MABEWO Holding SE-Antwort auf unsere Presseanfrage

Published On: Samstag, 19.10.2024By

Sehr geehrter Herr Bremer,

in Bezug auf Ihre Presseanfrage dürfen wir Ihnen folgende Stellungnahme zu den von Ihnen angesprochenen Punkten übermitteln:

  1. Wiederaufnahme des Handels:
    Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Handels an der Börse Düsseldorf liegt beim zuständigen Ausschuss der Börse. Gespräche wurden bereits unter Beteiligung unseres Kapitalmarktpartners geführt, und die Börse ist über die Entwicklungen der vergangenen Monate sowie unsere Zukunftspläne informiert. Wir warten nun auf die Terminierung der Ausschuss-Sitzung.
  2. Sperrfristen:
    Die Sperrfristen laufen zum 31. März 2025 aus. In dieser Zeit erfolgt die Übertragung der im Zuge der Verschmelzung ausgegebenen Aktien durch die Futurum Bank an die Banken der Aktionäre sowie deren Depots.
  3. Investorenermutigung:
    Wir sehen die Entwicklung der Unternehmensgruppe und die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit als wichtigen Faktor, um bestehende Investoren zu ermutigen, ihre Beteiligung zu halten oder gar aufzustocken. In den kommenden Wochen werden wir weiterhin Corporate News über EQS sowie andere Kommunikationskanäle verbreiten. Die aktuelle Nachfrage nach den Produkten MABEWO CANNATRON und MABEWO TerraFlex sowie die positive Auftragslage unterstützen diese Bemühungen.
  4. Partizipationsscheine und Verkaufsaktivitäten:
    In der Vergangenheit wurden in Einzelfällen Partizipationsscheine von der MABEWO AG zurückgekauft und an Interessenten weiterverkauft. Die in der GuV-Position erwähnten Verkäufe betreffen direkte Anfragen von Investoren und stellten kein öffentliches Angebot dar.
  5. Geschäftsmodell und Dividendenstrategie:
    Das Ziel der MABEWO Gruppe besteht darin, den Gewinn je Aktie zu steigern – angestrebt wird ein Gewinn von EUR 1,00 je Aktie innerhalb der nächsten drei Jahre – und einen erheblichen Teil dieser Gewinne an die Aktionäre auszuschütten. Sollte es nicht zu einem Börsenlisting kommen, könnte ein Exit für Aktionäre auch durch den Verkauf von Tochtergesellschaften erfolgen, was dann wiederum zu Ausschüttungen führen würde.
  6. Hintergrund zur Handelsaussetzung:
    Der Börsenhandel wurde bereits unter der früheren Unternehmensbezeichnung „VAMEVA SE“ im Zuge der angekündigten Verschmelzung ausgesetzt. Die Komplexität der grenzüberschreitenden Fusion sowie die rechtlichen und steuerlichen Abstimmungen in mehreren Ländern führten dazu, dass die Verschmelzung erst am 5. Juni 2024 im Handelsregister eingetragen und damit rechtskräftig wurde.
  7. Halbjahresbericht:
    Der Halbjahresbericht bezieht sich nur auf den Einzelabschluss der Luxemburger Holding und stellt keinen konsolidierten Abschluss dar. Die Konsolidierung wird ab 2025 erfolgen, da die entsprechenden Schwellenwerte bisher nicht erreicht wurden. Weitere Anmerkungen zu den Bilanzpositionen:

    • Das Anlagevermögen von rund 22,22 Mio. EUR besteht vorwiegend aus langfristigen Finanzanlagen, die eine strategische Rolle spielen.
    • Ein großer Teil des Umlaufvermögens von 17,03 Mio. EUR ist in langfristigen Forderungen gebunden, was kurzfristige Liquiditätsengpässe verursachen könnte.
    • Das Eigenkapital beträgt solide 33,4 Mio. EUR, mit einem negativen Posten von 235.000 EUR aufgrund von Rückkäufen eigener Aktien.

Die operative Profitabilität wird künftig durch Erträge aus den Beteiligungen verbessert, insbesondere durch die innovative Produktpalette und die strategische Neuausrichtung.

  1. Verzögerungen bei der Aktienübertragung:
    Die Futurum Bank hat alle betroffenen Banken der Aktionäre informiert. Während viele Banken die Übertragungen bereits bearbeitet haben, verzögern sich einige noch. Wir gehen davon aus, dass bis Ende Oktober alle Übertragungen abgeschlossen sein werden. Bei Rückfragen der Aktionäre stehen wir jederzeit zur Verfügung.

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