Ob Lebensversicherung, Schiffsfonds, Ratenkredit oder Dispozins – Verbraucher haben gerade am Finanzmarkt häufig das Nachsehen. Falsche Beratung, unfaire Konditionen, schrumpfende Renditen und finanzielle Verluste lassen viele Menschen verzweifeln. Geht es doch um ihr Geld und um ihre Altersvorsorge.
Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas und Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks haben heute in der Verbraucherzentrale Hamburg mit Menschen gesprochen, die über ihre Erfahrungen und Probleme am Finanzmarkt berichteten.
Frau P. wird für den vorzeitigen Ausstieg aus ihrer Lebensversicherung bestraft. 12.000 Euro wird sie nicht mehr wiedersehen – Geld, das sie eigentlich für den Aufbau ihrer Rente nutzen wollte. Die Eheleute S. hatten 20.000 US-Dollar in einen Schiffsfonds investiert, der nun droht Pleite zu gehen. Ihr Geld wäre damit futsch. Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegenüber ihrer Bank können sie nicht mehr geltend machen, denn die Fristen sind verjährt. Herr R. kann kein Girokonto eröffnen, weil ihn trotz oder gerade wegen eines erfolgreich abgeschlossenen Verbraucherinsolvenzverfahrens keine Bank als Kunden haben möchte.
Dies sind nur drei Geschichten. Betroffen sind Millionen. Verbraucher benötigen die unabhängigen Verbraucherzentralen an ihrer Seite, um ihren Vertragspartnern auf Augenhöhe begegnen zu können.
Politik befürwortet Marktwächter
Bundesminister Maas kündigte die Einrichtung von Finanzmarktwächtern bei den Verbraucherzentralen an, die den Markt beobachten und wenn nötig warnen und einschreiten sollen. „Die Bürgerinnen und Bürger sind gut beraten, wenn Sie sich vor dem Kauf von Finanzprodukten unabhängigen Rat – beispielsweise in der Verbraucherzentrale – einholen“ sagte Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Ich begrüße sehr, dass sich die Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode vorgenommen hat, die bestehenden Verbraucherorganisationen mit einer speziellen Marktwächterfunktion unter anderem für den Finanzmarkt zu beauftragen.“ Als Ergänzung zur staatlichen Aufsicht könne der Verbraucherschutz so vor allem auch auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt deutlich effektiver gestaltet werden.
Hinsichtlich der von der Bundesregierung angekündigten Neuregelung der Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen verwies die Senatorin auf die frühere Forderung des Bundesrates, wonach die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen nicht einseitig auf die Versicherten abgewälzt werden dürfen.
Wir freuen uns daher, dass die Bundesregierung und der Hamburger Senat sich für die Stärkung der Kompetenzen und Ressourcen der Verbraucherzentralen einsetzen, damit wir den Banken und Versicherungen im Interesse der Verbraucher die Stirn bieten können.
Über den Weltverbrauchertag
Am 15. März ist Weltverbrauchertag. Rund um den Globus erinnern Verbraucherorganisationen wie die Verbraucherzentralen an diesem Tag an grundlegende Verbraucherrechte und setzen sich für deren Umsetzung ein.
Erstmalig gefeiert wurde der Weltverbrauchertag am 15. März 1983. Ursprung ist die Erklärung des US-Präsidenten John F. Kennedy, der am 15. März 1962 in einer Rede vor dem amerikanischen Kongress vier grundlegende Rechte der Verbraucher formulierte:
– das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte
– das Recht auf umfassende Information
– das Recht auf freie Wahl
– das Recht, gehört zu werden.
Stand vom Freitag, 14. März 2014
Quelle:VZ HH
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