Das kann man der jetzt aktuell hinterlegten Bilanz entnehmen, darüber hinaus noch ein weiterer Jahresverlust von über 1,1 Millionen Euro. Muss man sich da nicht langsam Gedanken machen, ob das Management noch geeignet ist, um das Schiff wieder auf Kurs zu bringen?
Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 2 mbH & Co. KGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 2 mbH & Co. KG, Frankfurt am Main zum 31. Dezember 2015AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2015A. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 2 mbH & Co. KG („Beteiligungsgesellschaft“) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Dabei wurden die für alle Kaufleute geltenden Vorschriften des §§ 246 bis 256 HGB beachtet sowie die ergänzenden Vorschriften der §§264u HGB i.V.m. §§ 270 bis 274 HGB angewendet. Änderungen der Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden nicht vorgenommen. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft ist die Kapitalgesellschaft Macquarie Fonds GmbH, Frankfurt am Main, mit der Folge, dass gemäß §284o Abs. 1 HGB die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) anzuwenden sind. Die Beteiligungsgesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB genannten Größenmerkmalen als kleine Kommanditgesellschaft einzustufen. Sie hat die gesetzlichen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung und Offenlegung des Abschlusses (§§ 274a, 276, 288 und 326 HGB) teilweise in Anspruch genommen. Eine Prüfungspflicht (§§ 316 ff. HGB) für den Jahresabschluss besteht nicht. B. Gesellschaftsrechtliche VerhältnisseDie Beteiligungsgesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRA 43256 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, das Verwalten sowie die Veräußerung eines Genussrechts, das von der MEIF Germany Two S. r.l. mit Sitz in Luxemburg emittiert wird und das eine Beteiligung am Gewinn der MEIF Germany Two S. r.l. vermittelt sowie aller hiermit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die MEIF Germany Two S.à r.l. hat die über das Genussrecht erhaltenen Mittel in den Zielfonds Macquarie European Infrastructure Fund II L. P. („MEIF 2″ oder „Zielfonds“) investiert, der Beteiligungen an Gesellschaften hält, die im Bereich Infrastruktur tätig sind. Die Beteiligungsgesellschaft hat zur Sicherstellung der Veräußerung des Genussrechts einen von der Macquarie Bank Limited angebotenen Andienungsvertrag über das Genussrecht abgeschlossen. Tätigkeiten, die nach der Gewerbeordnung oder dem Kreditwesengesetz einer Erlaubnis unterliegen, sind ausgeschlossen. Gemäß der Vereinbarung betreffend den Verkauf und die Abtretung von Komplementärbeteiligungen und der Vereinbarung betreffend den Verkauf und die Abtretung von Kommanditanteilen, lt. schriftl. Beschlussfassung vom 09. September 2014, wurde
abgetreten. Die Macquarie Fondsmanagement GmbH hält einen Kommanditanteil in Höhe von EUR 1.000,00, wovon gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags eine Hafteinlage mit einem Betrag von EUR 1.000,00 in das Handelsregister eingetragen ist. Die Macquarie Fonds GmbH ist weder am Kapital noch am Vermögen der Beteiligungsgesellschaft beteiligt. Das gezeichnete Kapital beider Gesellschaften beträgt per 31. Dezember 2015 EUR 25.000,00. Die Eintragung im Handelsregister der Beteiligungsgesellschaft erfolgte am 4. Januar 2015. Die Treuhandkommanditistin ist die Macquarie Treuvermögen GmbH, Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 76979. Sie hält einen Kommanditanteil in Höhe von EUR 1.000,00 in eigenem Namen und für eigene Rechnung, wovon gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags eine Hafteinlage mit einem Betrag von EUR 1.000,00 in das Handelsregister eingetragen wurde. Darüber hinaus hält die Macquarie Treuvermögen GmbH in ihrer Eigenschaft als Treuhandkommanditistin zum 31. Dezember 2015 Kommanditeinlagen in eigenem Namen, aber für Rechnung der Treugeber in Höhe von EUR 224.353.000,00, wovon gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags 1 % auf die Hafteinlage entfällt. Zum 31. Dezember 2015 ist demnach insgesamt ein Betrag in Höhe von EUR 2.244.530,00 als Hafteinlage im Handelsregister eingetragen. Am Bilanzstichtag waren 12 weitere Direktkommanditisten mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 44.157.000,00 beteiligt, wovon gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags eine Hafteinlage mit einem Betrag von EUR 441.570,00 (1 %) in das Handelsregister eingetragen wurde. Das Gesellschaftskapital inklusive Agio beträgt EUR 275.348.050,00. Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrags setzt sich das Gesellschaftskapital zum 31. Dezember 2015 wie folgt zusammen:
