AGB
Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Leistungsumfang der MABA FinTech GmbH („MABA“)mit Sitz in München. Davon abweichende Individualvereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Beauftragung oder Entgegennahme von Leistungen gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser AGB.
Leistungen von MABA
MABA führt, verwaltet und betreut Kapitalanlagen von Anlegern und erbringt einen festen Zinssatz auf diese Kapitalanlagen in Form eines Sparkontos. MABA nutzt die Einlagen der Anleger, um Investitionsmittel Dritten zur Verfügung zu stellen und fordert dafür eine entsprechende Verzinsung. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden die Zinsen der Sparkonten der Anleger und alle anfallenden Kosten der MABA getragen.
Eröffnung eines Spar- bzw. Anlegerkontos
Mit der Übermittlung der persönlichen Informationen durch Absenden und SMS-TAN-Bestätigung eröffnet der Anleger ein Sparkonto bei der MABA. Erst mit der Überweisung einer ersten Anlagesumme auf das MABA -Konto bei der Commerzbank IBAN: DE80 7004 0041 0214 0861 00 unter Angabe der Sparkontonummer ist das Sparkonto aktiviert. Die Verzinsung beginnt mit dem Tag des Eingangs der Anlagesumme auf dem MABA – Konto. Der Anleger akzeptiert damit außerdem ausdrücklich die Bedingungen dieser AGB.
Mindestanlagesumme
Die Mindestanlagesumme beträgt 1.000,00 €. Wird die Mindestanlagesumme unterschritten, kann sich die MABA eine Kündigung des Sparkontos vorbehalten. Eine zusätzliche Einzahlung auf das Sparkonto bis zum Erreichen der maximalen Anlagesumme ist jederzeit möglich.
Maximale Anlagesumme
Die maximale Anlagesumme beträgt 750.000,00 €. Wird die Anlagesumme überschritten, behält sich die MABA vor, den übersteigenden Betrag an den Anleger zurück zu überweisen.
Überschreiten der maximalen Anlagesumme
Einer Überschreitung der maximalen Anlagesumme kann von der MABA zugestimmt werden. Auszahlungen der Anlagesumme, bzw. die Auszahlungsfristen der Anlagesumme oder Teile der Anlagesumme, bzw. die Kündigungsfristen werden jedoch auf 4 Monate festgelegt. Diese Sondervereinbarung bedarf immer der Schriftform.
Mindestlaufzeit
Das Sparkonto unterliegt eine Sperrfrist von 3 Monaten, beginnend mit der ersten Einzahlung auf das Konto der MABA bei der Commerzbank. Innerhalb der Sperrfrist kann keine Aus-, bzw. Teilauszahlung der Anlagesumme erfolgen. Nach der Sperrfrist ist eine tägliche Verfügbarkeit möglich. Es wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Auszahlungen der Zinserträge unterliegen keiner Sperrfrist.
Zinserträge und Änderung
Die MABA garantiert einen festen Zins auf Anlagen des Sparkontos von 5,25 % p.a.. Die Zinsen werden täglich/anteilig dem Sparkonto gutgeschrieben. Eine Verzinsung der Zinsen (Zinseszins) ist nicht möglich. Manipulationsversuche durch z.B. häufige Aus- und Einzahlungen, ziehen eine fristlose Kündigung des Sparkontos nach sich. Sofern die MABA den festen Zinssatz ändert, wird der Anleger entsprechend informiert und hat die Möglichkeit sein Sparkonto sofort zu kündigen. Kapitalanlage und Zinserträge werden dem Anleger überwiesen.
Zahlungsverkehr und Transaktionsgebühren
Der Zahlungsverkehr (wie Einzahlungen oder Auszahlungen) auf dem Sparkonto ist bis zu 5 Transaktionen pro Monat kostenfrei. Zusätzliche Transaktionen werden mit 10,00 € pro Transaktion berechnet.
Daueraufträge
Um eine regelmäßige Auszahlung der Zinserträge zu ermöglichen, kann ein Dauerauftrag für diese Zinserträge eingerichtet werden. Eine Auszahlung kann monatlich, vierteljährlich (01.01./01.04./01.07./01.10.), halbjährlich (01.01./01.07.) oder jährlich (01.01.) erfolgen. Die Auszahlung kann als fester Betrag angegeben werden bzw. das maximale der Zinserträge umfassen.
Gebühren des Anlegerkontos
Es werden von der MABA keine Gebühren erhoben. Die Eröffnung und das Führen des Sparkontos sind gebührenfrei. Transaktionsgebühren werden von der MABA nicht, bzw. erst ab mehr als 5 Transaktionen pro Monat erhoben.
Dauer von Auszahlungen
Auszahlungsaufträge können nach Ablauf der Sperrfrist jederzeit vorgenommen werden. Auszahlungsaufträge müssen getrennt nach Zinskonto und Anlagekonto durchgeführt werden. Die Gutschrift auf dem angegebenen Konto des Anlegers erfolgt innerhalb von maximal 3 Werktagen.
Kündigung durch den Anleger
Der Anleger kann sein Sparkonto jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Eine Auszahlung des Anlageguthabens (Kapitalanlage und Zinserträge) erfolgt innerhalb von maximal 3 Werktagen.
Kündigung durch MABA
Bei einer Kündigung des Sparkontos durch die MABA, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. Eine fristlose Kündigung des Anlagekontos aufgrund eines wichtigen Grundes ist zulässig. In jedem Fall werden die Kapitalanlage und der bis dahin erwirtschaftete Zins an den Anleger ausbezahlt.
Mitwirkungspflichten und Haftung des Anlegers
Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten des Anlegers erfolgt über die von der MABA online bereitgestellten Formulare, bzw. Eingabefelder der entsprechenden Onlineseiten. Der Anleger ist selbst für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm eingegebenen und übermittelten Daten und Angaben verantwortlich. Für die Folgen unvollständiger oder unrichtiger Angaben haftet die MABA in keinem Falle. MABA wird im Rahmen der Zumutbarkeit auf die Korrektur von unvollständigen oder unrichtigen Daten hinwirken. Im Falle bewusst falscher Angabe von Daten ist MABA berechtigt, den Anleger auszuschließen und das Sparkonto zu kündigen. Vorstehendes gilt für die Übermittlung von Daten auf anderem mit der MABA vereinbartem Wege gleichermaßen.
Beratung
MABA selbst erbringt ausdrücklich keine Beratungsleistung zu den angebotenen Leistungen.
Risikohinweis
Der von der MABA angebotene Leistungsumfang richtet sich ausschließlich an erfahrene Interessenten und Anleger, die ausdrücklich auf eine individuelle Beratung zu Möglichkeiten, Chancen und Risiken verschiedener Anlageformen verzichten. Trotz einer sorgfältigen Verwaltung und Prüfung der Anlagen der MABA besteht ein Minimalrisiko.
Sicherheit der Anlagen
Die Kapitalanlagen werden im Rahmen der MABA -Investitionsrichtlinien gemanagt. Die MABA garantiert die Sicherheit der Anlagen durch entsprechende interne Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen. Ein theoretischer Verlust von Anlagen kann nie ausgeschlossen werden.
Datenschutz und Auskünfte
Die MABA verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle anlegerbezogenen Tatsachen und Wertungen, von denen sie Kenntnis erlangt. Die MABA erhebt, verwendet, verarbeitet und nutzt die im Zusammenhang mit der Sparkontoeröffnung, Sparkontoführung, Einzahlungen oder Überweisungen bekanntwerdenden Daten und Anfragen der Anleger ausschließlich für die Leistungserbringung der MABA. Der Anleger wird in Übereinstimmung mit geltenden Datenschutzgesetzen darauf hingewiesen, dass MABA Daten, Informationen und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung der Leistungen der MABA verarbeitet. MABA beachtet jederzeit das Datenschutzgesetz und behandelt alle Daten streng vertraulich. Informationen über den Anleger, dessen Zinserträge, Anlagesumme oder Sparguthaben wird die MABA nur dann weitergeben, wenn gerichtliche Anordnungen dies gebieten oder der Anleger zur Erteilung einer Auskunft eingewilligt hat.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die MABA wird in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform und werden den Anlegern über die Mitteilungsmöglichkeiten seines Sparkontos mitgeteilt. Der Anleger kann durch Kündigung seines Kontos etwaigen Änderungen innerhalb von 4 Wochen widersprechen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Zwischen dem Anleger und der MABA gilt die Anwendbarkeit von EU Recht als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. MABA kann bei Klagen und Streitigkeiten jedoch auch jedem anderen zuständigen Gericht zustimmen.
