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MaComp: BaFin aktualisiert Rundschreiben

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
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Die Finanzaufsicht BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet. Sie hat die neue Fassung am 28. Februar 2024 auf ihrer Website veröffentlicht.

Der Hintergrund: Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority – ESMA) hat Leitlinien zu „einigen Aspekten der MiFID II-Vergütungsanforderungen“ (ESMA/35-43-3565) veröffentlicht. Die BaFin hat diese jetzt in den besonderen Teil (BT) 8 der MaComp überführt.

Die ESMA-Leitlinien, die inhaltlich unverändert in die MaComp übernommen wurden, beinhalten Vorgaben für die Vergütung. Durch sie sollen Interessenkonflikte vermieden und Wohlverhaltensregeln sowie eine gute Unternehmensführung sichergestellt werden. Die neuen ESMA-Leitlinien haben die Vergütungsgrundsätze und -verfahren (MiFID)“ (ESMA/2013/606) ersetzt.

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