Die Höhe der Beteiligung am laufenden Gewinn bzw. Verlust der Beteiligungsgesellschaft ergibt sich gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrags aus dem Verhältnis der Einlage eines Gesellschafters zur Summe der Einlagen aller Gesellschafter. Dies gilt ebenso für die Höhe der Beteiligung am Liquidationsergebnis. Die Macquarie Financial Products Management Limited („MFPML“) ist als Dienstleister für die geschäftsführende Kommanditistin im Rahmen der laufenden Verwaltung der Beteiligungsgesellschaft tätig. Für ihre Dienstleistung erhält sie die gemäß § 13 Abs. 1 b) des Gesellschaftsvertrags festgelegte Vergütung in Höhe von 0,39 % p.a. des im Kalenderjahr durchschnittlich eingezahlten Genussrechtskapitals ohne Aufgeld abzüglich eines Betrags von EUR 26.000,00. Davon verbleiben EUR 20.000,00 bei der geschäftsführenden Kommanditistin und EUR 6.000,00 sind gemäß § 13 Abs. 4 und 5 des Gesellschaftsvertrags von der Beteiligungsgesellschaft an die Komplementärin sowie an die Treuhandkommanditistin für die nachstehend erläuterten Dienstleistungen zu erbringen. Die Komplementärin erhält neben einer laufenden Tätigkeitsvergütung in Höhe von 0,01 % p.a. des im Kalenderjahr durchschnittlich eingezahlten Genussrechtskapitals ohne Aufgeld für die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft auch eine jährliche Haftungsvergütung in Höhe von EUR 5.000,00. Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Treuhand- und Verwaltungstätigkeiten eine jährliche Gebühr von EUR 1.000,00. Der Anspruch auf die Managementgebühren besteht unabhängig davon, ob in dem betreffenden Geschäftsjahr tatsächlich ein Gewinn realisiert wurde. C. Steuerliche VerhältnisseDie Beteiligungsgesellschaft wird beim Finanzamt Frankfurt am Main IV unter der Steuernummer 014/344/00215 geführt. Die Veranlagung ist bis einschließlich 2013 erfolgt. Die Beteiligungsgesellschaft ist eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, deren Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen. D. Angaben zur BilanzDer Ansatz und die Bewertung der Finanzanlagen erfolgen zu Anschaffungskosten. Die Aufgliederung und Entwicklung der Positionen Genussrecht und Andienungsrecht im Geschäftsjahr 2015 sind in dem beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Der Abgang im Genussrecht im Geschäftsjahr 2015 resultiert aus der Rückzahlung des Genussrechts in Höhe von EUR 7.041.801,11. Dieser Betrag wurde zur Zahlung der laufenden Gebühren des Geschäftsjahres 2015 und zur Zahlung einer Ausschüttung für das erste Halbjahr 2016 verwendet. Der wirtschaftliche Wert der Beteiligung eines Kommanditisten ändert sich durch die Rückzahlung nicht. Ebenso bleibt der Betrag des ursprünglich gezeichneten Genussrechtskapitals als Bemessungsgrundlage für die Beteiligung an Gewinn bzw. Verlust, den Anteil am Liquidationserlös sowie für die laufende Vergütung unverändert bestehen. Unter Berücksichtigung des Abgangs im Geschäftsjahr 2015 ergibt sich für das Genussrecht ein Buchwert in Höhe von EUR 215.109.804,25. Die turnusgemäße indikative Bewertung der Unternehmen des Zielfonds1 zum 31. Dezember 2015 anhand der sogenannten „Discounted-Cash-Flow-Methode“ ergibt einen indikativen Zeitwert aller Vermögensgegenstände des Zielfonds in Höhe von EUR 5.709,1 (Vorjahreswert: EUR 5.045,6 Mio.). Der Zeitwert des von der Beteiligungsgesellschaft gehaltenen Genussrechts beträgt am Bilanzstichtag EUR 309,2 Mio., welcher um 23,17 % über dem ursprünglich investierten Genussrechtskapital in Höhe von EUR 251,1 Mio. liegt. Ein dauerhaft niedrigerer beizulegender Wert lag damit am Bilanzstichtag nicht vor, weshalb keine Abschreibung auf das Genussrechtskapital vorgenommen wurde. Der Buchwert des Andienungsrechts beträgt am Bilanzstichtag EUR 13.961.403,43. Der Zugang des Andienungsrechts in Höhe von EUR 861.769,76 entsprach dabei der nachaktivierten laufenden Andienungsgebühr gemäß Andienungsvertrag zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der Macquarie Bank Limited. 