Startseite Vorsicht Anlegerschutz MABA FinTech GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Anlegerschutz

MABA FinTech GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Teilen

MABA FinTech GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der MABA FinTech GmbH, München, vertreten durch Frau Andrea Bargholz, mit Bescheid vom 11. Februar 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die MABA FinTech GmbH nahm Gelder des interessierten Publikums für ein auf Ihrer Webseite (maba.net) angebotenes „Online Sparbuch 2.0“ mit dem Versprechen eines Zinssatzes von 5,25 % p. a. und der unbedingten Rückzahlung entgegen.

Damit betreibt die MABA FinTech GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Bereits am 17. Januar und am 8. Februar 2019 hatte die BaFin zwei Kreditinstitute angewiesen, auf den für die MABA FinTech GmbH geführten Konten keine weiteren Einzahlungen von Anlegern mehr gutzuschreiben.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...