Eine Krankenkasse muss die Entscheidung eines Arztes in einem Krankenhaus akzeptieren und die Kosten der Operation bezahlen. Eine Entscheidung des Sozialgericht Stuttgart führte aus, dass die Krankenhäuser beziehungsweise Ärzte nicht verpflichtet seien, vor der Operation anzufragen. Die Frage, ob eine Operation angesagt sei oder nicht, müssten die Ärzte entscheiden. Dies gelte insbesondere, wenn die Krankenkasse darauf verzichtet, den medizinischen Dienst der Krankenkasse einzuschalten. (S18 Kr 5146/16). Aus diesem Grunde wurde die Krankenkasse verpflichtet, die Magenverkleinerungsoperation zu bezahlen.
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