breit angelegte Geschäftstätigkeit. Die Fähigkeit, Risiken zu identifizieren, zu messen, adäquat zu beurteilen und zu steuern, ist unerlässlich für eine erfolgreiche Geschäftsaktivität.

Die Geschäftsleiter geben durch festgelegte Risikolimite für die jeweils wesentlichen Risikoarten den Rahmen für das Risikomanagement und für die Geschäftsbereiche vor.

Das Risikomanagement basiert auf der jährlich oder anlassbezogen durchgeführten Beteiligungsinventur zur Identifikation der relevanten Beteiligungsunternehmen und Risikoinventuren zur Identifikation der wesentlichen Risiken. Diese werden mittels finanzmathematischer Modelle quantifiziert und den von den Geschäftsleitern vorgegebenen begrenzenden Risikolimiten gegenübergestellt. Risikoüberwachung und -berichterstattung erfolgen auf Basis der erstellten täglichen Markt- und Liquiditätsrisikoberichte sowie quartalsweiser Risikoberichte, welche die Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationellen Risiken an die zuständigen Überwachungsgremien berichten.

Innerhalb jeder Risikoart erfolgt die Risikoquantifizierung unter Berücksichtigung von Diversifikations- und Korrelationseffekten auf Portfolioebene. Die Zusammenfassung der wesentlichen Risikoarten, die sinnvoll durch Kapital zu decken sind, erfolgt additiv. D.h. die Zusammenfassung des Marktpreisrisikos, des Adressenausfallrisikos und des operationellen Risikos erfolgt ohne risikomindernde Diversifikationseffekte. Das Liquiditätsrisiko wird gesondert betrachtet.

Für jede Risikoart erfolgt eine Limitierung der eingegangenen Risiken innerhalb der allozierten Risikotragfähigkeitsobergrenze, die im Rahmen des Gesamtrisikoprofils der Gruppe und der einzelnen Unternehmen durch Geschäftsleiterbeschluss festgelegt wird. Das umfassendere Risikodeckungspotential der „ökonomischen Perspektive“ wird nach dem Grundsatz der Vorsicht ermittelt. Es beinhaltet neben dem Eigenkapital unseres Hauses das Ergänzungskapital, das bis zum Stichtag aufgelaufene Jahresergebnis und Abzugsposten für Schätzunsicherheiten sowie für etwaige stille Lasten oder aktive latente Steuern (soweit relevant). Stille Reserven dürfen nur begrenzt angerechnet werden. Die Anrechnung ist auf die Höhe etwaiger stiller Lasten begrenzt.

Die in der Bank und in den nachgelagerten Unternehmen eingegangenen Risiken werden in der Risikomessung über den Beteiligungsansatz und damit im Adressenausfallrisiko abgebildet. Unabhängig davon werden den nachgelagerten Unternehmen innerhalb des Risikolimitsystems auf Gruppenebene für die einzelnen wesentlichen Risikoarten bedarfsgerechte Risikolimite zugewiesen, die im Einklang mit der beschlossenen alloziierten Risikotragfähigkeitsobergrenze der Bank stehen und angemessene Risikoentgelte und Ergebnisbeiträge ermöglichen. Insgesamt liegen die verabschiedeten Risikolimite und deren Auslastung innerhalb des Risikodeckungspotentials.

Die zum Einsatz kommenden Risikomess- und -managementsysteme sowie die zugrundeliegenden Risikomodelle werden planmäßig weiterentwickelt, mindestens jährlich sowie anlassbezogen überprüft und fortlaufend an die geschäftliche Entwicklung angepasst. Dies führte zu zahlreichen Verfeinerungen und Parameterüberprüfungen und -anpassungen.

Das Konfidenzniveau der Risikomessung betrug für das Geschäftsjahr 2021 99,9% und der Risikobetrachtungshorizont für alle Risikoarten einheitlich ein Jahr.

Die interne Revision prüft regelmäßig im Rahmen ihrer Prüfungsplanung oder bei Bedarf anlassbezogen alle wesentlichen Bereiche des unternehmensweiten Risikomanagementprozesses sowie das Risikomanagementsystem als Ganzes. Dabei werden sowohl Prüfungen im übergeordneten Unternehmen als auch durch die Konzernrevision in nachgeordneten Unternehmen durchgeführt.

Risikoarten

Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko beschreibt mögliche Verluste oder Wertminderungen aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung von Geschäftspartnern, mit denen Kreditbeziehungen bestehen. Der Kreditbegriff orientiert sich dabei an § 19 Abs. 1 KWG.

Die einzeladressbezogene Kreditnehmerüberwachung erfolgt jeweils durch das Kredit-Backoffice, das als Marktfolgebereich die Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers mit Hilfe interner Ratingsysteme durchführt und Kreditengagements unter Berücksichtigung der gestellten Sicherheiten beurteilt. Dabei werden auch übergreifende Kundenbeziehungen von Kreditnehmern als „Gruppe verbundener Kunden“ gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR berücksichtigt. Für die Ermittlung der Rating-Note werden mathematisch-statistische Verfahren verwendet, die bestimmte (i.d.R. bilanzielle) Kennzahlen sowie qualitative Merkmale eines Kunden gewichten, verknüpfen und zu einer abschließenden Bonitätsbeurteilung verdichten. Es existieren Ratingsysteme und Risikoklassifizierungssysteme für Kreditnehmer aus den Bereichen Firmenkunden, Privatkunden, Banken, Schiffe und gewerbliche Immobilienkunden. Länder/​Staaten/​öffentliche Stellen werden unter Zuhilfenahme externer Ratings beurteilt.

Für Wertpapiereigenbestände ist ein Verfahren zur Begrenzung der Emittentenrisiken implementiert. Gleiches gilt für Kontrahentenrisiken aus dem Derivategeschäft. Hier werden zur Risikobegrenzung Nettingvereinbarungen abgeschlossen. Mit den Kontrahentenbanken bestehen zusätzlich risikomindernde Collateralvereinbarungen. OTC-Derivate werden durch die Clearingpflicht für finanzielle Gegenparteien gem. EMIR Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 sukzessive über regulierte Clearinghäuser (CCP) abgewickelt. Dadurch wird das Kontrahentenrisiko zusätzlich gemindert. Das Länderrisiko wird im Rahmen der regionalen Analyse der Adressenausfallrisiken und der Einhaltung der in der Geschäfts- und Risikostrategie festgelegten Länderlimite im vierteljährlichen Risikobericht überwacht. Implementierte Limitsysteme begrenzen die unterschiedlichen Ausprägungen des Adressenausfallrisikos sachgerecht und im erforderlichen Maße.

Ein wichtiges Instrument zur Risikoreduzierung stellen Sicherheiten dar. Sie werden in wiederkehrenden Abständen bewertet, und die zugehörigen Beleihungsrichtlinien werden regelmäßig überprüft. Die Beleihungswerte finanzieller Sicherheiten werden täglich maschinell neu bestimmt. Bei Sicherheiten in Form von Immobilien und Schiffen bedienen wir uns externer Gutachten von Sachverständigen, um eine neutrale Einschätzung der Sicherheitenwerte sicherzustellen.

Die Bildung von Risikovorsorge erfolgt durch Prüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung erwarteter Rückflüsse bzw. zu erwartender Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten und unter Abzug von Verwertungskosten. Je nach Kreditart kommen unterschiedliche unterstützende Verfahren zur Einschätzung des Risikovorsorgebedarfs zur Anwendung.

Das Gesamtportfolio ist auf unterschiedliche Anlagen, Branchen und Größenklassen verteilt. In Folge der Neustrukturierung zweier Gruppen verbundener Kunden zum 30.09.2021 wurde die Großkreditobergrenze überschritten. In der ökonomischen Perspektive hat dies aufgrund der erhöhten Verklumpung des Kreditportfolios zu einem Anstieg des Adressenausfallrisikos geführt. Losgelöst von diesem Sachverhalt verfügt die M.M.Warburg & CO aufgrund der Risikopolitik über ein diversifiziertes Kreditportfolio. Am Gesamtbestand von Wertpapieren, Forderungen, Kreditzusagen und Handelsbeständen liegt der Anteil an Forderungen und Kreditzusagen gegenüber Kunden bei 25,3% (Vorjahr: 40,5%), der Anteil an Forderungen und Kreditzusagen gegenüber Kreditinstituten bei 29,9% (Vorjahr: 4,7%), der Anteil der Wertpapiere bei 42,9% (Vorjahr: 53,1%) und der Handelsbestand bei 1,9% (Vorjahr: 1,6%).

Das nach Schiffstypen diversifizierte Schiff- und Seefahrtskreditportfolio der Bank beläuft sich inkl. offener extern zugesagter Linien auf € 140,3 Mio. (Vorjahr: € 305,3 Mio.). Daneben werden Eigenbestandsschiffe gehalten. In Bezug auf einige hierzu zählende Engagements wurden im Berichtsjahr folgende risikomindernde Maßnahmen durchgeführt:

Bildung von Einzelwertberichtigungen

Sicherheitenverwertung von Schiffen

In 2021 konnte die Abteilung „Workout Schiffe“ aufgrund verbesserter Märkte insbesondere bei Containerschiffen und Bulkern durch Schiffsverkäufe für einen Abbau von Schiffskrediten sorgen. Bis zum Jahresende waren ein Großteil der Finanzierung des Portfolios bereits durch Verwertung der Schiffssicherheiten zurückgeführt. Bei den zum Jahresende verbliebenen Kreditnehmern konnten rechtsverbindliche MOAs (memorandum of agreements) geschlossen werden, so dass aus Risikogesichtspunkten das Portfolio zum Jahresende 2021 seine Erledigung fand, auch wenn Schiffsübergaben noch in 2022 stattfinden.

Das verbliebene strategische Schiffs- und Seefahrtskreditportfolio verteilt sich auf Containerschiffe, Massengutfrachter, Produktentanker, Gastanker und Mehrzweckfrachter. Die enge Zusammenarbeit mit Reedern und Eignern sowie eine fortlaufende Überprüfung der einzelnen Engagements bilden die Basis für die Portfolioüberwachung. Wir schildern im Folgenden die Marktentwicklung 2021 für die drei Hauptmarktsegmente Container, Tanker und Bulker (Quelle: Clarksons).

Die im dritten Quartal 2020 gestartete positive Entwicklung in der Containerschifffahrt setzte sich von Quartal zu Quartal im Gesamtjahr 2021 fort und erreichte Rekordhöhen. Die Charterratenentwicklung erreichte ein bis dato einmalig hohes Niveau, eine Steigerung je nach Segment von bis zu 284% gegenüber dem Vorjahr. Die gleiche Tendenz trifft für die erfolgten Schiffstransaktionen zu. Durch die extreme Tonnageknappheit wurde ein Allzeithoch bei den Transaktionen erreicht. Gleichzeitig sind die Bestellaktivitäten aufgrund der positiven Entwicklung in der Containerschifffahrt deutlich angestiegen. Das Orderbuch liegt per Anfang Januar 2022 bei 5,814 Mio. TEU Tonnage-Bestellungen und entspricht damit 23,3% der bestehenden Containerflotte. Dies könnte Druck auf die Charterraten im kommenden Jahr ausüben.

Der Tankermarkt blieb das gesamte Jahr 2021 unter starkem Druck. Grund hierfür waren die Förderbeschränkungen der OPEC+ und die schwache Nachfrage durch die Beschränkungen der Covid-19-Pandemie. 2021 war daher aus historischer Sicht ein besonders herausforderndes Einnahmenjahr. Daraus resultierte auf der einen Seite die zweithöchste Verschrottung in Höhe von 3,7 Mio. dwt (zum Vergleich 2020: 1 Mio. dwt) von Produkten-Tankertonnage seit 18 Jahren, auf der anderen Seite war 2021 das Rekordjahr der Verkaufs-/​Kauf-Transaktionen. Durch ein historisch niedriges Orderbuch von 7,5% der bestehenden Tankerflotte wurde zumindest das Tonnageangebot limitiert. Daher erwarten Marktteilnehmer eine graduelle Erholung des Tankermarktes ab der zweiten Hälfte 2022.

Das Jahr 2021 war für die Dry-Bulk-Schifffahrt ein Rekordjahr. Die gewichteten Einnahmen über alle vier Bulkersektoren lagen bei durchschnittlich $26.887 /​pro Tag. Das Einnahmenniveau lag damit 185% oberhalb der durchschnittlichen Einnahmen des Vorjahres. Unterstützt wurde die Situation durch die Abfertigungsstaus vor diversen Häfen und „spillover“-Effekte (Nachfrage von Transportkapazitäten, die ursprünglich dem Containersektor zugeordnet sind). Ebenfalls begünstigt wurde dies durch ein gedämpftes Tonnageangebotswachstum und ein geringes Orderbuch von 7% der bestehenden Bulkerflotte.

Auf Gesamtkreditportfolioebene erfolgt eine Risikomessung nach der Credit-Value-at-Risk Methode mittels Monte-Carlo-Simulation. Diese Methodik wird durch die Berechnung eines Migrationszuschlags, der den Risiken aus Ratingverschlechterungen Rechnung trägt, ergänzt. Darauf basierend werden Portfolioanalysen durchgeführt, um die Risikodiversifizierung des Kreditportfolios zu überwachen und um mögliche Risikokonzentrationen auf Branchen- oder Kreditnehmerebene frühzeitig erkennen zu können.

Zur Begrenzung des Adressenausfallrisikos auf Portfolioebene bestehen Gesamtkreditrisikolimite und geschäfts- sowie risikopolitische Vorgaben zur Portfoliostruktur, um eine angemessene Risikoverteilung sicher zu stellen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird analysiert und vierteljährlich an die Geschäftsleiter und den Aufsichtsrat zusammen mit umfangreichen Stresstestanalysen (historische, hypothetische und quantitative inverse Szenarien) berichtet.

Ausschließlich bei Banken und staatlichen Schuldnern sowie Clearingstellen werden Wiedereinbringungsquoten auf die Blankoanteile berücksichtigt. Diese werden aus allgemein verfügbaren historischen Daten abgeleitet und konservativ geschätzt. Die so ermittelten Daten werden jährlich validiert. Ziel des Vorgehens ist es, diese i.d.R. großen Portfolioanteile bei der CVaR-Messung risikoadäquat zu berücksichtigen.

Der zum Jahresende auf einem Konfidenzniveau von 99,9% und einem Betrachtungszeitraum von einem Jahr ermittelte Credit-Value-at-Risk inkl. Migrationszuschlag betrug für die M.M.Warburg & CO € 87,6 Mio. (Vorjahr: € 84,6 Mio.). In die Portfoliorisikomessung mit dem Credit-Value-at-Risk sind alle Kredite einbezogen, die nicht der Problemkreditbearbeitung zugeordnet sind. Den Wertschwankungen der erwarteten Rückflüsse aus Problemkrediten wird durch einen „Abzugsposten für Schätzunsicherheiten auf Problemkredite“ im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung Rechnung getragen. Die Bemessungsgrundlage des Abzugspostens ergibt sich aus der Differenz von Bruttogesamtkreditvolumen der Problemkredite abzgl. Risikovorsorge. Es verbleibt somit der Wert der erwarteten Rückflüsse der Lebenszeit des Kredits, die mit einem Prozentsatz gewichtet den Abzugsposten definieren. Der Abzugsposten vom Risikodeckungspotenzial betrug zum Stichtag 31.12.2021 € 11,0 Mio. (Vorjahr: € 19,6 Mio.).

