Die Finanzaufsicht BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet. Die neue Fassung ist am 30. Mai 2023 auf der Website der BaFin veröffentlicht worden.
Der Hintergrund: Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority – ESMA) hat Leitlinien zu „einigen Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Angemessenheit und das reine Ausführungsgeschäft“ veröffentlicht. Die BaFin hat diese jetzt in den besonderen Teil (BT) 6 der MaComp überführt.
Die EMSA-Leitlinien, die inhaltlich unverändert in die MaComp übernommen wurden, beinhalten unter anderem Vorgaben, wie Wertpapierdienstleistungsunternehmen Kundinnen und Kunden über die Angemessenheitsprüfung informieren und welche Daten sie über deren Kenntnisse und Erfahrungen einzuholen haben.
Der bisher bestehende BT 6 der MaComp „Inhalte und Zur-Verfügung-Stellen der Geeignetheitserklärung nach § 64 Absatz 4 Wertpapierhandelsgesetz“ wird in BT 7 integriert. Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden.
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