Magellan

Published On: Dienstag, 13.12.2016By

Der Insolvenzverwalter der Magellan Maritime Service hat sich in einem Schreiben an die Anleger gewandt. Zusammengefasst wurden darin die Ergebnisse und Beschlüsse der ersten Gläubigerversammlung vom 18.10.2016. Danach wurde der Insolvenzverwalter in seinem Amt bestätigt und die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs beschlossen mit der Maßgabe, dass der Insolvenzverwalter „weiterhin für den Einzug der Mietzahlungen durch die Reedereien sorgen“ und „alle sonstigen für die Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlichen Maßnahmen umsetzen“ solle. Weiterhin war beschlossen worden, dass sich der Insolvenzverwalter um „die Fortsetzung des Investorenprozesses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG“ kümmern solle, mit dem Ziel, „belastbare Kaufangebote für das Gesamtportfolio zu erhalten“. Ein für den Insolvenzverwalter sicherlich nicht einfaches Unterfangen, für die gebeutelten Anleger aber natürlich umso wichtiger, damit sich der abzusehende Verlust an Kapitalanlagegeldern dann auch in Grenzen hält. Immer noch strittig ist allerdings auch jetzt noch die Eigentumslage bezüglich der Container. Dazu soll ein erneutes Gutachten erstellt werden.

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