Die Schiffe im Eigenbestand sind aus Rettungserwerben von ehemals kreditnehmenden Schiffsgesellschaften hervorgegangen. Die Buchwerte im Sachanlagevermögen der M.M.Warburg & CO betrugen zum 31.12.2021 € 83,1 Mio. (Vorjahr: € 190,9 Mio.) und betreffen drei LPG-Tanker. Der Rückgang resultiert aus dem Verkauf von vier Schiffen. Die Schiffe werden planmäßig und bei Bedarf außerplanmäßig abgeschrieben. Für Wertschwankungsrisiken der Sachanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung ein Abzugsposten für Schätzunsicherheiten berücksichtigt. Dieser betrug zum Stichtag 31.12.2021 € 29,8 Mio. (Vorjahr: € 20,6 Mio.).

Die M.M.Warburg & CO beteiligt sich an anderen Banken und Unternehmen, die banknahe Geschäfte betreiben, wenn dies unter strategischen und Renditegesichtspunkten sinnvoll ist. Es wird in diesem Zusammenhang auf die im Anhang veröffentlichte Anteilsbesitzliste verwiesen.

Dem Beteiligungscontrolling obliegt die qualitative und quantitative Überwachung des laufenden Geschäftsbetriebs. Von den als wesentlich eingestuften Unternehmen besteht nur mit der MARCARD, STEIN & CO AG ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Neben dem Beteiligungsrisiko besteht das Risiko der Unterverzinslichkeit der Anlage.

Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko beschreibt potenzielle Verluste aufgrund von ungünstigen Kurs- oder Marktpreisveränderungen. Darunter fallen gleichermaßen Zinssätze wie auch Devisen- und Aktienkurse einschließlich der zugehörigen impliziten Volatilitäten.

Zur Messung der Marktpreisrisiken verwendet die Bank ein konzerneinheitliches Value-at-Risk-Risikomodell. Es basiert auf einer Monte-Carlo-Simulation, bei der die wesentlichen Risikofaktoren Aktienindizes, Aktienkurse, Devisenkurse, Marktzinsen, Credit Spreads und implizite Volatilitäten sowie Korrelationen der Eingangsgrößen innerhalb eines historischen Zeitraumes von einem Jahr einbezogen werden, um die potentiellen Wertänderungen der mit Marktrisiken behafteten Positionen des Handels- und des Anlagebuchs zu ermitteln. Zusätzlich wird ein Zuschlag für Diversifikationseffekte ermittelt, der sich konservativ auf einer Marktdatenbasis von sieben Jahren („ein Konjunkturzyklus“) errechnet. Dieser Zuschlag bestimmt sich nach den niedrigsten historischen Diversifikationsgraden der anteiligen VaR-Werte aus den Teilrisikoarten Aktien-, Marktzins-, Credit-Spread-, Devisen- und Vegarisiken auf Ebene der Finanzholding-Gruppe.

Der zum Jahresende auf einem Konfidenzniveau von 99,9% und einer Haltedauer von 250 Handelstagen ermittelte Value-at-Risk inkl. Zuschlag für Diversifikationseffekte für alle Marktpreisrisiken betrug für das Bankhaus M.M.Warburg & CO € 13,6 Mio. (Vorjahr: € 36,3 Mio.). Darin enthalten sind – ohne risikomindernde Portfolioeffekte ermittelte – Aktienrisiken von € 2,4 Mio. (Vorjahr: € 17,1 Mio.), Devisenrisiken von € 0,03 Mio. (Vorjahr: € 0,3 Mio.), Vegarisiken von € 0,4 Mio. (Vorjahr: € 1,1 Mio.), Marktzinsrisken von € 8,0 Mio. (Vorjahr: € 14,0 Mio.) und Credit-Spread-Risiken von € 8,3 Mio. (Vorjahr: € 19,0 Mio.). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Reduktion der Aktienpositionen und einem Rückgang der Volatilitäten in den Zeitreihen der Risikofaktoren seit der Corona-Krise.

Die täglich festgestellten Marktpreisrisiken werden den aus dem Globallimit für Marktpreisrisiken abgeleiteten Limiten im Rahmen einer Portfoliostruktur gegenübergestellt. Risiken kurzfristig orientierter Handelsportfolios werden darüber hinaus Limiten gegenübergestellt, die sich in ihrer Höhe dynamisch verändern und sowohl die Begrenzung von Verlusten als auch die Erhaltung erwirtschafteter Erträge sicherstellen. Aufgelaufene realisierte und unrealisierte Verluste schränken den Handlungsspielraum ein.

Die Güte des verwendeten Risikomodells wird laufend über ein Clean-Backtesting-Verfahren überprüft. Monatlich bzw. vierteljährlich durchgeführte historische, hypothetische und quantitative inverse Stressszenarien ergänzen die Marktpreisrisikoüberwachung und -steuerung.

Risikokonzentrationen auf Solva-Null-Anleihen deutscher Emittenten (Bundesrepublik Deutschland, Bundesländer, Förderbanken etc.) werden bewusst eingegangen, da diese im Euroraum als sicherste Anlage gelten. Ein Bonitätsänderungsrisiko der Bundesrepublik Deutschland wird damit in Kauf genommen und getragen.

Die Messung der Zinsänderungsrisiken des Anlagebuchs ist in das bankeigene Value-at-Risk-Konzept und Reporting einbezogen. Eine Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken des Anlagebuchs aus Handelsgeschäften und Nicht-Handelsgeschäften findet täglich statt. Die für das Zinsänderungsrisiko relevanten Nicht-Handelsgeschäfte werden dabei täglich in ihre Cashflows zerlegt und in die VaR-Messung mit einbezogen. Implizit enthaltene Zinsuntergrenzvereinbarungen (Floors) werden sowohl bei den variabel verzinslichen Wertpapieren als auch bei den variabel verzinslichen Forderungen modelliert und bei der Risikomessung berücksichtigt.

Sämtliche Marktpreisrisiken des Handels- und Anlagebuchs sowie die Mark-to-Market-Bewertung der Positionen der Handelsgeschäfte werden täglich im Rahmen des Tagesberichtes des Risikocontrollings an die Geschäftsleiter kommuniziert.

Die Berichterstattung über derivative Finanzinstrumente erfolgt im Anhang.

Operationelle Risiken

Als operationelles Risiko wird die Gefahr von Verlusten bezeichnet, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, Mitarbeitern, Technologien oder infolge externer Ereignisse eintreten.

Den operationellen Risiken begegnet die Bank durch eine klare funktionale Trennung der Marktbereiche von den Marktfolgebereichen, ein angemessen detailliertes organisatorisches Regelwerk in Verbindung mit Zwangskontrollen und Freigaben, die in die technischen Systeme integriert sind. Das Kontrollsystem befindet sich in ständiger Weiterentwicklung. Notfallpläne und Back-up-Abkommen garantieren zusammen mit der täglichen Sicherung des Datenbestands die jederzeitige Verfügbarkeit der eingesetzten DV-Systeme. Darüber hinaus sind Restrisiken in Teilen durch Versicherungen gedeckt. Auf Basis regulatorischer, rechtlicher bzw. berufsgruppenspezifischer Standards überwacht die Interne Revision alle organisatorischen Regelungen und ihre Wirksamkeit zur Steuerung der Risiken. Die Rechtsabteilung prüft alle wesentlichen Verträge des Hauses. Die MaRisk-Compliance-Funktion überwacht die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und weist frühzeitig auf die Umsetzung neuer einschlägiger Rechtsnormen hin.

Als Mittel der Risikofrüherkennung besteht eine Beschwerdedatenbank. In dieser werden Kundenreklamationen unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit oder Wahrscheinlichkeit eines möglichen Schadens systematisch erfasst. Die Auswertung der Reklamationsvolumina ermöglicht ein frühzeitiges Erkennen von kritischen Aktivitäten und damit auch ein Gegensteuern.

In der Schadensdatenbank werden die Schäden nach Schadenskategorien erfasst. Mit der Kategorisierung eingetretener Schadensfälle wurde ein hohes Maß an Transparenz über eingetretene operationelle Schäden erreicht. Das Risikocontrolling hat eine Monte-Carlo-Simulations-Methode entwickelt, die Self-Assessments mit statistischen Verteilungsannahmen der Versicherungsmathematik kombiniert, um das operationelle Risiko zu schätzen. Das operationelle Risiko ist definiert als das gesamte Quantil der Verteilung. Es wird bei der Analyse zwischen dem erwarteten und unerwarteten Verlust unterschieden. Ein mit dieser Methode berechneter Value-at-Risk für operationelle Risiken wird mindestens einmal jährlich bestimmt und lässt sich für Analysezwecke auf die Schadenskategorien herunterbrechen. Der ermittelte Value-at-Risk hilft bei der Festlegung des Limits für das reservierte ökonomische Kapital aus operationellen Risiken im Risikobaum. Der auf einem Konfidenzniveau von 99,9% und einem Betrachtungszeitraum von einem Jahr ermittelte Value-at-Risk betrug auf Ebene des Bankhauses M.M.Warburg & CO € 10,7 Mio. (Vorjahr: € 12,8 Mio.). Die Risikoauslastung belegt ökonomisches Kapital im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung. Der Value-at-Risk verliert seine Aussagekraft, falls zukünftig Verluste aus bisher nicht beobachteten Ereignissen in einer Höhe eintreten, die strukturell eine andere Form der Modellierung notwendig machen sollten.

Durch die im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie vorgegebenen Maßnahmen zum Outsourcing von vorwiegend Backoffice-Prozessen der einzelnen Gruppenunternehmen in das übergeordnete Unternehmen resultiert eine strategisch gewünschte und bewusst tolerierte Abhängigkeit.

Stresstests werden im Rahmen des operationellen Risikos einerseits durch das Stressen der Eingangsparameter quantitativ, andererseits durch Szenario-Beschreibungen qualitativ dargestellt.

Die Definition der operationellen Risiken schließt grundsätzlich die jeweiligen Rechtsrisiken ein. Hierzu gehört auch das Risiko, dass aus behördlichen Überprüfungen z.B. Steuernachzahlungen und ggf. weitere finanzielle Belastungen resultieren.

In den Jahren 2007 bis 2011 führte die zur Warburg Gruppe gehörende Warburg Bank Geschäfte mit deutschen Aktientiteln über den Dividendenstichtag aus, wobei seitens des ausländischen Aktienverkäufers ICAP die Deutsche Bank als inländische Depotbank tätig war. Der durch die Future-Geschäfte bzw. im Einzelfall infolge des An- und Verkaufs der Aktien eingetretene Gewinn betrug in diesen fünf Jahren insgesamt rund € 68 Mio. (nach Steuern € 46 Mio.) und das dabei angefallene Kapitalertragsteueranrechnungsvolumen € 169 Mio.

Die zuständigen inländischen (Steuer-)Behörden haben in 2017 die Anrechnungsverfügung für das Jahr 2010, in 2018 für das Jahr 2011 und im April 2020 für die Jahre 2007 bis 2009 gegenüber der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH zurückgenommen. Gegen alle Bescheide wurde Einspruch eingelegt. Im April 2020 wurden die festgesetzten Steuern und Zinsen für die Jahre 2010 und 2011 gezahlt. Im Dezember 2020 und Januar 2021 wurden die festgesetzten Steuern für die Jahre 2007 bis 2009 gezahlt. Für die Verspätungszinsen wurde die Aussetzung der Vollziehung gewährt, welche mit BVerfG Urteil zur Angemessenheit des Zinssatzes für die Veranlagungsjahre bis 2018 endete. Trotz Eintritt der Fälligkeit, wurden die durch Rückstellungen abgedeckten Zahlungen, bisher nicht abgebucht. Ende 2021 wurden aufgrund der Verurteilung von ehemaligen Mitarbeitern Hinterziehungszinsen festgesetzt, welche zum 31.12.2020 nicht durch Rückstellungen abgedeckt waren und das Ergebnis 2021 entsprechen belasten. Die Zahlung wurde Anfang 2022 geleistet.

Das Landgericht Bonn hat im Verfahren aus 2019 zwei Londoner Aktienhändler am 18.03.2020 verurteilt und die Einziehung von Taterträgen der Warburg Gruppe in Höhe von € 176,6 Mio. angeordnet. Gegen das Urteil des Landgerichts Bonn hat die M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH im Hinblick auf die Einziehung Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht, die mit Urteil des BGH vom 28.07.2021 in vollem Umfang verworfen wurde. Die Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung wurde mit Beschluss vom 7. April 2022 abgelehnt.

Die M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH, hat als Organträgerin eine Rückstellung für operationelle Risiken in Höhe von € 36,1 Mio. gebildet. Zudem haben sich im Hinblick auf die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2009 die Hauptgesellschafter der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH bis zu einem Höchstbetrag von € 140,0 Mio. verpflichtet, die Gesellschaft von den Risiken freizuhalten. Hiervon wurde der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH Ende 2020 ein Betrag von € 111,1 Mio. zur Verfügung gestellt, so dass sich der Höchstbetrag auf € 28,9 Mio. reduziert hat. Zur Zwischenfinanzierung dieser Schuldbeitritte hat die M.M.Warburg & CO den Schuldbeitretenden jeweils ein Darlehen über € 70 Mio. gewährt, für welches Sicherheiten verpfändet wurden und nachrangig die persönliche Haftung besteht. Diese Darlehen wurden fristgerecht zum 30.05.2022 zurückgezahlt.

In den Jahren 2009 und 2010 wurden von der Warburg Invest KAG mbH zwei Sondervermögen verwaltet, welche Geschäfte mit deutschen Aktientiteln über den Dividendenstichtag durchführten, wobei seitens des Aktienkäufers eine inländische Depotbank tätig war. Die von Warburg Invest KAG mbH vereinnahmte Verwaltungsgebühr betrug in Summe € 0,78 Mio. Das Kapitalertragsteueranrechnungsvolumen betrug für diesen Zeitraum in Summe € 109 Mio. und wurde den Sondervermögen gutgeschrieben, die im wirtschaftlichen Eigentum der Fondsanleger standen. Ende 2020 erhielt die Warburg Invest KAG mbH einen Haftungsbescheid über € 60,9 Mio. Ein unmittelbares Leistungsgebot (Zahlungspflicht) war mit dem Bescheid nicht verbunden. Gegen den Haftungsbescheid wurde Einspruch eingelegt.

Für den zweiten verwalteten Fonds hat die Depotbank nach Verurteilung des ehemaligen Geschäftsführers der Warburg Invest KAG mbH einen Mahnbescheid an mehrere Unternehmen und Personen zugestellt.

Im Hinblick auf die Veranlagungszeiträume 2009 und 2010 haben sich die Hauptgesellschafter der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH bis zu einem Höchstbetrag von € 110,0 Mio. verpflichtet, die Gesellschaft von den Risiken freizuhalten. Da es sich um werthaltige und durchsetzbare Ansprüche handelt, kann der Ausweis einer Rückstellung in Bezug auf den Haftungsbescheid nach heutigem Stand in dieser Höhe unterbleiben.

Nachfolgende Darstellung zu Cum/​Cum-Geschäften wurde nach Aufstellung noch einmal angepasst.

In den Jahren 2012 bis 2015 hat die Warburg Invest KAG mbH zwei Sondervermögen verwaltet, die im Rahmen der Anlageberatung durch Dritte Transaktionen mit Aktien bzw. Pensions- und Wertpapierdarlehensgeschäfte mit Aktien um den Dividendenstichtag getätigt haben, wobei Erwerb und Lieferung der Aktien vor dem Dividendenstichtag erfolgten (sog. „Cum/​Cum-Geschäfte“).