Stand: München, den 06.09.2018
BAFIN —- pennen die dort nur noch???
Ein ???? System als dieses ist zZ kaum vorstellbar, da frage ich mich, wieso ist so etwas denn in dieser BRD erlaubt??????????????????????? Wen wundert es da noch, dass andere polit. Parteien in der BRD das Ruder übernehmen?
Meine Güte, wer fällt denn heuer noch auf solch eine Schwachsinn von > 5% Rendite herein?
Oder gibt es tatsächlich noch Gier frisst Hirn?
Es ist schon traurig genug, dass TV-Sender ihre Werbung abspulen…hoppela die kassieren dafür anständig, da dürfen auch schon mal „Verbrecher“ werben.
Das ist m.E. auch ein großer taktischer Fehler. 2 oder 2,5 Prozent hätten vielleicht noch einige geglaubt, aber 5,25 Prozent können nur die „doofsten“ für seriös halten – und die haben meistens nicht allzu viel Geld zum anlegen…
Auf ein Commerzbank-Konto ? Ich glaube, diese Bank muss man wechsen !! Wo bleibt denn – bei dieser Werbung – die BaFin ? Eine Frechheit/Falle für gutgläubige Anleger !
Die personelle Verflechtung mit der Emirat AG in der Person Andrea Bargholz, die Diskrepanz zwischen Werbeaussage und AGB lässt nur einen Schluss zu: Schnellballsystem, stinkt zum Himmel, Hände weg.
Das ist schon starker Tobak wie dieses Unternehmen wirbt. Frechheit siegt, scheint hier die Devise zu sein. BaFin übernehmen sie.
Habe die Werbung vor 1h bei Welt/N24 gesehen.
Sehr verlockend in der heutigen Zeit wo die Zinsen Dank EZB manipuliert sind. Äußerst suspekt.
Auch Banken müssen ja das Geld verdienen, welches sie an din Kunden wieder ausschütten.
Wenn man hier investiert, sollte man auf das Geld verzichten können.
Wie bei Aktien. Hier sollte man es die nächsten Jahre nicht benötigen und es besteht je nach dem in welche man investiert das Risiko des Totalverlustes. (Bei spekulativen Werten) Chance/Risiko-Verhältnis
Aber bei DAX – Unternehmen kann man sich relativ sicher, daß es sie auch noch in 5 Jahren gibt.
Bei BASF (Kurs heute 62€ )gibt heute eine Dividende für 2018 von ca.5%. Das Unternehmen gibt es seit 150 Jahren und es wird es auch in 10 Jahren noch geben.
Da ist das doch sicherer.
Maba hat nichts mit der FinTech Group AG zu tun und verfügt somit auch über keine BaFin-Lizenz, ergo: keine deutsche/europäische Einlagensicherung… Maba wirbt mit 5,25% Zinsen auf der Basis von Kreditgeschäften „im Raum München“ (Auskunft der Hotline).
Maba ist eine GmbH (laut Auskunft im Rahmen einer Genossenschaft), d.h.im Falle von Zahlungsschwierigkeiten sind die 1000€ Mindestanlagesumme fürs „Sparkonto“ futsch!
Ebenfalls unschlüssig ist, dass sie mit geringen laufenden Kosten werben, auf der anderen Seite bei TLC im Fernsehen Werbung für ihr Finanzprodukt machen.
Auch gibt es keinen Zinseszins aufs Guthaben.
Vorsicht also bei hohem Zinsversprechen, das kann sich jederzeit ändern, sobald die Unternehmenskalkulation nicht aufgeht!
Ist das nicht Bankgeschäft nach dem KWG? Hier sollte die BaFin bzw. die Bundesbank den Sachverhalt gesondert prüfen? Hat jemand Erfahrung mit der Firma und/oder den handelnden Personen?