AGB

Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Leistungsumfang der MABA FinTech GmbH („MABA“)mit Sitz in München. Davon abweichende Individualvereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Beauftragung oder Entgegennahme von Leistungen gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser AGB.

Leistungen von MABA

MABA führt, verwaltet und betreut Kapitalanlagen von Anlegern und erbringt einen festen Zinssatz auf diese Kapitalanlagen in Form eines Sparkontos. MABA nutzt die Einlagen der Anleger, um Investitionsmittel Dritten zur Verfügung zu stellen und fordert dafür eine entsprechende Verzinsung. Aus den erwirtschafteten Zinsen werden die Zinsen der Sparkonten der Anleger und alle anfallenden Kosten der MABA getragen.

Eröffnung eines Spar- bzw. Anlegerkontos

Mit der Übermittlung der persönlichen Informationen durch Absenden und SMS-TAN-Bestätigung eröffnet der Anleger ein Sparkonto bei der MABA. Erst mit der Überweisung einer ersten Anlagesumme auf das MABA -Konto bei der Commerzbank IBAN: DE80 7004 0041 0214 0861 00 unter Angabe der Sparkontonummer ist das Sparkonto aktiviert. Die Verzinsung beginnt mit dem Tag des Eingangs der Anlagesumme auf dem MABA – Konto. Der Anleger akzeptiert damit außerdem ausdrücklich die Bedingungen dieser AGB.

Mindestanlagesumme

Die Mindestanlagesumme beträgt 1.000,00 €. Wird die Mindestanlagesumme unterschritten, kann sich die MABA eine Kündigung des Sparkontos vorbehalten. Eine zusätzliche Einzahlung auf das Sparkonto bis zum Erreichen der maximalen Anlagesumme ist jederzeit möglich.

Maximale Anlagesumme

Die maximale Anlagesumme beträgt 750.000,00 €. Wird die Anlagesumme überschritten, behält sich die MABA vor, den übersteigenden Betrag an den Anleger zurück zu überweisen.

Überschreiten der maximalen Anlagesumme

Einer Überschreitung der maximalen Anlagesumme kann von der MABA zugestimmt werden. Auszahlungen der Anlagesumme, bzw. die Auszahlungsfristen der Anlagesumme oder Teile der Anlagesumme, bzw. die Kündigungsfristen werden jedoch auf 4 Monate festgelegt. Diese Sondervereinbarung bedarf immer der Schriftform.

Mindestlaufzeit

Das Sparkonto unterliegt eine Sperrfrist von 3 Monaten, beginnend mit der ersten Einzahlung auf das Konto der MABA bei der Commerzbank. Innerhalb der Sperrfrist kann keine Aus-, bzw. Teilauszahlung der Anlagesumme erfolgen. Nach der Sperrfrist ist eine tägliche Verfügbarkeit möglich. Es wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Auszahlungen der Zinserträge unterliegen keiner Sperrfrist.

Zinserträge und Änderung

Die MABA garantiert einen festen Zins auf Anlagen des Sparkontos von 5,25 % p.a.. Die Zinsen werden täglich/anteilig dem Sparkonto gutgeschrieben. Eine Verzinsung der Zinsen (Zinseszins) ist nicht möglich. Manipulationsversuche durch z.B. häufige Aus- und Einzahlungen, ziehen eine fristlose Kündigung des Sparkontos nach sich. Sofern die MABA den festen Zinssatz ändert, wird der Anleger entsprechend informiert und hat die Möglichkeit sein Sparkonto sofort zu kündigen. Kapitalanlage und Zinserträge werden dem Anleger überwiesen.

Zahlungsverkehr und Transaktionsgebühren

Der Zahlungsverkehr (wie Einzahlungen oder Auszahlungen) auf dem Sparkonto ist bis zu 5 Transaktionen pro Monat kostenfrei. Zusätzliche Transaktionen werden mit 10,00 € pro Transaktion berechnet.

Daueraufträge

Um eine regelmäßige Auszahlung der Zinserträge zu ermöglichen, kann ein Dauerauftrag für diese Zinserträge eingerichtet werden. Eine Auszahlung kann monatlich, vierteljährlich (01.01./01.04./01.07./01.10.), halbjährlich (01.01./01.07.) oder jährlich (01.01.) erfolgen. Die Auszahlung kann als fester Betrag angegeben werden bzw. das maximale der Zinserträge umfassen.