Gegenüber der Warburg Bank als Depotbank eines von der Warburg Invest verwalteten inländischen Spezial Sondervermögens erfolgten mit Datum vom 22. Dezember 2020 sowie 21. Dezember 2021 Haftungsinanspruchnahmen ohne Leistungsgebot für die Fondsgeschäftsjahre 2012/​2013 und 2013/​2014 über einen Betrag von rund € 49 Mio. Im Juni 2022 teilte die Finanzverwaltung mit, dass sie beabsichtigt, die Warburg Bank für den gesamten Zeitraum des Sondervermögens (2011/​2012 bis 2013/​2014), und damit über die bisherigen Haftungsinanspruchnahmen hinaus, als letzte inländische Zahlstelle über einen Gesamtbetrag von rd. € 98,6 Mio. in Anspruch zu nehmen. Die Warburg Bank wird hierbei weiterhin „nur“ für die Aktiengeschäfte, nicht aber auch für den Handel mit ETF-Investmentanteilen in Anspruch genommen. Insoweit ist davon auszugehen, dass die Finanzbehörde wie angekündigt den Initiator und Investor direkt in Anspruch nehmen wird.

M.M.Warburg & CO ist im Falle einer Inanspruchnahme durch die Finanzverwaltung nahezu vollständig wirtschaftlich nicht belastet. Auf Basis der Tax Indemnity mit dem Initiator kann M.M.Warburg & CO für Inanspruchnahmen durch die Finanzverwaltung für Kapitalertragsteuerbeträge für die Fondsgeschäftsjahre 2012/​2013 sowie 2013/​2014 Erstattung verlangen. Die angekündigten Beträge liegen unter den Haftungshöchstbeträgen der Tax Indemnity. Neben der Tax Indemnity stehen der Warburg Bank gegenüber dem Investor (Steuerschuldner) für verbleibende Ansprüche weitere durchsetzbare und werthaltige Ansprüche aus Gesamtschuldnerausgleich (Regress) nach § 426 BGB zu. Möglichen Regressrisiken zwischen der Warburg Bank und dem Investor im Innenverhältnis wurde durch die Bildung einer Rückstellung Rechnung getragen.

Diese Geschäftsvorfälle sind nicht im Risikomaß für operationelle Risiken enthalten, da es in der Vergangenheit keine vergleichbaren Schadensfälle gab.

Liquiditätsrisiken

Das Institutsliquiditätsrisiko teilt sich nach Betrachtungshorizont in die drei Bestandteile

1. untertägiges Liquiditätsrisiko,

2. Zahlungsunfähigkeitsrisiko und

3. strukturelles Liquiditätsrisiko.

Somit beschreibt es die Gefahr, dass die Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, sowie dass ein angestrebtes langfristiges Refinanzierungsniveau nicht mehr sichergestellt ist.

Die Abteilung Treasury, welche seit dem 01.04.2022 direkt der Geschäftsleitung unterstellt ist, ist für die Steuerung des Liquiditätsrisikos verantwortlich. Der Abteilung obliegt auch die Verwaltung des Bundesbankkontos und der verpfändbaren Liquiditäts- und Vorsorgebestände an Wertpapieren. Diese Bestände werden als Reserve in die Liquiditätssteuerung einbezogen.

Die Überwachung des Liquiditätsrisikos erfolgt täglich durch das Risikocontrolling. In 2021 wurde das verwendete Liquiditätsrisikomodell grundlegend überarbeitet. Im Ergebnis werden mittels Key Risk Indicators (KRI), weiteren Risiko-, Konzentrations- und Notfallindikatoren mit entsprechend festgelegten Frühwarn- und Eskalationsschwellen die verschiedenen Bestandteile des Liquiditätsrisikos täglich überwacht. Weiterhin werden Stresstests gerechnet und das Zahlungsunfähigkeitsrisiko zudem in zwei Basisszenarien betrachtet. Grundlage des verwendeten Modells sind die nach Laufzeitbändern (Folgetag bis 10 Jahre) gestaffelten liquiditätswirksamen Zahlungsströme (vertragliche und statistisch modellierte) sowie der Liquiditätspuffer (Anlage bei der Deutschen Bundesbank und freier Bestand notenbankfähiger Wertpapiere).

Die KRI betrachten die Bestandteile „Zahlungsunfähigkeitsrisiko“ und „strukturelles Liquiditätsrisiko“ und sind:

Ökonomischer Liquiditätsdeckungsgrad (Liquidity-at-Risk Coverage Ratio (LaR-CR))

Überlebenshorizont

Funding Ratio (Laufzeitband 12 Monate)

Die LaR-CR ist der Quotient aus Liquiditätspuffer und kumulierten Zahlungsmittelabflüssen bis zum Laufzeitband „3 Monate“, die Funding Ratio stellt das Verhältnis zwischen Passiva und Aktiva für das Laufzeitband „12 Monate“ dar. Der Überlebenshorizont gibt an, bis zu welchem Laufzeitband gemäß aktueller Liquiditätssituation ein positiver Liquiditätssaldo vorliegt. Er beschreibt auch den Zeitraum, der bei unplanmäßigen Entwicklungen für Steuerungsmaßnahmen zur Verfügung steht. Für die als wesentlich definierten Währungen wird abhängig von Liquiditätstransformationen in verschiedenen Währungen ein sogenanntes FX-Strukturlimit zur Begrenzung und Überwachung genutzt.

Die Key Risk Indicators werden durch Geschäftsleiterbeschluss limitiert. Außerdem werden Frühwarnschwellen implementiert, um für unplanmäßige Entwicklungen der Zahlungsströme jederzeit einen ausreichenden Liquiditätspuffer sicher zu stellen. Die Key Risk Indicators der M.M.Warburg & CO stellten sich zum 31.12.2021 wie folgt dar:

Ökonomischer Liquiditätsdeckungsgrad (LaR-CR (Minimum bis 3 Monate)): 213%

Überlebenshorizont: Zwei Jahre

Funding Ratio (Laufzeitband „12 Monate“): 205%

Ergänzt wird das tägliche Berichtswesen um eine monatliche und vierteljährliche kommentierte Berichterstattung, inkl. kommentierter Stresstestberichterstattung. Detaillierte Eskalationsprozesse, sowie ein umfassender Liquiditätsnotfallplan ergänzen das Risikomanagementinstrumentarium für das Liquiditätsrisiko.

Strategische Risiken

Über die oben genannten Risiken hinaus ist die Bank weiteren strategischen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen Risiken wie veränderte Rahmenbedingungen (z.B. regulatorische, demographische etc.), Kundenverhalten und Reputationsrisiken. Das Reputationsrisiko wird als die Gefahr definiert, dass durch öffentliche Berichterstattung das Vertrauen in die M.M.Warburg & CO negativ beeinflusst wird. Bei der Betrachtung des Reputationsrisikos werden zwei Aspekte unterschieden. Die langfristige Dimension wird im Rahmen der Strategie betrachtet und die kurzfristige Dimension im Rahmen des Liquiditätsrisikos abgebildet.

Den Ausprägungen des allgemeinen Geschäftsrisikos wird mit dem Vorhalten eines Puffers begegnet. Dieser Puffer wird jährlich überprüft.

Risikoposition nach bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften

Die o.g. Darstellungen des Risikoberichts umfassen die interne Steuerung, die sich der Konzern bzw. die Bank selbst auferlegt haben, um die Risiken sachgerecht im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie zu überwachen. Daneben sind zahlreiche regulatorische Anforderungen im Rahmen des bankaufsichtsrechtlichen Meldewesens zu erfüllen. Die wichtigsten Kennziffern (Eigenmittelausstattung und Liquidität) für die Bank betrugen zum 31.12.2021:

Eigenmittelquote zum Ende des Geschäftsjahres

M.M.Warburg & CO 23,0 % (Vorjahr: 18,9%)

Nach Feststellung des Jahresabschlusses ergeben sich folgende Werte:

M.M.Warburg & CO 23,1% (Vorjahr: 19,4%)

Liquiditätsanforderung nach LCR zum Ende des Geschäftsjahres

M.M.Warburg & CO 165,9% (Vorjahr: 169,6%)

Die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen und Kapitalpufferanforderungen werden eingehalten.

Die Leverage Ratio beläuft sich auf 6,7% (Vorjahr: 6,1%). Die Ermittlung der Kennziffern erfolgte nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

Die wichtigsten Kennziffern (Eigenmittelausstattung und Liquidität) für die Finanzholding-Gruppe betrugen zum 31.12.2021:

Eigenmittelquote zum Ende des Geschäftsjahres

Finanzholding Gruppe 15,2% (Vorjahr: 13,1%)

Nach Billigung des Jahresabschlusses ergeben sich folgende Werte:

Finanzholding Gruppe 15,8% (Vorjahr: 13,7%)

Liquiditätsanforderung nach LCR zum Ende des Geschäftsjahres

Finanzholding Gruppe 192,6% (Vorjahr: 209,2%)

Die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen und Kapitalpufferanforderungen werden nach Billigung wieder eingehalten.

Risikotragfähigkeit gemäß MaRisk.

Die Auslastung des Risikodeckungspotenzials (RDP) in der ökonomischen Perspektive mit einem Konfidenzintervall von 99,9% und einem Risikobetrachtungshorizont von 1 Jahr liegt für die M.M.Warburg & CO bei 56% (Vorjahr: 53%). Dabei wurden nachrangige Verbindlichkeiten und der Puffer für das allgemeine Geschäftsrisiko bereits vom ökonomischen Risikodeckungspotenzial abgezogen.

Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG

Das interne Überwachungssystem der Bank einschließlich der Maßnahmen, Regelungen und Verfahren nach § 25a Abs. 1 KWG ist in die vorhandene Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Es ermöglicht die Früherkennung von den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen.

Zusammenfassendes Gesamtbild der Risikolage

Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, sind weder unter Substanz- noch unter Liquiditätsaspekten erkennbar. Zur Zwischenfinanzierung der Schuldbeitritte hatte die M.M.Warburg & CO den Schuldbeitretenden jeweils ein Darlehen über € 70 Mio. gewährt, für welches Sicherheiten verpfändet wurden und nachrangig die persönliche Haftung besteht. Diese Darlehen wurden fristgerecht zum 30.05.2022 zurückgezahlt.

Prognosebericht mit Chancen und Risiken

Basierend auf der erwarteten Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Bankenbranche stellen wir im weiteren Verlauf des Prognose- und Chancenberichts die voraussichtliche Geschäftsentwicklung der Bank in 2022 dar.

Die dabei getroffenen Aussagen beruhen auf unseren derzeitigen Plänen, Einschätzungen und Erwartungen. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können erheblich von unseren heute getroffenen Annahmen und der daraus abgeleiteten Prognose abweichen. Insbesondere aufgrund des aktuellen Kriegsgeschehen und der Corona-Pandemie bestehen derzeit bzw. weiterhin erhebliche Prognoseunsicherheiten.

Sachverhalte und Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung unserer Prognose führen können, werden im Folgenden als Chancen bezeichnet. Sachverhalte und Ereignisse, die zu einer negativen Abweichung von unserer Prognose führen können, werden als Risiken bezeichnet.

Gesamtwirtschaft

Mit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine haben sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich eingetrübt. Während noch zu Jahresbeginn die Erwartung vorherrschte, dass sich die Weltwirtschaft im Jahr 2022 weiter von den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie erholen würde und erneut ein überdurchschnittlich starkes Wachstum zu erwarten wäre, ist nun davon auszugehen, dass sich das globale Wirtschaftswachstum – zumindest temporär – deutlich abschwächen wird. Dies liegt zum einen daran, dass sich die Rohstoffpreise seit Kriegsbeginn deutlich verteuert haben und der damit verbundene weitere Anstieg der Inflationsraten zu einer Verringerung der Kaufkraft bei Verbrauchern und Unternehmen führt. Zum anderen belastet die Unsicherheit das Konsum- und Investitionsverhalten. So nehmen die konjunkturellen Risiken mit jedem Tag, an dem sich der Krieg fortsetzt und keine Entspannung der Rohstoffpreise zu beobachten ist, zu. Auch wenn die negativen Erstrundeneffekte aus den gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen verkraftbar sind, gehen von Zweit- und Drittrundeneffekten wesentlich negativere Implikationen für die Wirtschaft aus. Aus diesem Grund sind die Wachstumsprognosen für die Weltwirtschaft zuletzt nach unten korrigiert worden, wobei weiterhin Unsicherheit über das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwäche herrscht. Eine globale Rezession scheint aus heutiger Sicht unwahrscheinlich zu sein, es zeichnet sich eher eine längere Phase der Stagflation ab.

Da die Kaufkraft der privaten Haushalte aufgrund der weiter steigenden Inflationsraten sinkt, ist zu erwarten, dass der Konsum als erhoffter Wachstumsmotor in diesem Jahr ausfällt oder von ihm zumindest geringere Wachstumsimpulse ausgehen als bislang erwartet wurde. Hiervon sind vor allem Deutschland und Europa, weniger dagegen die USA, betroffen. Insofern ist eine Reduzierung der ursprünglichen Wachstumsprognose vor allem für die europäischen Volkswirtschaften unausweichlich. Geht man beispielsweise von einer Stagnation der deutschen Wirtschaft im ersten und im zweiten Quartal und von einer Rückkehr auf den Wachstumspfad in der zweiten Jahreshälfte aus, würde sich in diesem Jahr nur noch ein BIP-Wachstum von etwa zwei Prozent ergeben, wobei die Hälfte des Zuwachses allein auf dem statistischen Überhang beruht. Zwar ist der Auftragsbestand bei den deutschen Unternehmen so hoch wie niemals zuvor, allerdings ist fraglich, ob und wann die Bestellungen abgearbeitet werden können. So ist davon auszugehen, dass es zusätzliche Verzögerungen in den europäischen Häfen geben wird, da die für Russland bestimmte Fracht nicht mehr umgeschlagen werden kann. Dies und weitere Verspätungen in den bereits überlasteten Häfen werden den Betrieb verlangsamen und die verfügbaren Kapazitäten verringern. Höhere Transportkosten und anhaltende Lieferkettenprobleme dürften sich von daher auch in den kommenden Monaten bremsend auf die Konjunktur auswirken.

Für die größte Volkswirtschaft der Welt, die Vereinigten Staaten, sind die direkten wirtschaftlichen Risiken, die aus dem Krieg Russlands mit der Ukraine resultieren, gering, weil die USA kaum Exposure im Handel mit Russland haben. Die Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsproduktes wird sich allerdings von 5,7 Prozent in 2021 auf etwa drei Prozent verlangsamen. Vor allem der US-Konsument ist ein Garant für ein starkes Wirtschaftswachstum. Steigende Energiepreise und eine deutliche Straffung der Geldpolitik durch die US-Notenbank erhöhen allerdings die Abwärtsrisiken für die US-Wirtschaft.

Die Inflationsraten sind aufgrund der starken Zunahme der globalen Nachfrage im Rahmen des gleichzeitigen „Reopenings“ vieler Volkswirtschaften 2021 stark angestiegen. Aufgrund der Rohstoffpreise werden die Preissteigerungsraten in der ersten Jahreshälfte 2022 weiter zulegen, im weiteren Jahresverlauf ist dann mit einer leichten Entspannung zu rechnen. Zudem nimmt das Risiko zu, dass es zu einer Lohn-Preis-Spirale kommt, vor allem in den USA. Die hohe Inflation erhöht den Druck auf die Notenbanken, die Leitzinsen anzuheben. Die US-Notenbank hat bereits die Zinswende eingeläutet und im März begonnen, ihren Leitzins zu erhöhen. Bis Jahresende wird eine Straffung Richtung drei Prozent erwartet, weitere Schritte dürften 2023 folgen. Zudem soll die Bilanzsumme der US-Notenbank reduziert werden, was ebenfalls einer restriktiveren Geldpolitik gleichkommt. Auch die Europäische Zentralbank wird ihre Geldpolitik in diesem Jahr straffen. Nach Beendigung der Anleihekaufprogramme zu Beginn des dritten Quartals ist eine erste Zinserhöhung im Juli wahrscheinlich. Ein weiterer Zinsschritt im September dürfte dafür sorgen, dass in der Eurozone die Zeit negativer Einlagezinsen vorbei sein wird. Die Jahresendprognose für 10-jährige Bundesanleihen von 1,0 Prozent spiegelt den geldpolitischen Kurswechsel sowie die hohe Inflation wider, allerdings könnten die Renditen im Jahresverlauf auch noch etwas stärker ansteigen.

Aufgrund der geopolitischen Risiken und der erwarteten geldpolitischen Wende wird 2022 ein turbulentes Jahr für Anleihen. Sichere Staatsanleihen wie Bundesanleihen oder US-Treasuries stehen im Spannungsfeld zwischen Inflationssorgen und Kriegsangst. Während die anhaltend hohe Inflation sowie die bevorstehende geldpolitische Straffung auf weitere Kursverluste hindeuten, sind sichere Staatsanleihen bei Marktteilnehmern zumindest zeitweise als „sichere Häfen“ beliebt. Grundsätzlich sollten die Renditen im weiteren Jahresverlauf jedoch weiter ansteigen. Unternehmensanleihen leiden unter der geringeren Liquidität in Krisenzeiten, sodass sich die Credit Spreads ausgeweitet haben. Da aber aus heutiger Sicht keine Rezession erwarten wird, sollten sich die Kurse wieder erholen.

2022 wird ein Jahr hoher Volatilität an den Aktienmärkten werden. Als zentrale Belastungsfaktoren erweisen sich zum einen die erwarteten Zinssteigerungen und zum anderen der geopolitische Konflikt zwischen der Ukraine und Russland. Steigende Zinsen belasten vor allem hoch bewertete Growth-Aktien. Ein Übergreifen der Kriegshandlungen auf andere osteuropäische Staaten erscheint unwahrscheinlich, jedoch lässt sich nur schwer vorhersagen, wie sich der Konflikt weiterentwickelt. Anleger dürften ihren Risikoappetit zeitweise verringern. Noch sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vergleichsweise robust, sodass ein kurzfristiger ökonomischer Schock ausgehalten werden kann. Würden die Öl- und Gaspreise oder auch die Preise anderer Rohstoffe weiter ansteigen oder sollte die Energieversorgung beeinträchtigt werden, dürfte die Wirtschaft jedoch stärker in Mitleidenschaft gezogen werden. Solange aber keine globale Rezession eintritt, ist eine Kurserholung im weiteren Jahresverlauf wahrscheinlich. Dabei dürften sich zunächst US-amerikanische Aktien besser entwickeln, während europäische Titel für den Fall größeres Aufholpotenzial haben, wenn die geopolitischen Spannungen abklingen.

Der US-Dollar hat gegenüber dem Euro, aber auch gegenüber fast allen anderen Währungen in den vergangenen Monaten deutlich aufgewertet. Die unterschiedliche Geldpolitik dies- und jenseits des Atlantiks spricht dafür, dass der US-Dollar gegenüber dem Euro weiter aufwertet, zumal der US-Dollar von geopolitischen Krisen meistens profitiert.

Branche

Die Aussichten für die Bankbranche sind weiterhin mit großen Herausforderungen verbunden. Im Zuge des Kriegsgeschehen und der Corona-Pandemie bleiben die Planungsunsicherheiten und Risiken massiv erhöht. Diese Unsicherheiten führen zu erheblich höheren Volatilitäten bei der Bewertung von Vermögenstiteln, wodurch der globale und lokale Bankensektor mit Blick auf seine Ertragserwartungen sowie seinen Risikovorsorge- und Kapitalbedarf spürbar belastet wird.

Nach wie vor gilt, dass die Auswirkungen erst offensichtlich werden, wenn klar ist, wie die schrittweise Rückkehr zur Normalität letztlich funktioniert, wann sie möglich ist und welche Ertragspotenziale für die Banken im Zusammenhang mit einem potenziellen Konjunkturaufschwung entstehen. Hierbei muss auch von einem veränderten aufsichtsrechtlichen Umfeld ausgegangen werden. Ein neues Ausmaß an regulatorischen Kontrollen, aber auch ein sich wandelndes Kundenverhalten ist zu erwarten.

Wie schon im Vorjahr wird die Bewältigung der Krisen weiterhin von den Banken erhebliche Anstrengungen erfordern und eine Fortsetzung und gegebenenfalls auch eine weitere Verschärfung der in den Instituten bereits eingeleiteten Maßnahmen erfordern. Dies betrifft auch die Maßnahmen zur Digitalisierung und Kostenreduzierung.

Die Gefahr, dass die Ergebnislücke zwischen Top Banken und Nachzüglern dabei wächst, ist existent. Banken dürfen es daher nicht versäumen, schnelle und mutige Maßnahmen zu ergreifen, um veraltete und kostspielige Geschäftsmodelle zu ändern. Zusätzlich fordern sogenannte FinTechs die Geschäftsmodelle etablierter Kreditinstitute heraus, indem sie die Wertschöpfungskette segmentieren und ihre eigenen Produkte mit anderen koppeln.

Vor diesem Hintergrund ist die Aufgabe der Banken – neben der Krisenbewältigung – das Management der wichtigsten Trends zur (digitalen) Banktransformation.

M.M.Warburg & CO

Die Abweichungsanalyse der Planungsgrößen für das Geschäftsjahr 2021 stellt sich wie folgt dar:

Planungsgröße 2021
Jahresüberschuss leicht positiv Ziel erreicht
Zinsüberschuss leicht rückläufig Ziel erreicht
Provisionsüberschuss leicht steigend nicht erreicht
Handelsergebnis leicht steigend nicht erreicht
Verwaltungsaufwand leicht steigend nicht erreicht
Risikovorsorgebedarf deutlich rückläufig Ziel erreicht
Eigenkapitalrentabilität /​ Return on Equity (RoE) 7,0% nicht erreicht
Cost Income Ratio < 85% nicht erreicht

Die Planungsgrößen wurden, wie oben dargestellt, erreicht. Sowohl beim RoE als auch bei der CIR werden die Zielwerte aufgrund geringerer Erträge (Provisionsüberschuss und Handelsergebnis) und gleichzeitig erhöhter Aufwände (Verwaltungsaufwand) im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Neuausrichtung der Governance (Belastung von ca. € 11 Mio.) nicht erreicht.

Zur Sicherung des zukünftig nachhaltigen und profitablen Wachstums im Kundengeschäft werden im Rahmen der strategischen Fokussierung die langfristige Ertrags- und Kostenstruktur verbessert. Die herausgearbeiteten Initiativen und die entsprechenden Maßnahmen sollen bis zum Geschäftsjahr 2024 implementiert werden. Damit wird mittelfristig die Einhaltung der Zielwerte angestrebt.

M.M.Warburg & CO hat bereits im Zusammenhang mit dem neuen strategischen Zielbild die Transformation begonnen. Unverändert stehen wir dabei als zuverlässiger Partner für unsere Kunden zur Verfügung und bieten auf Basis unserer Eigenständigkeit bedarfsgerechte Finanzierungs- und Anlagemöglichkeiten an.

Für 2022 kommt es darauf an, die erwarteten Fortschritte aus unserem Transformationsprogramm bei wirtschaftlicher Erholung zu nutzen. Daraus resultierend gehen wir für 2022 insgesamt von einem leicht positiven Ergebnis aus und erwarten eine Eigenkapitalrentabilität im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Die in der Geschäftsplanung verarbeiteten Informationen beruhen überwiegend auf einem Erkenntnisstand noch vor Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts. Auch wenn die Warburg Bank derzeit direkt nur unwesentlich von den Auswirkungen dieses Konflikts betroffen ist, ist nicht auszuschließen, dass über mittelbare Effekte im weiteren Geschäftsverlauf eine nicht nur unwesentliche Betroffenheit eintreten kann.

Unabhängig davon führt der Konflikt zu einer deutlich erhöhten Unsicherheit in der Prognose des weiteren Geschäftsverlaufs.

Alle Geschäftsfelder (Private & Corporate Banking, Capital Markets & Asset Management) gehen dabei insgesamt von ggü. 2021 steigenden operativen Erträgen aus. Infolge des aktuellen Zinsniveaus und eines eingeschränkten Fristentransformationsergebnisses erwarten wir ein Zinsergebnis auf leicht schwächerem Niveau als im Vorjahr. Mögliche künftige Zinsentscheidungen der Notenbanken als Reaktion auf die gestiegene Inflation sind noch nicht eingeflossen. Unterstützt durch die Gewinnung neuer Mandate haben wir für 2022 einen deutlichen Anstieg des Provisionsüberschusses sowie des Handelsergebnisses geplant.

Bezüglich der Verwaltungsaufwendungen inklusive der Abschreibungen, gehen wir für 2022 von einer stabilen Entwicklung ohne Berücksichtigung von Sondereffekten aus und rechnen, unter Berücksichtigung der Entwicklung der operativen Erträge, mit einer im Vorjahresvergleich deutlich verbesserten Cost Income Ratio.

Risiken haben wir, soweit erkennbar, Rechnung getragen. Das Finanzanlageergebnis erwarten wir dabei auf deutlich verbessertem Niveau sowie das Bewertungsergebnis Kredit auf deutlich niedrigerem Niveau als im Vorjahr und damit auf Höhe des erwarteten Verlustes des Kreditportfolios.

Der Lagebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung, die auf derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen beruhen. Diese Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher von den getroffenen Annahmen abweichen.

 

Hamburg, 24. Juni 2022

M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien
M.M.Warburg & CO Geschäftsführungs-Aktiengesellschaft

 

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2021

Aktivseite

in Euro 31.12.2021 31.12.2020
1. Barreserve
a) Kassenbestand 2.007.275,74 1.895.613,25
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 43.686.547,27 1.168.054.336,43
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 43.686.547,27 (1.168.054.336,43)
45.693.823,01 1.169.949.949,68
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 1.073.316.200,34 85.440.173,97
b) andere Forderungen 8.422.099,26 59.935.043,30
1.081.738.299,60 145.375.217,27
3. Forderungen an Kunden 822.004.253,63 1.096.026.549,18
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 170.651.775,46 (256.970.245,29)
Kommunalkredite 32.253.869,00 (32.352.649,15)
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0,00
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 (0,00)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0,00
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 0,00 (0,00)
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 604.002.430,06 669.005.197,57
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 604.002.430,06 (669.005.197,57)
bb) von anderen Emittenten 927.211.104,17 938.733.951,96
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 890.076.926,98 1.531.213.534,23 (902.888.056,28)
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0,00
Nennbetrag 0,00 (0,00)
1.531.213.534,23 1.607.739.149,53
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 18.520.446,88 27.394.101,11
6a. Handelsbestand 69.097.148,74 50.670.891,99
7. Beteiligungen 53.810.129,23 54.580.982,87
darunter:
an Kreditinstituten 18.100.404,46 (17.530.187,60)
an Finanzdienstleistungsinstituten 56.946,49 (56.946,49)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 72.566.511,82 88.974.645,77
darunter:
an Kreditinstituten 40.054.450,15 (55.705.451,37)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 (0,00)
9. Treuhandvermögen 443.276.144,58 608.772.687,02
darunter: Treuhandkredite 0,00 (0,00)
10. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0,00
b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 875.144,00 810.434,57
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00
d) geleistete Anzahlungen 7.769.404,69 2.544.083,27
8.644.548,69 3.354.517,84
11. Sachanlagen 90.207.938,57 198.206.758,58
12. Sonstige Vermögensgegenstände 100.859.791,90 127.560.197,31
13. Rechnungsabgrenzungsposten 1.246.897,19 1.344.995,74
14. Aktive latente Steuern 0,00 0,00
15. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 0,00
16. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
Summe der Aktiva 4.338.879.468,07 5.179.950.643,89

Passivseite

in Euro 31.12.2021 31.12.2020
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 83.226.344,00 71.290.959,52
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 106.359.674,09 614.864.286,21
189.586.018,09 686.155.245,73
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 22.144.795,19 25.284.007,02
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 3.946.235,78 4.720.634,27
26.091.030,97 30.004.641,29
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 2.754.994.937,43 2.608.872.464,41
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 413.955.554,97 697.360.190,72
3.168.950.492,40 3.306.232.655,13
3.195.041.523,37 3.336.237.296,42
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0,00
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0,00
0,00 0,00
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 0,00
4. Handelsbestand 40.481.362,17 51.664.459,10
5. Treuhandverbindlichkeiten 443.276.144,58 608.772.687,02
darunter: Treuhandkredite 0,00
6. Sonstige Verbindlichkeiten 37.295.309,94 70.474.777,55
7. Rechnungsabgrenzungsposten 15.260.490,60 8.403.916,45
8. Passive latente Steuern 0,00 0,00
9. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 39.521.799,00 38.129.543,00
b) Steuerrückstellungen 0,00 0,00
c) andere Rückstellungen 15.981.494,95 12.736.764,51
55.503.293,95 50.866.307,51
10. Nachrangige Verbindlichkeiten 98.500.000,00 103.500.000,00
11. Genussrechtskapital 0,00 0,00
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 (0,00)
12. Fonds für allgemeine Bankrisiken 3.849.290,71 3.849.290,71
darunter Sonderposten gemäß §340e HGB 3.849.290,71 (3.849.290,71)
13. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 125.000.000,00 125.000.000,00
b) Kapitalrücklage 135.000.000,00 135.000.000,00
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 0,00 0,00
cb) Rücklage für eigene Anteile 0,00 0,00
cc) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 0,00 0,00
cd) andere Gewinnrücklagen 0,00 0,00 0,00
d) Bilanzgewinn 86.034,66 26.663,40
260.086.034,66 260.026.663,40
Summe der Passiva 4.338.879.468,07 5.179.950.643,89
EUR EUR EUR
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0,00
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen 24.539.968,12 32.566.258,13
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0,00
24.539.968,12 32.566.258,13
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0,00
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0,00
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 111.691.765,61 151.971.224,24
111.691.765,61 151.971.224,24

