Möglich, denn je nachdem wie der Prozess am heutigen Tag ausgeht, kann ein Urteil gegen uns bedeuten, dass wir zukünftig zu Dokumentenfälschern durch Gerichtsurteil werden.
Worum geht es? Ganz einfach, wir hatten amtliche Registerdaten zu Mathias Hammer veröffentlicht, was er uns dann durch eine Einstweilige Verfügung des Landgerichtes Leipzig, 8. Zivilkammer, hatte untersagen lassen.
Man muss sich das einmal vorstellen, solch ein Urteil in einem Rechtsstaat zu kassieren. Tatsache ist seit diesem Urteil, dass wir jedes amtliche Dokument in Bezug auf Mathias Hammer verändern müssten, weil wir ansonsten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro riskieren würden.
Wir sehen das als Willkürurteil an, denn in der Konsequenz würde das bedeuten, dass wir keine amtlichen Dokumente aus dem Register nicht als Belegtatsache veröffentlichen dürften, ohne jeden Betroffenen vorher zu fragen, ob er damit einverstanden ist. Mal ehrlich, können sie sich das in einem Rechtsstaat vorstellen?
Seit Jahren empfinden wir die Urteile der 8. Zivilkammer als an der Grenze zur Befangenheit. Ja man hat sogar ein, aus unserer Sicht, Urteil mit einer rassistischen Note gefällt. Wir haben darum nicht viel Aufsehen gemacht, obwohl die Empörung bei uns dazu sehr groß war. Trotzdem kommen einem solche Dinge dann natürlich in Erinnerung bei solchen Urteilen.
Kann man uns das verdenken an dieser Stelle? Wir haben gegen diese Kammer Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil wir kein rechtliches Gehör vor einem Urteilsbeschluss bekommen haben und ja wir haben uns auch an das Justizministerium in Dresden gewandt, und eines ist klar in dem Vorgang, bestätigt das Landgericht Leipzig dieses Urteil, dann werden wir hier an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages herangehen. Solche Urteile kann man nicht im Raum stehen lassen, denn dann wären wir wieder am Rande einer Willkürjustiz wie zu DDR Zeiten. Diese Einschätzung kommt nicht von uns aber von Menschen, die das Unrechtssystem der DDR erlebt haben.
Manchmal darf man sich auch eine Willkürjustiz nicht gefallen lassen, auch wenn das den Drei Damen vom LG Leipzig, nicht vom Grill, der 8. Zivilkammer nicht gefallen mag.
Machen wir Fehler, dann stehen wir dafür ein, ohne jede Frage. Tut man uns Unrecht, dann reißen wir auch das Maul auf und zwar so, dass es jeder hört. Auch die 8. Zivilkammer des Landgerichtes Leipzig.
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