Über das Vermögen d. m.o.s. Eurofinanzhaus GmbH & Co KG, v.d.d. m.o.s. Eurofinanzhaus Verwaltungs GmbH,v.d.d. GF Thomas Otterbach, Goethestraße 3, 99096 Erfurt
Amtsgericht Jena HRA 103132 wird heute, am 29.09.2014, um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß § 16 InsO wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Dem Schuldner wird gemäß § 80 InsO verboten, sein Vermögen zu verwalten und über sein Vermögen zu verfügen.Zum Insolvenzverwalter wird gemäß § 27 InsO ernannt:
Rechtsanwalt Rolf Rombach, Magdeburger Allee 159,99086 Erfurt Der nach § 139 InsO maßgebliche Insolvenzantrag ist beim Insolvenzgericht am 03.04.2014 eingegangen.
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 13.11.2014 bei dem Insolvenzverwalter in 2-facher Ausfertigung unter Beifügung der die
Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden.
Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin + Prüftermin ) wird bestimmt auf
Donnerstag, 4. Dezember 2014, 09:00 Uhr, Amtsgericht
Erfurt,Justizzentrum,Rudolfstraße 46,99092 Erfurt,Saal 12
Der Termin dient der Berichterstattung des Verwalters über die wirtschaftliche Lage
des Schuldners und ihrer Ursachen sowie zur Beschlussfassung gemäß §§ 57, 66, 68, 79,
100, 101, 149, 157, 160, 162, 163, 207, 271 InsO.
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung für
Entscheidungen gem. § 160 InsO als erteilt.
Der Termin dient der Forderungsprüfung gemäß § 176 InsO. Die Gläubiger, deren
Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Alle Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Verwalter.
Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch
nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden.
Der Verwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses,
nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Diese
ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Erfurt, Rudolfstraße 46,
99092 Erfurt
schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Soweit die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt
gemacht wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung.
Erfolgte die Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die
Beschwerde soll begründet werden.
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