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Magdeburger Str. 27 GmbH – Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG

IO-Images (CC0), Pixabay
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Magdeburger Str. 27 GmbH

Halle (Saale)

Bericht

über die

Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG

im Auftrag der

Magdeburger Str. 27 GmbH
06114 Halle

zur Emission
„Magdeburger Straße – Halle“

zum Berichtsstichtag
22.06.2023

INHALTSVERZEICHNIS

1. Auftrag und Auftragsdurchführung
1.1. Prüfungsauftrag
2. Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag
2.1. Höhe der eingesammelten Anlegergelder
2.2 Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder
2.3 Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben
2.4 Aufzählung der sonstigen Ausgaben
2.5 Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte
2.6 Summe der nicht investierten Anlegergelder
3. Gesamtbewertung
1.

Auftrag und Auftragsdurchführung

1.1

Prüfungsauftrag

(1)

Mit Vertrag vom 25. Oktober 2021 wurde die

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Am Denkmal 4, 15528 Spreenhagen b. Berlin
(im Folgenden auch „Mittelverwendungskontrolleur“ oder „wir“)
(2)

von der

Magdeburger Str. 27 GmbH
Karl-Liebknecht-Straße 37, 06114 Halle (Saale), Register: Amtsgericht Stendal HRB 28547
(im Folgenden „Emittentin“ oder „Darlehensschuldnerin“)
(3)

beauftragt, die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG durchzuführen, deren Mittel die Emittentin verwendet.

(4)

Im wirtschaftlichen Interesse der Emittentin hat die FH 1 Berlin GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieterin“) unter dem Aktenzeichen: WA 54-Wp 7113-50087840-2021/​0001 ein Vermögensanlageninformationsblatt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Emission „Magdeburger Straße – Halle“ mit Wirkung zum 21.12.2021 gestatten lassen.

(5)

Bei Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 die den Erwerb eines Sachgutes oder eines Rechts an einem Sachgut oder die Pacht eines Sachgutes zum Gegenstand haben, hat die Emittentin einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur zu bestellen. Als Mittelverwendungskontrolleure können ausschließlich Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer oder von diesen Berufsträgern gebildete Gesellschaften bestellt werden.

(6)

Der Vertrag wurde rechtzeitig im Sinne von § 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG geschlossen.

(7)

Seit der erstmaligen Bestellung durch die Emittentin sind keine zehn Jahre vergangen (§ 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG).

(8)

Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen.

(9)

Diese Voraussetzungen sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben im Darlehensvertrag der Emittentin festzulegen.

(10)

Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden.

(11)

In diesem Bericht kommen wir den gesetzlichen Berichtspflichten über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle nach. Über die bisherige Mittelverwendungskontrolle wurde bereits im Teilbericht 1 vom 22.06.2022 und Teilbericht 2 vom 21.12.2022 ausführlich berichtet. Die dort mitgeteilten Regelungen zu Haftungsbeschränkung, Rechtswahl und Gerichtsstand sowie die Rahmendaten zur Emission und Vermögensanlage gelten fort. Soweit nachfolgend nicht mitgeteilt, haben sich zum Sachstand wie in Teilbericht 1 und 2 mitgeteilt keine wesentlichen Änderungen ergeben. Im nachfolgenden Teilbericht 3 wird über den aktuellen Sachstand der Mittelverwendungskontrolle berichtet.

2.

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

2.1

Höhe der eingesammelten Anlegergelder

(12)

Gemäß § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 1 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder:

2.130.000,00 EUR
2.2

Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder

(13)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 2 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder, die in Anlageobjekte investiert werden sollen

1.812.000,00 EUR
(14)

Diese Summe verteilt sich wie folgt:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
1 Refinanzierung von Eigenmitteln, welche der Emittentin in Form von Gesellschafterdarlehen für Kosten im Rahmen des Projektes zur Verfügung gestellt wurden 1.510.000,00
2 Liquiditätsreserve zahlbar an die Emittentin, aus dieser sind vorrangig ggf. Ausgleichszinsen an die Anleger nach Emissionsende zu zahlen 90.000,00
3 Liquidität für laufende Zinszahlungen zum 30.06.2022 und 30.06.2023 und ggf. für weitere Zinszahlungen 212.000,00
Summe in Anlageobjekt
§ 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG
1.812.000,00
(15)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Saldo für diese Positionen:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Rest-Summe in EUR
1 Refinanzierung von Eigenmitteln, welche der Emittentin in Form von Gesellschafterdarlehen für Kosten im Rahmen des Projektes zur Verfügung gestellt wurden. 0,00
2 Liquiditätsreserve zahlbar an die Emittentin, aus dieser sind vorrangig ggf. Ausgleichszinsen an die Anleger nach Emissionsende zu zahlen 0,00
3 Liquidität für laufende Zinszahlungen zum 30.06.2022 und 30.06.2023 und ggf. für weitere Zinszahlungen 22.582,42
Rest-Summe in Anlageobjekt
§ 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG
22.582,42
2.3

Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben

(16)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 3 beträgt die Summe der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag:

318.000,00 EUR
2.4

Aufzählung der sonstigen Ausgaben

(17)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 4 berichten wir über Zusammensetzung der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag wie folgt:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
4 Kosten gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG und BERGFÜRST Service 305.326,50 €
5 Kosten der Mittelverwendungskontrolle der CROWDRIGHT GmbH 12.673,50 €
Summe sonstige Ausgaben gemäß Mittelverwendungsplan § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 3 VermAnlG 318.000,00
(18)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Saldo für diese Positionen:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Rest-Summe in EUR
3 Kosten gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG und BERGFÜRST Service 73.224,63 €
5 Kosten der Mittelverwendungskontrolle der CROWDRIGHT GmbH 0,00 €
Rest-Summe sonstige Ausgaben
§ 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 4 VermAnlG
73.224,63
2.5

Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte

(19)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.5 hat die Emittentin bereits nachfolgende Anlageobjekte oder der Rechte daran erworbenen:

Nr. Anlageobjekt Nachweis
1 Die Emittentin ist Eigentümerin des Grundbesitzes Magdeburger Straße 27, 06112 Halle (Saale), Amtsgericht Halle (Saale), Grundbuch von Halle, Blatt 33141 Grundbuchauszug vom 21.01.2022
Flur 6, Flurstücke 94/​9, 97/​1, 3878, 94/​11, 94/​12 und 110/​3.
2.6

Summe der nicht investierten Anlegergelder

(20)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.6 beträgt die Summe der nicht investierten Anlegergelder zum Berichtsstichtag:

95.807,05 EUR
3.

Gesamtbewertung

(21)

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Verwendung der eingesammelten Anlegergelder liegt allein bei den gesetzlichen Vertretern der Emittentin.

(22)

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung darüber abzugeben, ob die Verwendung der Anlegergelder planmäßig erfolgte.

(23)

Auf Grund der von uns durchgeführten Prüfung, kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Anlegergelder durch die Emittentin bisher planmäßig erfolgte.

 

Berlin, den 21.06.2023

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

gez.
Prof. Dr. Kirmes
Rechtsanwalt

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