Macro Project Ltd. /Handelsplattform fxprime.io: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Gesellschaft Macro Project Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, als Betreiberin der Handelsplattform fxprime.io, die sofortige Einstellung des unerlaubt be-triebenen Einlagengeschäfts und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Auf ihrer Seite fxprime.io offeriert die Macro Project Ltd unter anderem Sparkonten. Darüber hinaus wird über die Plattform fxprime.io deutschen Kunden der Handel mit Forex-Produkten, Kryptowährungen, Aktien, Indi-zes, Schuldverschreibungen, ETFs, Rohstoffen (Gold) und finanziellen Dif-ferrenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) angeboten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) und erbringt zu-dem gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Macro Project Ltd nicht und handelt daher unerlaubt.
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