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MABEWO Cannatron GmbH Genussrechte mit Totalverlustrisiko

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Wir haben zu diesem Thema aus aktuellem Anlass ein Interview geführt:

Interview: Risiken von Genussrechten für Kleinanleger – Rechtsanwältin Kerstin Bontschev im Gespräch

Frage: Frau Bontschev, Genussrechte gelten oft als attraktive Anlageform. Was macht diese Form der Kapitalanlage so beliebt?

Kerstin Bontschev: Genussrechte werden häufig als renditestarke und flexible Alternative zu klassischen Anlageformen wie Aktien oder Anleihen beworben. Sie bieten Anlegern eine Beteiligung am Gewinn eines Unternehmens, ohne dass sie direkt Aktionäre werden müssen. Diese Kombination aus Gewinnbeteiligung und vermeintlich geringem Risiko ist für viele Anleger verlockend – insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen.

Frage: Das klingt positiv, aber welche Risiken sind mit Genussrechten verbunden, insbesondere für Kleinanleger?

Kerstin Bontschev: Genussrechte sind alles andere als risikolos. Der größte Nachteil ist, dass sie in der Regel keinen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals bieten. Die Auszahlung hängt vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ab. Wenn das Unternehmen Verluste schreibt oder insolvent wird, stehen Genussrechtsinhaber oft hinten in der Gläubigerkette – hinter Banken, Lieferanten und anderen Gläubigern. Für Kleinanleger kann das einen Totalverlust bedeuten.

Frage: Werden diese Risiken in der Praxis ausreichend transparent gemacht?

Kerstin Bontschev: Leider nicht immer. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Unternehmen die Risiken in ihren Prospekten oder Informationsunterlagen nicht klar genug dargestellt haben. Kleinanleger sind oft der Meinung, dass sie eine sichere Anlage mit garantierten Rückflüssen erwerben, obwohl das nicht der Fall ist. Hier sehe ich ein großes Informationsdefizit, das viele Anleger teuer zu stehen kommt.

Frage: Gibt es gesetzliche Schutzmechanismen, die Kleinanleger vor den Risiken von Genussrechten bewahren können?

Kerstin Bontschev: Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren einige Regelungen eingeführt, wie die Pflicht zur Erstellung eines Wertpapierinformationsblatts (WIB) für Genussrechte. Allerdings sind diese Maßnahmen nicht immer ausreichend. Genussrechte fallen oft in Grauzonen des Kapitalmarktrechts, wo sie nicht so streng reguliert sind wie andere Finanzprodukte. Anleger müssen also selbst sehr genau hinsehen und kritisch hinterfragen, ob die beworbenen Vorteile wirklich den Risiken entsprechen.

Frage: Wie können sich Kleinanleger schützen, bevor sie in Genussrechte investieren?

Kerstin Bontschev: Erstens sollten sie sich intensiv mit dem Unternehmen und den Vertragsbedingungen auseinandersetzen. Ein umfassender Blick in den Prospekt oder das Informationsblatt ist unerlässlich. Zweitens empfehle ich, unabhängigen Rat einzuholen – sei es von einem Anwalt oder einem erfahrenen Finanzberater. Drittens sollten Kleinanleger nie mehr investieren, als sie im schlimmsten Fall bereit sind zu verlieren. Genussrechte sind keine Sparbuch-Alternative, sondern spekulative Investments.

Frage: Gibt es bekannte Fälle, in denen Anleger mit Genussrechten massive Verluste erlitten haben?

Kerstin Bontschev: Ja, solche Fälle gibt es leider zuhauf. Ein bekanntes Beispiel ist die Insolvenz von Prokon. Viele Kleinanleger haben damals in Genussrechte investiert, die als „sicher“ und „grün“ beworben wurden. Am Ende verloren zahlreiche Anleger ihr Geld, da die Risiken schlicht unterschätzt wurden. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, auch bei vermeintlich ethischen oder nachhaltigen Investments kritisch zu bleiben.

Frage: Sehen Sie in Genussrechten überhaupt Potenzial für Kleinanleger, oder würden Sie grundsätzlich davon abraten?

Kerstin Bontschev: Genussrechte sind nicht per se schlecht, aber sie sind definitiv nicht für jeden Anleger geeignet. Wer sich der Risiken bewusst ist, sie kalkulieren kann und bereit ist, das eingesetzte Kapital zu verlieren, kann Genussrechte als Beimischung im Portfolio nutzen. Für unerfahrene Anleger, die auf Sicherheit und planbare Renditen setzen, sind sie jedoch meiner Meinung nach ungeeignet.

Frage: Was wünschen Sie sich vom Gesetzgeber, um Kleinanleger besser zu schützen?

Kerstin Bontschev: Es sollte klarere Vorgaben für die Transparenz und Darstellung der Risiken geben. Darüber hinaus wäre eine strengere Regulierung von Genussrechten sinnvoll, etwa durch eine Prospektpflicht, die über das Wertpapierinformationsblatt hinausgeht. Schließlich sollte auch die Beratung durch Vermittler stärker kontrolliert werden, um irreführende Versprechungen zu verhindern.

Frage: Vielen Dank, Frau Bontschev, für die aufschlussreichen Einblicke!

Kerstin Bontschev: Sehr gern. Es ist wichtig, dass Anleger sensibilisiert werden, um informierte Entscheidungen zu treffen.

Das gilt natürlich auch für das Genussrechtsangebot der MABEWO Cannatron GmbH. Lassen Sie immer ein Beratungsprotokoll ausfüllen, auch wenn der Vermittler Soe auf eine digitale Zeichnungsmöglichkeit hinweist. Lassen Sie drain auch festhalten wofür das Geld verwendet wird udnlassen Sie darin vermerken, das das Unternehmen sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkiten befindet.

 

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