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

Aufwendungen
in Euro
31.12.2021 31.12.2020
1. Zinsaufwendungen 15.829.900,64 18.752.773,05
abzüglich positiver Zinsen -17.229.508,04 -11.888.798,02
-1.399.607,40 6.863.975,03
2. Provisionsaufwendungen 8.933.752,62 7.171.674,87
3. Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0,00
4. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 60.906.879,30 54.254.038,46
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 11.498.785,30 72.405.664,60 10.263.542,45
64.517.580,91
darunter: für Altersversorgung 3.404.230,93 (2.325.568,20)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 67.006.418,33 60.255.458,58
139.412.082,93 124.773.039,49
5. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 11.230.278,34 11.535.099,22
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 33.876.558,93 20.954.491,51
7. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 23.955.326,47
8. Zuführung Fonds allgemeine Bankrisiken 0,00 0,00
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 11.584.204,11 644.075,74
10. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0,00
11. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
13. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen 5.011,00 7.484,18
14. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 0,00 7.447.800,00
15. Jahresüberschuss 59.371,26 0,00
Summe der Aufwendungen 203.701.651,79 203.352.966,51
Erträge
in Euro
31.12.2021 31.12.2020
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 37.579.400,64 44.536.248,62
abzüglich negativer Zinsen -8.389.248,37 -5.905.216,40
29.190.152,27 38.631.032,22
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen -2.898.149,24 -354.380,84
abzüglich negativer Zinsen 0,00 0,00
-2.898.149,24 -354.380,84
26.292.003,03 38.276.651,38
2. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 180.628,83 948.313,04
b) Beteiligungen 3.157.326,13 3.568.223,47
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 2.618.000,00 3.909.000,00
5.955.954,96 8.425.536,51
3. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 4.958.177,88 3.496.154,98
4. Provisionserträge 105.337.297,57 100.185.280,18
5. Nettoertrag des Handelsbestands 6.710.005,72 6.616.955,01
6. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 3.574.665,66 0,00
7. Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 1.850.000,00
8. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0,00
9. Sonstige betriebliche Erträge 50.873.546,97 29.098.966,83
10. Außerordentliche Erträge 0,00 403.421,62
11. Erträge aus Verlustübernahme 0,00 0,00
12. Jahresfehlbetrag 0,00 15.000.000,00
Summe der Erträge 203.701.651,79 203.352.966,51
in Euro 31.12.2021 31.12.2020
1. Jahresüberschuß/​Jahresfehlbetrag 59.371,26 -15.000.000,00
2. Gewinnvortrag/​Verlustvortrag aus dem Vorjahr 26.663,40 26.663,40
86.034,66 -14.973.336,60
3. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 0,00 0,00
86.034,66 -14.973.336,60
4. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage 0,00 0,00
b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 0,00 0,00
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen 0,00 0,00
d) aus anderen Gewinnrücklagen 0,00 0,00 15.000.000,00
86.034,66 26.663,40
5. Entnahmen aus Genussrechtskapital 0,00 0,00
86.034,66 26.663,40
6. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage 0,00 0,00
b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 0,00 0,00
c) in satzungsmäßige Rücklagen 0,00 0,00
d) in andere Gewinnrücklagen 0,00 0,00 0,00
86.034,66 26.663,40
7. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals 0,00 0,00
8. Bilanzgewinn 86.034,66 26.663,40

ANHANG

Allgemeine Angaben

1. Grundlagen

Die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien („M.M.Warburg & CO“) mit Sitz in Hamburg ist eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 84168.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute aufgestellt worden. Aktienrechtliche Vorschriften wurden beachtet.

Zahlen des Vorjahres sind, soweit nicht anders vermerkt, in Klammern angeführt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bank hat im Rahmen der Ablösung ihres Kernbankensystems MBS die Buchungsmethodik für Wertpapiergeschäfte vom Valutatag auf den Handelstag umgestellt, d.h. Wertpapiergeschäfte werden direkt am Handelstag bilanziell erfasst. Die Auswirkungen (>T€ 100) hieraus (sog. „Bilanzverlängerung“) stellen sich je Bilanzposition wie folgt dar:

Position Betrag
(in T€)
Forderung /​ Bank /​ Ausland 699
Forderung /​ Bank /​ Inland 5.254
Forderung /​ Kunde /​ Ausland 1.989
Forderung /​ Kunde /​ Inland 3.164
Verbindlichkeit /​ Bank /​ Ausland 508
Verbindlichkeit /​ Bank /​ Inland 3.189
Verbindlichkeit /​ Kunde /​ Ausland 2.338
Verbindlichkeit /​ Kunde /​ Inland 5.020

2. Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind mit dem Nominalbetrag oder den Anschaffungskosten ausgewiesen und werden um erforderliche Wertberichtigungen gekürzt. Unterschiedsbeträge zwischen Nominal- und Auszahlungsbetrag, die Zinscharakter haben, werden unter den aktiven oder passiven Abgrenzungsposten erfasst (siehe Anhangangaben 7 und 10).

3. Wertpapiere

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die dauerhaft gehalten werden sollen, sind als Finanzanlagen bilanziert. Für bestimmte Portfolios erfolgt die Bilanzierung unter Anwendung des § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB; für Wertpapiere, die als Finanzanlagen bilanziert sind und anderen Portfolios zugeordnet werden, wird das Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB genutzt. Von der gemäß § 340c Abs. 2 HGB zulässigen Aufrechnung wird Gebrauch gemacht. Für Angaben zur Bilanzierung von in Bewertungseinheiten befindlichen Beständen verweisen wir auf Anhangangabe 15.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nicht dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen, und auch nicht dem Handelsbestand zugeordnet sind, sind als Umlaufvermögen nach dem strengen Niederstwertprinzip gemäß § 340e Abs. 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 und 4 HGB mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenwerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Zuschreibungen nach dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB werden vorgenommen.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind, sofern sie zu Handelszwecken gehalten werden, wie im nachfolgenden Abschnitt „Handelsbestand“ beschrieben, bewertet.

Die Bank schließt Wertpapierleihegeschäfte als Entleiher ab. Barsicherheiten werden dabei nicht gestellt, das wirtschaftliche Eigentum an den Papieren verbleibt beim Verleiher; dementsprechend werden die entliehenen Papiere außerbilanziell erfasst.

4. Handelsbestand

Die Definition des Handelsbestands orientiert sich an Art. 4 Nr. 85 der Capital Requirements Regulation (CRR). „Positionen, die mit Handelsabsicht gehalten werden“, sind dort wie folgt definiert:

a. Eigenhandelspositionen und Positionen, die sich aus Kundenbetreuung und Marktpflege ergeben,

b. Positionen, die zum kurzfristigen Wiederverkauf gehalten werden,

c. Positionen, bei denen die Absicht besteht, aus bestehenden oder erwarteten kurzfristigen Kursunterschieden zwischen Ankaufs- und Verkaufskurs oder aus anderen Kurs- oder Zinsschwankungen Profit zu ziehen.

Entscheidend für die Zuordnung zum bilanziellen Handelsbestand ist dabei die Absicht, mit den jeweiligen Finanzinstrumenten (und Edelmetallen) einen Eigenhandelserfolg erzielen zu wollen. Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert.

Die Handelsbestände werden zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags gemäß § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB bewertet. Der Risikoabschlag wird unter Berücksichtigung aller aktivisch und passivisch ausgewiesenen Handelsbestände ermittelt und stellt ein nach finanzmathematischen Methoden ermitteltes Verlustpotenzial dar (Value at Risk, VaR). Der VaR wird auf Basis einer Haltedauer von zehn Tagen, und eines Konfidenzniveaus von 99% sowie unter Berücksichtigung eines Beobachtungszeitraums von 250 Handelstagen ermittelt. Der VaR wird von dem auf der Aktivseite ausgewiesenen Handelsbestand abgesetzt.

Nach den Regelungen des § 340e Abs. 4 Satz 1 HGB sind 10% der Nettoerträge des Handelsbestands dem Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zuzuführen. Der Sonderposten darf nur unter den in § 340e Abs. 4 Satz 2 HGB genannten Bedingungen aufgelöst werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte keine Auflösung. Im Vorjahr ergab sich ein Auflösungsbetrag in Höhe von T€ 60.

5. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit ihren Anschaffungskosten oder – bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung – gemäß § 340e Abs. 1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei nicht börsennotierten Unternehmen erfolgt die Bewertung mithilfe eines Ertragswertverfahrens. Zuschreibungen nach dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB werden vorgenommen. Von der gemäß § 340c Abs. 2 HGB zulässigen Aufrechnung wird Gebrauch gemacht.

6. Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden mit ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert; es wird linear pro rata temporis über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die jeweils zugrundeliegende Nutzungsdauer orientiert sich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 250 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 250 und € 1.000 wird ein Sammelposten gebildet, der von untergeordneter Bedeutung ist. Der Sammelposten wird planmäßig linear über fünf Jahre abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert angegeben.

7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Von der Möglichkeit, Unterschiedsbeträge gemäß § 340e Abs. 2 sowie gemäß § 250 Abs. 3 HGB hier auszuweisen, wird Gebrauch gemacht; die entsprechenden Posten werden planmäßig aufgelöst.

8. Übrige Vermögensgegenstände

Die weiteren, hier nicht benannten Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Von dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB latente Steuern zu aktivieren macht die Bank keinen Gebrauch.

9. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungs- bzw. Nominalbetrag bewertet.

10. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Von der Möglichkeit, Unterschiedsbeträge gemäß § 340e Abs. 2 HGB hier auszuweisen, wird Gebrauch gemacht; die entsprechenden Posten werden planmäßig aufgelöst.

11. Rückstellungen

Alle Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten nach den in 2018 überarbeiteten Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelten Erfüllungsbetrag bewertet. Die Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird mit dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz vorgenommen, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren für die vergangenen zehn Geschäftsjahre ergibt (§ 253 Abs. 2 HGB).

Für Pensionszusagen im Sinne des Artikels 28 Abs. 1 EGHGB wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht und auf eine Passivierung verzichtet.

Andere Rückstellungen, bei denen es sich um Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten oder für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften handelt, werden in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen gemäß den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

12. Risikovorsorge

Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle erkennbaren Bonitäts- und Länderrisiken sowie für latente Ausfallrisiken und die Vorsorge für allgemeine Bankrisiken. Die Höhe der Risikovorsorge für einzeln betrachtete Adressenausfallrisiken bemisst sich dabei nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Forderungen und dem wahrscheinlich einbringlichen Wert.

Dem latenten Kreditrisiko wird in Form von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Deren Ermittlung wurde in Vorbereitung auf den IDW RS BFA 7 bereits in 2019 umgestellt und erfolgt auf Basis des Vermögensverlusts, der innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr aus einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung von Kapital- und Zinsverpflichtungen in der ursprünglich vereinbarten Höhe bzw. zu den ursprünglich vereinbarten Zahlungszeitpunkten erwartet werden kann (12-Monats-Expected-Loss); Erlöse aus der Verwertung von erhaltenen Kreditsicherheiten werden bei der Ermittlung berücksichtigt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte eine Auflösung der Pauschalwertberichtigung in Höhe von € 1,9 Mio. Im Vorjahr betrug die Auflösung der Pauschalwertberichtigungen € 3,9 Mio.

13. Währungsumrechnung

Die auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände, Schulden und schwebenden Geschäfte außerhalb des Handelsbuchs werden in jeder Währung aufgrund des Verzichts auf strategische Währungspositionen als besonders gedeckt eingestuft. Die Steuerung der Gesamtposition je Währung erfolgt im Handelsbuch. Dementsprechend fallen alle Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung im Nettoertrag des Handelsbestands an.

14. Beizulegende Zeitwerte

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten erfolgt grundsätzlich auf Basis der auf einem aktiven Markt notierten Preise (Mark-to-Market). Sind entsprechende Preise nicht verfügbar, wird geprüft, inwieweit Preise von Geschäftspartnern oder Preisagenturen gestellt werden können bzw. auf beobachtbare Marktdaten zurückgegriffen werden kann (Mark-to-Matrix). Ansonsten werden geeignete Modelle genutzt, um den beizulegenden Zeitwert zu ermitteln (Mark-to-Model).

Die Höhe, der Zeitpunkt und die Sicherheit künftiger Zahlungsströme aus Derivaten sind mit Unsicherheiten behaftet, was sich entsprechend auf ihre beizulegenden Zeitwerte auswirkt. Die wesentlichen Determinanten in diesem Zusammenhang sind

die zukünftige Entwicklung von Marktpreisen, insbesondere von Zinssätzen, Wechselkursen und Aktienkursen,

die Volatilität dieser Preise und

das Ausfallrisiko der Kontrahenten.

15. Bewertungseinheiten

Zu Bewertungseinheiten werden Grundgeschäfte (Vermögensgegenstände) und Sicherungsgeschäfte zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken zusammengefasst. Bei Bewertungseinheiten werden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze in dem Umfang und für den Zeitraum nicht angewendet, in dem sich die gegenläufigen Wertänderungen ausgleichen. Für die Abbildung des gesicherten Teils der Bewertungseinheiten findet die sog. Einfrierungsmethode Anwendung.

16. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)

Gemäß IDW RS BFA 3 wurde zum Bilanzstichtag auf Basis einer barwertigen Betrachtungsweise unter Berücksichtigung voraussichtlich noch anfallender Risiko- und Verwaltungskosten nachgewiesen, dass aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) kein Verpflichtungsüberschuss besteht. Somit war die Bildung einer Rückstellung gemäß § 340a in Verbindung mit § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB nicht erforderlich.

17. Negative Zinserträge und -aufwendungen

Negative Zinsen aus Aktivgeschäften und positive Zinsen aus Passivgeschäften werden als Reduktion des Zinsertrags bzw. Zinsaufwands erfasst und im GuV-Formblatt gesondert ausgewiesen.

Erläuterungen zur Bilanz

18. Forderungen an Kreditinstitute

Forderungen an Kreditinstitute 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
täglich fällig 1.073.316 85.440
davon an verbundene Unternehmen 6.752 6.079
davon an Beteiligungen 0 0
Andere Forderungen an Kreditinstitute 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
mit Restlaufzeiten von
a) bis drei Monate 8.072 8.585
b) mehr als drei Monaten bis ein Jahr 350 51.350
c) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 0 0
d) mehr als fünf Jahren 0 0
Insgesamt 8.422 59.935
davon an verbundene Unternehmen 1.334 2.436
davon an Beteiligungen 0 0
davon nachrangig 0 0

Pensionsgeschäfte bestanden zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr nicht.

19. Forderungen an Kunden

Forderungen an Kunden 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
mit Restlaufzeiten von
a) bis drei Monate 304.553 422.166
b) mehr als drei Monaten bis ein Jahr 185.893 129.918
c) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 279.846 422.230
d) mehr als fünf Jahren 51.713 121.713
Insgesamt 822.004 1.096.027
davon mit unbestimmter Laufzeit 211.261 283.979
davon an verbundene Unternehmen 16.459 165
davon an Beteiligungen (nachrangig) 6.276 6.276
davon nachrangig 7.456 2.164

Das nach Schiffstypen diversifizierte Schiffs- und Seefahrtskreditportfolio der Bank beläuft sich inkl. offener extern zugesagter Linien auf € 140,3 Mio. (Vorjahr: € 305,3 Mio.).

Pensionsgeschäfte bestanden zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr nicht.

20. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
im. Folgejahr fällig 146.590 180.527
von verbundenen Unternehmen emittiert 11.064 14.758
börsennotiert 1.446.439 1.538.700
nicht börsennotiert 84.775 69.039
nachrangig 0 0

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Veränderung in den Buchwerten der als Finanzanlagen bilanzierten Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren; von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV wird Gebrauch gemacht.

T€ 31.12.2021 31.12.2020 Veränderung
Buchwert 1.461.627 1.441.649 19.978

Von den genannten Beständen befinden sich Wertpapiere mit einem Buchwert von T€ 950.628 (T€ 933.821) in Bewertungseinheiten (siehe Anhangangabe 28). Bezüglich des verbleibenden Bestands von T€ 510.988 (T€ 507.828) belaufen sich die vermiedenen Abschreibungen auf einen niedrigeren Marktwert auf T€ 3.263 (T€ 56). Die Abschreibungen unterbleiben, da eine dauerhafte Wertminderung nicht vorliegt.

21. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
nachrangig (nicht börsenfähig) 2.400 2.400
börsennotiert 0 0
börsenfähig, aber nicht börsennotiert 69 18.808

Die Bank hält Anteile an Sondervermögen, die mehr als 10% der umlaufenden Anteile ausmachen, mit einem dem Marktwert entsprechenden Buchwert von T€ 15.239 (T€ 19.205). Davon ist für T€ 0 (T€ 13.779) eine Anteilsrückgabe mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen möglich. Die weiteren, zur Veräußerung bestimmten Anteile in Höhe von T€ 15.239 (T€ 5.426) können am Ende der Laufzeit (10 bis 16 Jahre) an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgegeben werden. Die Sondervermögen sind in Unternehmensbeteiligungen investiert und haben in 2021 keine Ausschüttungen vorgenommen.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Veränderung in den Buchwerten der als Finanzanlagen bilanzierten Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere; von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV wird Gebrauch gemacht.

T€ 31.12.2021 31.12.2020 Veränderung
Buchwert 2.401 2.401 0

22. Handelsbestand Aktiv

Die nachfolgende Tabelle gliedert den aktivischen Handelsbestand auf:

Handelsbestand Aktiv 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Derivative Finanzinstrumente 62.225 43.891
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 6 6
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 5.671 5.164
Sonstige Vermögensgegenstände 1.394 1.851
Value at Risk (VaR) -198 -241
Insgesamt 69.097 50.671

23. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Veränderung in den Buchwerten; von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV wird Gebrauch gemacht.

Bilanzpositionen 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Veränderung
T€
Beteiligungen 53.810 54.581 -771
Anteile an verbundenen Unternehmen 72.567 88.975 -16.408

Die Verminderung des Bestandes betrifft im Wesentlichen den Verkauf einer Beteiligung und Abschreibungen auf Anteile an verbundene Unternehmen.

Die M.M.Warburg & CO hielt zum 31. Dezember 2021 keine börsennotierten Beteiligungen oder Anteile an verbundenen Unternehmen. Dies trifft auch auf das Vorjahr zu.

Die nachfolgende Tabelle gliedert die in den genannten Bilanzpositionen enthaltenen börsenfähigen Unternehmensanteile auf.

Bilanzpositionen nicht börsennotiert
31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Beteiligungen 20.000 20.000
Anteile an verbundenen Unternehmen 40.054 55.705

24. Treuhandvermögen

Die unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ ausgewiesenen Bestände beinhalten im Wesentlichen Sondervermögen, die gemäß § 100 Abs. 1 und 2 KAGB, übernommen wurden.

Treuhandvermögen 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Forderungen an Kunden 0 0
Beteiligungen 50 2.676
Sonstige Vermögensgegenstände 443.226 606.097
Insgesamt 443.276 608.773

25. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Anlagespiegel
in T€
Engeltlich erworbene Konzessionen Geleistete Anzahlungen Summe Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen
Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01.2021 35.083 2.543 37.626 265.404
Zugänge 615 5.229 5.844 2.072
Abgänge 0 0 0 155.895
Umbuchungen 0 0 0 0
Wechselkursänderungen 0 0 0 8.538
Anschaffungs- und Herstellungskosten 31.12.2021 35.698 7.772 43.470 120.119
Kumulierte Abschreibungen 01.01.2021 34.268 0 34.268 67.197
planmäßige Abschreibungen 554 3 557 10.676
Abgänge 0 0 0 48.167
Zuschreibungen 0 0 0 0
Wechselkursänderungen 0 0 0 205
Kumulierte Abschreibungen 31.12.2021 34.822 3 34.825 29.911
Buchwerte am 31.12.2021 876 7.769 8.645 90.208
Buchwerte am 31.12.2020 812 2.543 3.355 198.207

Zum Stichtag befanden sich keine eigengenutzten Grundstücke und Gebäude im Bestand (T€ 0).

In Höhe von T€ 83.124 (T€ 190.953) werden 3 Seeschiffe ausgewiesen (Vorjahr: 7 Seeschiffe). Die Schiffe werden im Auftrag der Bank durch sachkundige Dritte betrieben. T€ 7.078 (T€ 7.254) entfallen auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

26. Sonstige Vermögensgegenstände

Unter den Sonstigen Vermögensgegenständen werden Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit schwebenden Geschäften in Höhe von T€ 35.470 (T€ 49.795) ausgewiesen. Zur Besicherung eventueller Pensionsgeschäfte wurden USD-Barsicherheiten im Gegenwert von T€ 22.058 (T€ 20.357) gestellt. Forderungen aus laufenden Steuern sind mit T€ 1.869 (T€ 2.801) bilanziert. Forderungen aus Verrechnungskonten mit verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften sind in Höhe von T€ 7.576 (T€ 7.405) enthalten. Die verbleibenden hier ausgewiesenen Beträge in Höhe von T€ 33.887 (T€ 47.202) entfallen wesentlich auf Forderungen aus noch nicht abgerechneten Dienstleistungen.

27. Bewertungseinheiten

Bewertungseinheiten werden zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken gebildet.

Der prospektive Nachweis der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung über die gesamte Restlaufzeit erfolgt durch die Critical-Term-Match-Methode, der retrospektive Nachweis der Wirksamkeit ist rechnerisch durch Gegenüberstellung der für Grund- und Sicherungsgeschäfte ermittelten Bewertungsergebnisse erfolgt. Ineffektivitäten in der Sicherungsbeziehung von Grund- und Sicherungsgeschäften aus nicht abgesicherten Risiken wurden imparitätisch behandelt.

Im Rahmen entsprechender Micro-Bewertungseinheiten wurden Schuldverschreibungen des Anlagebestands über nominal T€ 923.200 (T€ 908.200) mit Zinsswaps in jeweils entsprechender betraglicher Höhe über die Restlaufzeit des Grundgeschäfts bewertet. Die Höhe der abgesicherten Risiken beläuft sich auf T€ 6.841 (T€ 7.447). Den positiven Wertänderungen der Grundgeschäfte stehen entsprechende negative Wertänderungen der Sicherungsinstrumente aus abgesicherten Risiken gegenüber. Im Vorjahr wurden negative Wertänderungen der Grundgeschäfte durch die Wertveränderungen der Sicherungsgeschäfte kompensiert.

Mit der Methode des Critical-Terms-match wird belegt, dass sich die gegenläufigen Wertänderungen im Zeitablauf der jeweiligen Bewertungseinheit (Restlaufzeit des Grundgeschäfts) künftig vermutlich ausgleichen werden.

Die vermiedenen Abschreibungen auf einen niedrigeren Marktwert aus nicht abgesicherten Risiken belaufen sich auf € 3,5 Mio. (€ 0,7 Mio.) Die Abschreibungen unterbleiben, da eine dauerhafte Wertminderung nicht vorliegt.

28. Umgliederungen

Im Geschäftsjahr 2021 erfolgten wie im Vorjahr keine Umgliederungen.

29. Vermögensgegenstände in Fremdwährung

Der Gesamtbetrag der Vermögensgegenstände, die auf Fremdwährung lauten, beträgt T€ 404.738 (T€ 450.023).

30. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
täglich fällig 83.226 71.291
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 62.561 48.324
davon gegenüber Beteiligungen 1 1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
mit Restlaufzeiten von
a) bis drei Monate 4.733 10.290
b) mehr als drei Monaten bis ein Jahr 1.286 1.900
c) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 93.343 592.980
d) mehr als fünf Jahren 6.997 9.694
Insgesamt 106.360 614.864
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 326 255
davon gegenüber Beteiligungen 0 0

Pensionsgeschäfte bestanden zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr nicht.

31. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Spareinlagen 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
mit Restlaufzeiten von
a) bis drei Monate 345 429
b) mehr als drei Monaten bis ein Jahr 2.640 3.049
c) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 962 1.237
d) mehr als fünf Jahren 0 6
Insgesamt 3.946 4.721
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
täglich fällig 2.754.995 2.608.872
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 30.403 119.659
davon gegenüber Beteiligungen 13.128 10.605
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
mit Restlaufzeiten von
a) bis drei Monate 118.381 255.646
b) mehr als drei Monaten bis ein Jahr 167.263 230.701
c) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 128.312 201.013
d) mehr als fünf Jahren 0 10.000
Insgesamt 413.956 697.360
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 5.501 5.500
davon gegenüber Beteiligungen 0 0

Pensionsgeschäfte bestanden zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr nicht.

32. Handelsbestand Passiv

Die nachfolgende Tabelle gliedert den passivischen Handelsbestand auf:

Handelsbestand Passiv 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Derivative Finanzinstrumente 39.482 51.664
Verbindlichkeiten 999 0
Insgesamt 40.481 51.664

33. Treuhandverbindlichkeiten

Treuhandverbindlichkeiten 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 443.276 608.773
Insgesamt 443.276 608.773

Die unter den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ ausgewiesenen Bestände resultieren im Wesentlichen aus der gemäß § 100 Abs. 1 und 2 KAGB erfolgten Übernahme von Sondervermögen.

34. Sonstige Verbindlichkeiten

Die Sonstigen Verbindlichkeiten umfassen von Konzernfremden erhaltene Sicherheiten in Höhe von T€ 6.779 (T€ 23.840). Die weiteren Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften betreffen überwiegend erhaltene Sicherheitsleistungen und belaufen sich auf T€ 12.912 (T€ 22.600). Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt werden mit T€ 7.453 (T€ 7.684) ausgewiesen.

35. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Unterschiedsbeträge gemäß § 340e Abs. 2 HGB bestehen in Höhe von T€ 11 (T€ 13).

36. Rückstellungen

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die zum 31. Dezember 2021 im Wesentlichen angewendeten Parameter sind:

Rechnungszinssatz p.a. 1,87%
Anwartschaftstrend (z.B. Gehalt) p.a. 1,50%
Trend Beitragsbemessungsgrenze p.a. 1,50%
Rententrend p.a. 2,00%
Durchschnittliche Fluktuation 2,18%

Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln (§ 253 Abs. 6 Satz 1 HGB). Der sich ergebende Unterschiedsbetrag T€ 2.200 (T€ 2.851) unterliegt einer Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB). Gemäß BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2016 unterliegt dieser Unterschiedsbetrag jedoch nicht einer Abführungssperre.

Für Pensionszusagen im Sinne von Art. 28 Abs. 1 EGHGB, wurde zulässigerweise auf eine Passivierung verzichtet. Bei der Berechnung wurde ein Rententrend von 1,0% angenommen. Der Barwert der Verpflichtungen beträgt T€ 214 (T€ 224). Der Differenzbetrag zwischen den beiden Erfüllungsbeträgen beträgt T€ 2 (T€ 3). Aufgrund vertraglicher Verpflichtungen eines Dritten ist die Bank im Innenverhältnis von allen Verpflichtungen aus dieser Ruhegeldzusage freigestellt.

Andere Rückstellungen

Von dem ausgewiesenen Wert von T€ 15.981 (T€ 12.737) entfallen auf Rückstellungen für offene Rechnungen T€ 7.270 (T€ 3.358), variable Vergütungen an Mitarbeiter T€ 3.750 (T€ 1.793), Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläum T€ 1.365 (T€ 1.153), Rückstellung für Urlaub/​Überstunden T€ 1.307 (T€ 1.362), Rückstellungen für Prozessrisiken T€ 987 (T€1.441) und auf Rückstellungen im Kreditgeschäft T€ 242 (T€ 658).

Nach ursprünglicher Aufstellung des Jahresabschlusses am 31. Mai 2022 wurden die Anderen Rückstellungen wie folgt geändert: Aufgrund eines Prüfungsvermerks des Finanzamts aus der laufenden Betriebsprüfung in Zusammenhang mit sog. cum/​cum-Transaktionen des Ayn Euro Fund für die Fondsgeschäftsjahre 2011/​2012 bis 2013/​2014, welcher der Bank, in ihrer Funktion als Depotbank, am 14. Juni 2022 übergeben wurde, wurde die bislang gebildete Rückstellung einer erneuten Überprüfung unterzogen. Da die Bank nunmehr davon ausgeht über werthaltige und durchsetzbare Ersatzansprüche zu verfügen wurde die Rückstellung aufgelöst. Im Gegenzug wurde möglichen Regressrisiken zwischen der Warburg Bank und dem Investor im Innenverhältnis durch die Bildung einer Rückstellung Rechnung getragen. Dieser Vorgang betrifft auch den Posten „sonstige betriebliche Aufwendungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung in gleichem Umfang. Dieser Sachverhalt hat keine materielle Auswirkung auf die Bilanz oder die Gewinn- und Verlustrechnung.

37. Nachrangige Verbindlichkeiten

Bei Verbindlichkeiten über insgesamt T€ 98.500 (T€ 103.500) entfallen auf einzelne Abschnitte die nachstehenden Beträge.

Betrag
in EUR
Währung % Fälligkeit vorzeitige
Rückzahlungsverpflichtung
6.000.000 EUR 4,00 13.10.2025 kann nicht entstehen
5.000.000 EUR 4,00 13.10.2025 kann nicht entstehen
1.000.000 EUR 4,00 12.10.2026 kann nicht entstehen
6.000.000 EUR 3,50 12.01.2027 kann nicht entstehen
4.000.000 EUR 3,50 17.01.2027 kann nicht entstehen
3.000.000 EUR 3,50 24.01.2027 kann nicht entstehen
1.000.000 EUR 3,50 28.02.2027 kann nicht entstehen
5.000.000 EUR 4,10 12.10.2027 kann nicht entstehen
5.000.000 EUR 4,13 13.12.2027 kann nicht entstehen
3.000.000 EUR 4,15 13.12.2028 kann nicht entstehen
5.000.000 EUR 4,25 12.10.2029 kann nicht entstehen
3.000.000 EUR 4,40 15.10.2030 kann nicht entstehen
3.000.000 EUR 4,40 15.10.2030 kann nicht entstehen
5.000.000 EUR 4,25 04.11.2030 kann nicht entstehen
5.000.000 EUR 4,30 11.11.2030 kann nicht entstehen
5.000.000 EUR 4,50 19.03.2031 kann nicht entstehen
10.000.000 EUR 5,50 keine kann nicht entstehen
2.500.000 EUR 5,50 keine kann nicht entstehen
5.000.000 EUR 5,50 keine kann nicht entstehen
10.000.000 EUR 5,50 keine kann nicht entstehen
5.000.000 EUR 5,50 keine kann nicht entstehen
1.000.000 EUR 5,50 keine kann nicht entstehen

In der Berichtsperiode sind für die nachrangigen Verbindlichkeiten Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 5.002 (T€ 4.864) angefallen.

In Höhe von T€ 65.000 (T€ 70.000) werden nachrangige Schuldscheindarlehen ausgewiesen. Deren Bedingungen entsprechen Art. 62 in Verbindung mit Art. 63 CRR. Umwandlungen in Kapital oder in eine andere Schuldform sind nicht vereinbart.

Im Gesamtumfang sind T€ 33.500 Namensschuldverschreibungen enthalten, die aufsichtsrechtlich als zusätzliches Kernkapital (AT1) anerkannt sind. Die Instrumente sind erstmalig im Oktober 2022 und danach alle fünf Jahre von der Emittentin nach Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde kündbar. Bei Eintritt eines Auslöseereignisses erfolgt eine Herabschreibung des Nennbetrags bzw. des Rückzahlungsbetrags.

38. Eigenkapital

Die M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 Aktiengesetz mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an der M.M.Warburg & CO gehört.

