Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Allgemeines MABEWO AG und Mabewo Holding SE wir sehen beide Gesellschaften zusammen
Allgemeines

MABEWO AG und Mabewo Holding SE wir sehen beide Gesellschaften zusammen

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Natürlich melden sich jede Woche Anleger bei uns, die über Partizipationsscheine in das Unternehmen MABEWO AG investiert haben – und ja, ganz klar: Viele wussten nicht, dass man für den Vertrieb solcher Partizipationsscheine in Deutschland ein Wertpapierinformationsblatt (WIB) benötigt. Genau dieses gab es aber nicht.

Dabei hatten wir das Unternehmen, insbesondere Herrn Josten und Herrn Trübl, frühzeitig darauf hingewiesen, sich um ein solches WIB bei der BaFin zu bemühen.

Was wir über Jahre hinweg vom Unternehmen erwartet hatten, war Transparenz gegenüber den Anlegern – insbesondere in Form der Veröffentlichung aktueller Bilanzen. Dass diese Bilanzen vorliegen, wissen wir aus erster Hand von Herrn Josten und Herrn Trübl. Doch veröffentlicht wurden sie nicht.

Für uns wirkt die MABEWO AG wie eine Blackbox. Ob das Unternehmen bereits Gewinne erzielt oder bislang nur Verluste generiert hat – wir wissen es nicht. Und ganz ehrlich: Was konkret mit über 40 Millionen Euro Anlegergeldern passiert ist, lässt sich ebenso wenig nachvollziehen.

Was wir hingegen sicher wissen: Das Unternehmen versucht weiterhin unermüdlich, neues Kapital von Investoren einzuwerben. Doch liebe Investoren – stellen Sie sich doch dieselben Fragen, die wir uns immer wieder stellen:

Wie viel realen Umsatz hat MABEWO in fünf Jahren mit 40 Millionen Euro tatsächlich erzielt?
Wo lassen sich umgesetzte Projekte besichtigen?

Treffen Sie Ihre Entscheidung erst, nachdem Sie diese Fragen für sich beantwortet haben – nicht vorher.

Momentan hören wir erneut von offenen Lohnzahlungen sowie unbezahlten Rechnungen gegenüber Dienstleistern – in teils beachtlicher Höhe. Ein Blick ins Beitreibungsregister bestätigt diesen Eindruck. Als wir das gesehen haben, waren wir ehrlich gesagt schockiert.

Was uns aber noch mehr Sorgen bereitet: Nach fast einem Jahr ist die Aktie der MABEWO Holding SE an der Börse Düsseldorf immer noch ausgesetzt – ein Unding. Wenn es Herrn Trübl in all der Zeit nicht gelungen ist, den Handel wieder aufnehmen zu lassen, stellt sich zwangsläufig die Frage nach den mutmaßlich doch vielleicht schwerwiegenderen Gründen für die Suspendierung. Und dass er nun angeblich die Börse in Düsseldorf ganz verlassen will, um woanders einen „Neustart“ zu wagen – mit Verlaub, das sollen andere verstehen. Wir nicht.

Mehrfach hatte Herr Trübl uns gegenüber betont, gegenüber Anlegern künftig mehr Transparenz zeigen zu wollen – nicht nur dann, wenn neues Kapital gebraucht wird. Doch davon ist wenig zu spüren.

Nun haben wir gerüchteweise erfahren, dass das Unternehmen über einen Anwalt – mutmaßlich die Kanzlei Brost Classen – versucht haben soll, einen kritischen Artikel bei anwalt.de entfernen zu lassen. Begründung: Man habe dem Unternehmen keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Mit Verlaub, Herr Dr. Lucas Brost – dass Sie kreativ in der Begründung sind, ist bekannt. Aber auch, dass Ihre Argumente nicht immer standhalten. Ein Anwalt ist nicht verpflichtet, vor Veröffentlichung eine Stellungnahme einzuholen. Wir haben gehört, dass in diesem Fall bereits eine negative Feststellungsklage vorbereitet wird. Wir werden berichten.

Eines jedoch wäre klar: Über ein Ermittlungsverfahren zu berichten, ohne konkrete Nachweise – das gehört sich nicht.

Und dennoch: Man fragt sich, welche Mandanten Sie inzwischen vertreten, Herr Dr. Brost. Kopfschütteln bleibt da manchmal nicht aus – mal heftig, mal weniger.

Vielleicht klären Sie doch bitte einmal mit Ihrem Mandanten MABEWO,
– was dort unter Transparenz verstanden wird,
– was nachweislich mit den Anlegergeldern passiert ist
– und warum im Dezember 2021 ein Beschluss gefasst wurde, der es dem Unternehmen ermöglicht, mit dem Geld im Zweifel zu tun, was es will – ohne jegliche Gewinnverpflichtung.

Erklären Sie das doch bitte auch für unsere Leser nachvollziehbar.
Dafür besten Dank.

 

.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Geht Musks Zeit bei DOGE zu Ende? – „Irgendwann wird er zurückkehren“, sagt Trump

US-Präsident Donald Trump sagte am Montag, dass er Elon Musk so lange...

Allgemeines

Änderung der Richtlinie zur Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“

Bundesministerium für Bildung und Forschung Änderung der Richtlinie zur Stärkung des Gründungsgeschehens...

Allgemeines

Dritte Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“ vom: 25.03.2025

Bundesministerium für Bildung und Forschung Dritte Änderung der Richtlinie zur Förderung von...

Allgemeines

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Validierung und Implementierung humanbasierter neuer Methoden im regulatorischen Kontext“

Bundesministerium für Bildung und Forschung Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten...