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Magellan

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Die Gläubiger der seit dem 1. September 2016 (Amtsgericht Hamburg Az.: 67c IN 237/16) offiziell insolventen Magellan Maritime Services GmbH müssen ihre Hoffnungen auf den Insolvenzverwalter setzen. Dieser hat jetzt eine Frist zur Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle gesetzt:  Bis zum 18. Oktober können die Anleger der Magellan Maritime Services ihre Forderungen beim anmelden. Am 30. November ist dann Prüfungstermin. Wir raten dringend dazu, das Gläubiger ihre Forderungen selbst form- und fristgerecht anmelden, wer hier Fehler ausschließen möchte oder die Angelegenheit grundsätzlich in erfahrene juristische Hände legen will, sollte frühzeitig einen Anwalt hinzuziehen.

Wir empfehlen dringend, den genannten Termin einzuhalten um bei Auszahlungen berücksichtigt zu werden. Andererseits sollten auch weitere Schritte eingeleitet werden. Es mehren sich Hinweise, nach denen die Magellan-Katastrophe letzten Endes das mögliche Ergebnis eines umfangreichen Schneeballsystems war.  Hier wurden  „offenbar wurden stets mit neuen Einnahmen alte Forderungen beglichen“ Ohne die notwendige Liquidität bricht solch ein System in dem Moment zusammen, wo keine neuen Eingänge zu verbuchen sind!“ Für Schneeballsysteme gibt es Verantwortliche, die wegen Kapitalanlagebetrug zur Rechenschaft gezogen werden sollten.

Für die betroffenen Container-Eigentümer muss auch die Frage geklärt werden, wem die aktuell noch ausstehenden Mieten zukünftig zugerechnet werden. Laut Insolvenzverwalter gehören diese Einnahmen zur Insolvenzmasse.Fachanwälte für Bank- udn Kapitalmarktrecht sehen das anders, haben angekündigt dies dann auch notfalls gericht klären zu lassenen. Am 18. Oktober findet die Gläubigerversammlung in Hamburg statt.

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