Entwicklung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete und voll eingezahlte Aktienkapital der M.M.Warburg & CO wird zu 100% von der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH gehalten.

Das gezeichnete Kapital ist im Vorjahresvergleich unverändert in 125.000 nennwertlose auf den Namen lautende Stammaktien eingeteilt und beläuft sich weiterhin auf T€ 125.000.

Von der M.M.Warburg & CO emittierte Aktien wurden weder von der Gesellschaft selbst noch durch ein mit ihr verbundenes Unternehmen in Pfand genommen, erworben oder veräußert.

Ein Beschluss zur Schaffung von Genehmigtem Kapital wurde im Geschäftsjahr nicht gefasst.

Entwicklung der Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage hat sich im Vorjahresvergleich nicht verändert.

Entwicklung der Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage hat sich im Vorjahresvergleich nicht verändert.

39. Verbindlichkeiten in Fremdwährung

Bei den Verbindlichkeiten entfallen auf fremde Währungen T€ 697.266 (T€ 432.563).

40. Übertragene Sicherheiten

Zum Stichtag dienten Wertpapiere mit einem Volumen von T€ 388.607 (T€ 736.781) als Sicherheiten für Geschäfte an Terminbörsen und für Wertpapierleihe sowie für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus zweckgebundenen Mitteln in Höhe von T€ 23.090 (T€ 29.274) wurden Vermögensgegenstände in entsprechender Höhe als Sicherheit übertragen. Weiterhin waren Wertpapiere in Höhe von nominal T€ 1.000 (T€ 1.000) für Altersteilzeitverpflichtungen verpfändet.

Im Rahmen von OTC-Derivategeschäften wurden Barsicherheiten von T€ 35.470 (T€ 49.795) gestellt.

Für börsengehandelte Derivategeschäfte wurden Sicherheiten in Höhe von T€ 46.432 (T€ 42.852) gestellt.

41. Eventualverbindlichkeiten und Andere Verpflichtungen

Unter den Eventualverbindlichkeiten werden sonstige Gewährleistungen mit T€ 24.540 (T€ 32.566) ausgewiesen. Unter den Anderen Verpflichtungen werden Unwiderrufliche Kreditzusagen mit T€ 111.692 (T€ 151.971) ausgewiesen.

Das Risiko von Verlusten aus der Inanspruchnahme von Eventualverbindlichkeiten wird durch die bestehenden Rückgriffsmöglichkeiten auf den jeweiligen Auftraggeber reduziert und beruht damit im Wesentlichen auf dem Kreditrisiko der Auftraggeber.

Die Bank schätzt das Risiko, dass aus der Inanspruchnahme einer Eventualverbindlichkeit oder einer unwiderruflichen Kreditzusage oder Platzierungs- und Übernahmeverpflichtung ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen einer Kreditprüfung des Auftraggebers und gegebenenfalls anhand einer Bewertung der erwarteten Erfüllung der zugrundeliegenden Verpflichtungen durch den jeweiligen Auftraggeber ab.

Die Bank überprüft darüber hinaus während der Laufzeit ihrer Verpflichtungen regelmäßig, ob aus Inanspruchnahmen der Eventualverbindlichkeiten, der Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen oder der unwiderruflichen Kreditzusagen Verluste zu erwarten sind.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

42. Zinserträge aus Derivaten des Anlagebuchs

Die Zinserträge enthalten nachfolgend dargestellte Zinserträge aus zu Sicherungszwecken abgeschlossenen Derivaten.

Derivate des Anlagebuchs 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Zinserträge 1.867 3.212

43. Dienstleistungen

Im vergangenen Jahr hat die Bank für Dritte Dienstleistungen insbesondere im Wertpapierkommissionsgeschäft, in der Wertpapierverwahrung, als Verwahrstelle, in der Vermögensbetreuung und -verwaltung, im Corporate Finance-Geschäft, in der Vermittlung von außerbörslichen Schuldtiteln, Fondsanteilen und Unternehmensbeteiligungen sowie in der Verwaltung von Treuhandvermögen erbracht.

44. Erträge nach geografischen Märkten

Vertriebsstellen im Ausland werden nicht unterhalten.

45. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von T€ 50.874 (T€ 29.099) sind Erträge aus dem Betrieb von Seeschiffen in Höhe von T€ 32.987 (T€ 22.350) und aus Geschäftsbesorgungsverträgen in Höhe von T€ 2.935 (T€ 3.140) enthalten. Auflösungen von Rückstellungen, die nicht das Kreditgeschäft betreffen, wurden in Höhe von T€ 1.486 (T€ 618) vorgenommen.

46. Außerordentliche Erträge

Die im Vorjahr erzielten außerordentlichen Erträge von T€ 403 betreffen den Gewinn aus der Verschmelzung der Lederwerke Wieman GmbH auf die Bank.

47. Zinsaufwendungen aus Derivaten des Anlagebuchs

Die Zinsaufwendungen enthalten nachfolgend dargestellte Zinsaufwendungen aus zu Sicherungszwecken abgeschlossenen Derivaten.

Derivate des Anlagebuchs 31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Zinsaufwendungen 2.124 4.079

48. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 33.877 (T€ 20.954) sind aus dem Betrieb von Seeschiffen entstandene Aufwendungen mit T€ 26.170 (T€ 16.783) enthalten. Der Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen beläuft sich auf T€ 2.590 (T€ 2.575).

49. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren

Das Finanzanlageergebnis beinhaltet die Aufwendungen und Erträge aus der Bewertung bzw. dem Verkauf von Beteiligungen, Anteilen an Verbundenen Unternehmen sowie wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren und beläuft sich auf saldiert T€ 11.584 (T€ 644). Die anteiligen Abschreibungen des Agios bei über-pari-Erwerb von wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren werden in Fällen einer Mikro-Bewertungseinheit aufgrund der kompensierenden Zahlungen aus dem Sicherungsinstrument im Zinsergebnis ausgewiesen T€ 5.127 (T€ 4.603).

50. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags Verlustübernahme

Zwischen der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH und der M.M.Warburg & CO bestand seit dem 5. Dezember 2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Durch notariell beurkundeten Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung am 22. Juni 2021 wurde ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Mit notarieller Beurkundung vom 26. August 2021 schlossen die M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH und die M.M.Warburg & CO einen Verschmelzungsvertrag.. Durch die Verschmelzung wurden Inhaberkontrollverfahren nach § 2c Abs. 1 KWG ausgelöst. Die Verschmelzung konnte daher nicht unmittelbar vollzogen werden, sie ist bis zur Durchführung des Inhaberkontrollverfahren schwebend unwirksam. Erst mit Abschluss der Inhaberkontrollverfahren kann die Verschmelzung ins Handelsregister eingetragen werden. Die Voraussetzung der aufschiebenden Bedingung konnte zum Jahresende 2021 nicht erreicht werden. Da die Verschmelzung sodann nicht mehr in 2021 wirksam wurde, wurde am 30. Dezember 2021 zwischen der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH und der M.M.Warburg & CO ein Erlassvertrag über den Erlass von Ansprüchen aus dem Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Erlassvertrages war es der Wille der Parteien, sämtliche Wirkungen des Ergebnisabführungsvertrages abschließend zu beseitigen und diesen vollständig aufzuheben. Zudem wurde der Ergebnisabführungsvertrag durch die Parteien zum 31.12.2021 aufgehoben. Aufgrund von Formerfordernissen erfolgte bisher die Eintragung im Handelsregister nicht.

Im Vorjahr erfolgte eine Ergebnisabführung an die M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH in Höhe von T€ 7.448.

51. Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss der M.M.Warburg & CO beträgt T€ 59 (i. Vj. Jahresfehlbetrag T€ 15.000).

Sonstige Angaben

52. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Gemäß § 5 Abs. 10 des Statuts für den Einlagensicherungsfonds haben wir uns verpflichtet, den Bundesverband deutscher Banken e.V., Berlin, von etwaigen Verlusten freizustellen, die durch Maßnahmen zugunsten von in unserem Mehrheitsbesitz stehenden Kreditinstituten anfallen.

Für langfristige Mietverträge der von der Bank genutzten Grundstücke und Gebäude entstehen Mietzahlungen von T€ 5.775 jährlich (T€ 6.000). Für einen Teil der gemieteten Immobilien wurden ab dem Jahr 2022 Mieterhöhungen vereinbart. Die hieraus resultierenden zusätzlichen jährlichen Zahlungsverpflichtungen belaufen sich auf T€ 212.

Für die im Bestand befindlichen Seeschiffe bestehen für die vorgeschriebene Klassedockung sowie für Nachrüstungen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 3.100 (T€ 7.414), die in den Jahren 2022 bis 2025 anfallen.

Einzahlungsverpflichtungen bestehen zum 31.12.2021 in Höhe von T€ 250 gegenüber zwei Gesellschaften sowie in Höhe von T€ 4.414 gegenüber einem Fonds.

Insgesamt belaufen sich damit die sonstigen Verpflichtungen auf T€ 13.751.

53. Derivative Finanzinstrumente

Am Bilanzstichtag bestanden

zinsbezogene Termingeschäfte wie Swaps, Caps und Floors

Termingeschäfte in fremden Währungen, insbesondere Devisentermingeschäfte, Stillhalterverpflichtungen aus Devisenoptionsgeschäften und Devisenoptionsrechten

Aktienoptionen, Aktienindexfuture.

Ein wesentlicher Teil der derivativen Geschäfte ist zur Absicherung gegen Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen abgeschlossen worden. Ein weiterer Teil entfällt auf Handelsgeschäfte.

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente

Die nachfolgende Tabelle zeigt zinsbezogene derivative Finanzinstrumente, die dem Nicht-Handelsbestand zugeordnet sind und nicht grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurden.

2021 2020
T€ Nominalbetrag Positive Marktwerte Negative Marktwerte Nominalbetrag Positive Marktwerte Negative Marktwerte
Zinsswaps 2.053.221 24.872 15.953 1.929.709 24.192 28.910
Forward Zinsswap (OTC) 0 0 0 9.000 55 52
Floors (OTC) 0 0 0 0 0 0
Caps (OTC) 0 0 0 12.613 3 2
Summe 2.053.221 24.872 15.953 1.951.322 24.250 28.964

Währungsbezogene und Aktien-/​Indexbezogene derivative Finanzinstrumente, die unter die Angabevorschrift des § 285 Nr. 19 HGB fallen, bestanden wie im Vorjahr nicht.

Derivate des Nicht-Handelsbestands sind schwebende Geschäfte und werden daher grundsätzlich nicht bilanziert.

Handelsgeschäfte

Die nachfolgende Tabelle zeigt derivative Finanzinstrumente, die als Handelsgeschäfte zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurden.

2021 2020
T€ Nominalbetrag * Positive Marktwerte Negative Marktwerte Nominalbetrag * Positive Marktwerte Negative Marktwerte
Währungsbezogene Geschäfte
Devisentermingeschäfte 3.941.537 61.254 38.373 4.140.009 43.032 50.075
Devisenoptionen 101.656 1.083 1.129 103.122 778 812
Summe 4.043.193 62.337 39.502 4.243.131 43.810 50.887
Aktien-/​Indexbezogene Geschäfte
Aktienoptionen 0 0 0 100 0 0
Aktienindexoption 0 0 0 325 113 64
Aktienindexfuture 25 0 0 23 0 0
Summe 25 0 0 448 113 64

* Die Aktien-/​Indexbezogenen Geschäfte sind in Stücken angegeben.

Zinsbezogene Geschäfte, die unter die Angabepflicht des § 285 Nr. 20 HGB fallen, bestanden wie im Vorjahr nicht.

54. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2021 wurden durchschnittlich 691 (673) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, welche sich wie folgt gruppieren:

2021 2020
weiblich männlich insgesamt insgesamt
Mitarbeiter 294 385 679 659
Auszubildende 1 11 12 14
Gesamt 295 396 691 673

55. Anteilsbesitz

1. Verbundene Unternehmen

Name und Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil
in %
Bilanzwährung Eigenkapital
in T€
Ergebnis
in T€
capaccess GmbH, Hamburg 100,00 EUR 1.419 -345
M.M.Warburg & CO Hypothekenbank AG, Hamburg 60,01 EUR 98.324 1.793
MARCARD, STEIN & CO AG, Hamburg 100,00 EUR 12.052 EAV
New Bond Street GmbH, Berlin 100,00 EUR 44 3
W&Z FinTech GmbH, Hamburg 75,00 EUR 176 -106
Warburg Invest Holding GmbH, Hannover 100,00 EUR 26.296 1.994
Warburg Research GmbH, Hamburg 100,00 EUR 2.310 718
Warburg Alternative Assets GmbH, Hamburg 100 EUR 169 144

2. Beteiligungen

Name und Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil
in %
Bilanzwährung Eigenkapital
in T€
Ergebnis
in T€
An der Börse 7 Grundstücks GmbH & Co. KG, Hamburg 99,90 EUR 351 127 *
BPE Fund Investors II GmbH, Hamburg 1,00 EUR 17.789 9.484
BPE Institutional Partners G.m.b.H., Hamburg 0,80 EUR 1.667 39
CredaRate Solutions GmbH, Köln 12,88 EUR 4.117 598 *
Equita GmbH & Co. Holding KGaA, Bad Homburg 2,94 EUR 45.134 1.131 *
Ferdinandstraße 75 Grundstücks GmbH & Co. KG, Hamburg 99,90 EUR 1.890 658 *
GEDO Grundstücksentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co . KG, Grünwald 5,00 EUR 35.000 1.550 *
HIH Global Immobilien GmbH & Co Erste Neuseeland KG, Hamburg 18,13 EUR 34.801 189
M.M.Warburg Bank (Schweiz) AG i.L., Zürich 100,00 CHF 17.959 -237
Quantum Immobilien AG, Hamburg 10,00 EUR 169.699 6.319 *
Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication S.C.R.L. (SWIFT), La Hulpe 0,03 EUR
Steyler Bank GmbH, Sankt Augustin 2,00 EUR 17.985 0 *

* Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres 2020
Verwendeter Umrechnungskurs: EUR/​CHF: 1,0363

Die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB sind für Beteiligungen von weniger als 20% und einem Buchwert kleiner T€ 25 aufgrund von untergeordneter Bedeutung nach § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB unterblieben.

56. Gremien

Persönlich haftende Gesellschafter

M.M.Warburg & CO Geschäftsführungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, die vertreten wird durch

Manuela Better (ab 05. Juli 2021)

Marktfolge, Mitglied des Vorstands

Stephan Schrameier (ab 16. Februar 2022)

Markt, Mitglied des Vorstands

Patrick Tessmann (bis 31. März 2022)

Marktfolge, Mitglied des Vorstands

Matthias Schellenberg (bis 10. Juni 2021)

Markt, Mitglied des Vorstands

Dr. Peter Rentrop-Schmid (bis 05. Juli 2021)

Markt, Mitglied des Vorstands

Joachim Olearius (bis 30. September 2021)

Marktfolge, Sprecher des Vorstands

Gegenüber Mitgliedern der Geschäftsleitung bestanden zum Stichtag keine Kredite oder Vorschüsse (T€ 500). Zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse lagen nicht vor.

Die Geschäftsleitung erhielt für das Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung in Höhe von T€ 8.796 (T€ 1.986). In der Vergütung sind Aufwendungen für Abfindungszahlungen an insgesamt vier (ehemalige) Mitglieder der Geschäftsleitung in Höhe von insgesamt T€ 5.056 enthalten. Gewinnabhängige Vergütungen, die nach Feststellung des Jahresabschlusses fällig werden, bestehen wie im Vorjahr nicht.