Gebühren des Anlegerkontos

Es werden von der MABA keine Gebühren erhoben. Die Eröffnung und das Führen des Sparkontos sind gebührenfrei. Transaktionsgebühren werden von der MABA nicht, bzw. erst ab mehr als 5 Transaktionen pro Monat erhoben.

Dauer von Auszahlungen

Auszahlungsaufträge können nach Ablauf der Sperrfrist jederzeit vorgenommen werden. Auszahlungsaufträge müssen getrennt nach Zinskonto und Anlagekonto durchgeführt werden. Die Gutschrift auf dem angegebenen Konto des Anlegers erfolgt innerhalb von maximal 3 Werktagen.

Kündigung durch den Anleger

Der Anleger kann sein Sparkonto jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Eine Auszahlung des Anlageguthabens (Kapitalanlage und Zinserträge) erfolgt innerhalb von maximal 3 Werktagen.

Kündigung durch MABA

Bei einer Kündigung des Sparkontos durch die MABA, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. Eine fristlose Kündigung des Anlagekontos aufgrund eines wichtigen Grundes ist zulässig. In jedem Fall werden die Kapitalanlage und der bis dahin erwirtschaftete Zins an den Anleger ausbezahlt.

Mitwirkungspflichten und Haftung des Anlegers

Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten des Anlegers erfolgt über die von der MABA online bereitgestellten Formulare, bzw. Eingabefelder der entsprechenden Onlineseiten. Der Anleger ist selbst für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm eingegebenen und übermittelten Daten und Angaben verantwortlich. Für die Folgen unvollständiger oder unrichtiger Angaben haftet die MABA in keinem Falle. MABA wird im Rahmen der Zumutbarkeit auf die Korrektur von unvollständigen oder unrichtigen Daten hinwirken. Im Falle bewusst falscher Angabe von Daten ist MABA berechtigt, den Anleger auszuschließen und das Sparkonto zu kündigen. Vorstehendes gilt für die Übermittlung von Daten auf anderem mit der MABA vereinbartem Wege gleichermaßen.

Beratung

MABA selbst erbringt ausdrücklich keine Beratungsleistung zu den angebotenen Leistungen.

Risikohinweis

Der von der MABA angebotene Leistungsumfang richtet sich ausschließlich an erfahrene Interessenten und Anleger, die ausdrücklich auf eine individuelle Beratung zu Möglichkeiten, Chancen und Risiken verschiedener Anlageformen verzichten. Trotz einer sorgfältigen Verwaltung und Prüfung der Anlagen der MABA besteht ein Minimalrisiko.

Sicherheit der Anlagen

Die Kapitalanlagen werden im Rahmen der MABA -Investitionsrichtlinien gemanagt. Die MABA garantiert die Sicherheit der Anlagen durch entsprechende interne Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen. Ein theoretischer Verlust von Anlagen kann nie ausgeschlossen werden.

Datenschutz und Auskünfte

Die MABA verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle anlegerbezogenen Tatsachen und Wertungen, von denen sie Kenntnis erlangt. Die MABA erhebt, verwendet, verarbeitet und nutzt die im Zusammenhang mit der Sparkontoeröffnung, Sparkontoführung, Einzahlungen oder Überweisungen bekanntwerdenden Daten und Anfragen der Anleger ausschließlich für die Leistungserbringung der MABA. Der Anleger wird in Übereinstimmung mit geltenden Datenschutzgesetzen darauf hingewiesen, dass MABA Daten, Informationen und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung der Leistungen der MABA verarbeitet. MABA beachtet jederzeit das Datenschutzgesetz und behandelt alle Daten streng vertraulich. Informationen über den Anleger, dessen Zinserträge, Anlagesumme oder Sparguthaben wird die MABA nur dann weitergeben, wenn gerichtliche Anordnungen dies gebieten oder der Anleger zur Erteilung einer Auskunft eingewilligt hat.

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die MABA wird in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform und werden den Anlegern über die Mitteilungsmöglichkeiten seines Sparkontos mitgeteilt. Der Anleger kann durch Kündigung seines Kontos etwaigen Änderungen innerhalb von 4 Wochen widersprechen.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Zwischen dem Anleger und der MABA gilt die Anwendbarkeit von EU Recht als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. MABA kann bei Klagen und Streitigkeiten jedoch auch jedem anderen zuständigen Gericht zustimmen.

Stand: München, den 06.09.2018