1 Das Management des Macquarie European Infrastructure Fund II Limited Partnership („Zielfonds“) nimmt eine ausführliche Bewertung der Portfoliobeteiligungen (Substanzwert nach Abzug des Carried Interest) zum 30. September und 31. März eines jeden Jahres vor. Die Bewertungen stehen im Einklang mit den Richtlinien der „British Venture Capital Association“. Die Bewertungen werden nach der Discounted-Cash-Flow-Methode („DCF-Methode“) vorgenommen, da diese Methode am besten die Wertentwicklung der Beteiligungen über einen langfristigen Zeitraum widerspiegelt. Bei der DCF-Methode werden die für die Zukunft prognostizierten Zahlungsströme, die durch die Beteiligungsunternehmen in Form von Ausschüttungen oder Kapitalrückzahlungen voraussichtlich generiert werden, auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Der dabei verwendete Abzinsungsfaktor entspricht den durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten und setzt sich gemäß dem sog. Weighted-Average-Cost-of-Capital-Ansatz („WACC-Ansatz“) aus dem Verzinsungsanspruch der Fremd- und Eigenkapitalgeber zuzüglich eines Risikoaufschlags für die Eigenkapitalkosten zusammen, abhängig vom jeweiligen Land der Beteiligung. Alle Angaben des Bewertungsmodells sowie die Prognosen für jede Beteiligung werden von dem Management des Zielfonds selbst bzw. in Verbindung mit verschiedenen Drittparteien vorgenommen. Volkswirtschaftliche Daten, die in diesem Modell Anwendung finden, basieren auf externen Quellen und beinhalten Inflationsprognosen, Wechselkurse und Zinssätze. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennbeträgen ausgewiesen. Der Ausweis des Eigenkapitals erfolgte gemäß § 264c HGB. Seit Bestehen der Beteiligungsgesellschaft wurden Entnahmen in Höhe von insgesamt EUR 17.886.168,02 vorgenommen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Die passivierten Werte der Verbindlichkeiten entsprechen den Rückzahlungsbeträgen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von voraussichtlich mehr als fünf Jahren bestehen nicht. E. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Beteiligungsgesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.116.854,68 erlitten. Im Einzelnen setzt sich dieser wie folgt zusammen: Sonstige betriebliche Aufwendungen:
F. Sonstige AngabenDie Beteiligungsgesellschaft verfügt über kein Personal. Nicht in der Bilanz aufgeführte Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB) und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) bestehen über die Management- und Haftungsvergütung mit einem Betrag von TEUR 1.115,7 p.a. sowie die Andienungsgebühr mit einem Betrag von TEUR 861,8 p.a. hinaus zum 31. Dezember 2015 nicht. Mitglieder der Organe (§ 285 Nr. 10 HGB): Im Geschäftsjahr 2015 waren zu Geschäftsführern bestellt:
Die zur Durchführung der Geschäftsführung bestellten Gesellschaften und ihre Geschäftsführer sind berechtigt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Beteiligungsgesellschaft abzuschließen. G. Verwendung des JahresergebnissesDie Bilanz wird gern § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 1.116.854,68 auf neue Rechnung vorzutragen. H. LageberichtGemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB und § 267 Abs. 1 HGB hat die Beteiligungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 keinen Lagebericht aufzustellen.
Frankfurt am Main, 07. April 2016 Macquarie Infrastrukturgeseilschaft Nr. 2 mbH & Co. KG, Christoph Dammer Markus Bellaire ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2015Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 2 mbH & Co. KG, Frankfurt am Main
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