Aktionärsausschuss

Dr. Bernd Thiemann (bis 31. Januar 2022)

Unternehmensberater

Vorsitzender

Dr. Reiner Brüggestrat (ab 1. Februar 2022)

Bankkaufmann

Vorsitzender

Prof. Dr. Burkhard Schwenker

Unternehmensberater

stellv. Vorsitzender

Dr. Henneke Lütgerath

Vorsitzender des Vorstands der Joachim Herz Stiftung

Dr. Claus Nolting

Rechtsanwalt

Mitglieder des Aktionärsausschusses nahmen am Jahresende wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse in Anspruch. Zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse lagen nicht vor.

Dem Aktionärsausschuss wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von T€ 107 (T€ 90) gewährt.

Aufsichtsrat

Dr. Bernd Thiemann (bis 31. Januar 2022)

Unternehmensberater

Vorsitzender

Dr. Reiner Brüggestrat (ab 1. Februar 2022)

Bankkaufmann

Vorsitzender

Prof. Dr. Burkhard Schwenker

Unternehmensberater

stellv. Vorsitzender

Dr. Claus Nolting

Rechtsanwalt

Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen am Jahresende wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse in Anspruch. Zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse lagen nicht vor.

Dem Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von T€ 214 (T€ 190) gewährt.

57. Mandate per 31.12.2021
Manuela Better

Vorsitzende des Aufsichtsrats, M.M.Warburg & CO Hypothekenbank AG, Hamburg, ab Oktober 2021

Vorsitzende des Aufsichtsrats, MARCARD, STEIN & CO AG, Hamburg, ab Oktober 2021

Mitglied des Aufsichtsrats, WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, ab November 2021

Vorsitzende des Aufsichtsrats, Warburg Invest Holding GmbH, Hannover, ab November 2021

Patrick Tessmann

Vorsitzender des Aufsichtsrats, Warburg Invest AG, Hannover

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Warburg Invest Holding GmbH, Hannover

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, MARCARD, STEIN & CO AG, Hamburg

Dr. Christoph Greiner

Mitglied des Aufsichtsrats, Warburg Invest Holding GmbH, Hannover

58. Konzernabschluss

Die M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH, Hamburg, erstellt auf Basis des HGB einen mit Wirkung für die M.M.Warburg & CO befreienden Konzernabschluss und -lagebericht, deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt.

59. Honorar für Abschlussprüfer

Die Hauptversammlung der M.M.Warburg & CO hat am 10. Mai 2021 beschlossen, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

Für Abschlussprüfungsleistungen wurde im Jahr 2021 ein Aufwand vor Umsatzsteuer in Höhe von T€ 1.637 (T€ 1.403) in Rechnung gestellt. Davon betreffen T€ 137 das Jahr 2020. Für gesetzlich geforderte Bestätigungsleistungen wurden in 2021 T€ 323 (T€ 242) und für sonstige Leistungen T€ 103 (T€ 780) erfasst. Die sonstigen Leistungen betreffen im Wesentlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen von Bankprojekten im IT Bereich und im Meldewesen sowie Beratungsleistungen im Bereich Shipping.

60. Gewinnverwendung

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von T€ 86 (T€ 27) auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Hamburg, 24.06.2022

M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien
M.M.Warburg & CO Geschäftsführungs-Aktiengesellschaft

 

COUNTRY BY COUNTRY REPORTING zum 31. Dezember 2021 gemäß § 26a Absatz 1 KWG

Allgemeine Angaben

Das Country by Country Reporting für das Geschäftsjahr 2021 ist nach den Anforderungen zur länderspezifischen Berichterstattung gemäß § 26a Abs. 1 KWG erstellt worden.

Der Bericht umfasst Angaben zu den Firmenbezeichnungen, der Art der Tätigkeiten und der geografischen Lage der Niederlassungen der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH. Darüber hinaus werden Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter, Gewinn oder Verlust vor Steuern sowie Steuern auf die selbigen und erhaltenen öffentlichen Beihilfen nach Ländern aufgeschlüsselt.

Länderspezifische Berichterstattung

Für diesen Country by Country Bericht sind die erforderlichen Angaben für alle in 2021 im Rahmen der Vollkonsolidierung in den handelsrechtlichen Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften herangezogen worden. Zum Konzern gehörten im Geschäftsjahr 2021 ausschließlich an deutschen Standorten angesiedelte Gesellschaften.

Die Zuordnung der Art der Tätigkeit erfolgt auf Basis der Kategorien gemäß § 1 Abs. 1 – 3e KWG.

Die Angabe zur geografischen Lage der jeweiligen Gesellschaft bezieht sich auf deren juristischen Sitz.

Um einen sachgerechten Überblick über die länderbezogene Geschäftstätigkeit darzustellen, wird die Umsatzgröße dargestellt als das Ergebnis aus

Zinsüberschuss einschließlich laufender Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen,

Provisionsüberschuss,

Nettoertrag des Handelsbestands und

sonstigen betrieblichen Erträgen.

Die Umsatzgröße wird vor konzerninternen Verrechnungen ausgewiesen.

Die Bestimmung der Mitarbeiterzahlen erfolgt entsprechend der handelsrechtlichen Regelung nach § 267 Abs. 5 HGB.

Der Gewinn oder Verlust vor Steuern setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit, den sonstigen Steuern und dem außerordentlichen Ergebnis.

In 2021 hat keine Niederlassung öffentliche Beihilfen erhalten.

Länderspezifische Angaben

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich die pro Land ermittelten Kennzahlen, über die zu berichten ist, darstellen.

Land Umsatz
(T€)
Mitarbeiter Ergebnis
(T€)
Steuern
(T€)
öff. Beihilfen
Deutschland 276.026 948 -2.900 -5.851

Vollkonsolidierte Gesellschaften

In der folgenden Übersicht sind die Gesellschaften aufgeführt, die dem zum 31.12.2021 festgelegten handelsrechtlichen Konsolidierungskreis angehörten.

Name der Gesellschaft Sitz Art der Tätigkeit
Deutschland
M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH Hamburg Finanzunternehmen
Beteiligungsgesellschaft Alstertor mbH Hamburg Finanzunternehmen
M.M.Warburg & CO Geschäftsführungs-Aktiengesellschaft Hamburg Finanzunternehmen
M.M.Warburg & CO Hypothekenbank AG Hamburg Kreditinstitut
M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien Hamburg Kreditinstitut
MARCARD, STEIN & CO AG Hamburg Kreditinstitut
Marcard Family Office Treuhand GmbH Hamburg Finanzunternehmen
Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH Hamburg Kapitalverwaltungsgesellschaft
Warburg Research GmbH Hamburg Sonstiges Unternehmen
W&Z FinTech GmbH Hamburg Zahlungsinstitut
Warburg Invest Holding GmbH Hannover Finanzunternehmen
Warburg Invest AG Hannover Kapitalverwaltungsgesellschaft
Warburg Alternative Assets GmbH Hamburg Sonstiges Unternehmen
capaccess GmbH Hamburg Sonstiges Unternehmen

Es wurden in 2021 keine Gesellschaften entkonsolidiert.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

[1] Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft

[2] Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

(1) Sachverhalt und Problemstellung

(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

(3) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

[1] Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft

(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Forderungen an Kunden Kreditforderungen“ in Höhe von € 822,0 Mio. (18,9 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Hierin enthalten sind zwei Darlehen gegenüber den Hauptgesellschaftern der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH, die zum Stichtag mit € 111,1 Mio. in Anspruch genommen sind. Die Darlehen wurden bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses zurückgezahlt. Für das Kreditportfolio besteht zum 31. Dezember 2021 eine bilanzielle Risikovorsorge, bestehend aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Die Bemessung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft wird insbesondere durch die Struktur und Qualität der Kreditportfolien, gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren und die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle bestimmt. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen bei den Kundenforderungen entspricht der Differenz zwischen dem noch ausstehenden Kreditbetrag und dem niedrigeren Wert, der ihm am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bestehende Sicherheiten werden berücksichtigt. Pauschalwertberichtigungen werden für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten gebildet. Dazu wird für nicht einzelwertberichtigte Kredite eine Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlusts für einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten gebildet. Die Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft sind zum einen betragsmäßig für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft von hoher Bedeutung und zum anderen mit erheblichen Ermessenspielräumen der gesetzlichen Vertreter verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit wesentlichen Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Ausgestaltung des relevanten internen Kontrollsystems der Gesellschaft beurteilt und darauf aufbauend die Funktionsfähigkeit der Kontrollen getestet. Dabei haben wir die Geschäftsorganisation, die IT-Systeme und die relevanten Bewertungsmodelle berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen, einschließlich der Angemessenheit geschätzter Werte, auf der Basis von Stichproben von Kreditengagements beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die vorliegenden Unterlagen der Gesellschaft bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Werthaltigkeit der entsprechenden Sicherheiten gewürdigt. Ferner haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen die von der Gesellschaft angewandten Berechnungsmethoden sowie die zugrundeliegenden Annahmen und Parameter gewürdigt. Zudem haben wir die Rückzahlung der o.g. Darlehensforderungen über € 111,1 Mio. anhand der Kontoumsätze der Warburg Bank überprüft. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der Vertretbarkeit der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Kreditportfolios von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Kontrollen der Gesellschaft überzeugen.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft sind in Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ in Nr. 12 des Anhangs enthalten.

[2] Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen

(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Anteile an verbundenen Unternehmen“ in Höhe von € 72,6 Mio. (1,7 % der Bilanzsumme) ausgewiesen.

Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte der wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen werden als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte ergab sich für das Geschäftsjahr ein Abwertungsbedarf von insgesamt € 18,7 Mio.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsvorschriften ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes bereits wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ in Nr. 25, „Erläuterungen zur Bilanz“ in Nr. 23 sowie „Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung“ in Nr. 49 des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTUCHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 10. Mai 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. Juni 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

HINWEIS ZUR NACHTRAGSPRÜFUNG

Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem geänderten Jahresabschluss und geänderten Lagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 8. Juni 2022 abgeschlossenen Prüfung und unserer am 27. Juni 2022 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderungen der Zusammensetzung der „anderen Rückstellungen“ und der „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ sowie des Risikoberichts im Lagebericht bezog. Auf die Darstellung der Änderungen durch die gesetzlichen Vertreter im geänderten Anhang, Unterabschnitt „Nr. 36: Rückstellungen“ des Abschnitts „Erläuterungen zur Bilanz“, sowie im geänderten Lagebericht, Unterabschnitt „Operationelle Risiken“ des Abschnitts „Prognose-, Chancen- und Risikobericht“, wird verwiesen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Peter Goldschmidt.

 

Hamburg, den 8. Juni 2022

 

/​ begrenzt auf die im Hinweis zur Nachtragsprüfung genannten Änderungen: 27. Juni 2022

 

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Peter Goldschmidt, Wirtschaftsprüfer

Lutz Meyer, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs 2021 hat der Aufsichtsrat die Geschäftsleitung laufend beraten, kontrolliert und überwacht und konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Die Geschäftsleiter der M.M.Warburg & CO sind zugleich Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin, der M.M.Warburg & CO Geschäftsführungs-Aktiengesellschaft.

Zum 10. Juni 2021 haben Herr Matthias Schellenberg, zum 5. Juli 2021 Herr Dr. Peter Rentrop-Schmid und zum 30. September 2021 Herr Joachim Olearius ihre Mandate als Mitglieder der Geschäftsleitung niedergelegt. Der Aufsichtsrat dankt allen drei ausgeschiedenen Geschäftsleitern für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit. Zum 5. Juli 2021 begrüßte der Aufsichtsrat mit Frau Manuela Better eine erfahrene Risiko- und Marktfolgemanagerin als neue Geschäftsleiterin gleichberechtigt neben Herrn Patrick Tessmann. Die Rolle des Sprechers der Partner ist entfallen. Gleichzeitig wurden die Dezernatszuständigkeiten neu aufgeteilt. Der Aufsichtsrat freut sich auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Im Geschäftsjahr 2021 ist der Aufsichtsrat zu sieben beschlussfähigen Sitzungen zusammengekommen, wobei es sich um vier ordentliche und drei außerordentliche Sitzungen handelte. Bei allen Sitzungen waren sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats und die Geschäftsleiter anwesend bzw. telefonisch zugeschaltet.

Der Aufsichtsrat wurde während des gesamten Geschäftsjahrs in allen Sitzungen sowie laufend regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die M.M.Warburg & CO und die Finanzholding Gruppe relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der internen Kontrollmechanismen und Revisionsberichte, der Risikosituation, des Risikocontrollings und der Maßnahmen der Risikosteuerung sowie der Compliance informiert. Dazu gehörten auch Informationen über Abweichungen der Ist-Zahlen von Hochrechnungen und vom geplanten Geschäftsverlauf. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten dabei ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen der Geschäftsleitung kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. In den Sitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge, die Ziele des Unternehmens, die Risikosituation, die Liquiditätsplanung und die Eigenkapitalsituation und die Berichte der Geschäftsleitung und deren Erläuterungen intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Darüber hinaus nahmen in den Diskussionen des Aufsichtsrats die Änderungen und Anforderungen des regulatorischen Umfelds einen breiten Raum ein. Eine besondere Befassung des gesamten Aufsichtsrats verlangten die anhängigen Gerichtsverfahren zum Cum-Ex – Komplex.

Soweit es nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung erforderlich war, hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu einzelnen Geschäftsvorgängen erteilt.

Aus Sicht des Aufsichtsrats haben die Geschäftsleiter damit ihre Berichts- und Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat in vollem Umfang erfüllt.

Im Rahmen der Vorbereitung von Entscheidungen des Aufsichtsrats wird regelmäßig überprüft, ob möglicherwiese Interessenkonflikte vorliegen. Dazu zählt ebenfalls ein internes Verfahren zu Überprüfung bestimmter Geschäfte mit nahestehenden Personen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte von Geschäftsleitern oder Aufsichtsratsmitgliedern identifiziert.

Die satzungsmäßige Amtsperiode aller drei Aufsichtsratsmitglieder läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2023. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Herr Dr. Bernd Thiemann hat jedoch sein Mandat vorzeitig zum 31. Januar 2022 niedergelegt. Als neues Mitglieds des Aufsichtsrats konnte Herr Dr. Reiner Brüggestrat gewonnen werden, der gleichzeitig den Vorsitz übernahm.

Die von der Hauptversammlung 2020 zum Abschlussprüfer gewählte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Hamburg, hat den von den Geschäftsleitern aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der M.M.Warburg & CO zum 31. Dezember 2021 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte für das Geschäftsjahr 2021 wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats am 27. Juni 2022 umfassend diskutiert. Die Vertreter der Prüfungsgesellschaft nahmen an der Sitzung teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für ergänzende Erläuterungen zur Verfügung. Gegen das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts waren keine Einwendungen zu erheben.

Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und den von den Geschäftsleitern aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 gebilligt.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der M.M.Warburg & CO für ihre im Geschäftsjahr 2021 erbrachten Leistungen.

 

Hamburg, 27. Juni 2022

Der Aufsichtsrat

Vorsitzender

Der Jahresabschluss 2021 wurde am 27. Juni 2022 durch die Hauptversammlung festgestellt.

Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2021

Die Hauptversammlung hat am 27. Juni 2022 beschlossen, den Bilanzgewinn in Höhe von € 86.034,66 auf neue Rechnung vorzutrage

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