Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 237/16 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 59512 eingetragenen MAGELLAN Maritime Services GmbH, Domstraße 7, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Carsten Jans wird angeordnet (§ 270 a InsO): Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Telefon: 040 43 20 80 0 bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
67c IN 237/16
Amtsgericht Hamburg, 31.05.2016
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