Die BaFin hat am 22.12.2021 gegenüber der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien und der M.M.Warburg & CO Finanzholdinggruppe zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.
Das Institut hatte gegen die Anforderungen an die Einhaltung der Großkreditobergrenze des Artikel 395 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Abs. 3 Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen. Die Anordnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen basiert auf § 10 Abs. 3 KWG.
Der Bescheid ist bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b des Kreditwesengesetzes.
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